Belastungserprobung
Die Belastungserprobung ist Teil der medizinischen Rehabilitation (§ 42 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX). Sie ist nach sehr schweren Erkrankungen oder Verletzungen angezeigt und findet noch vor einer möglichen beruflichen Rehabilitation statt. Eine Belastungserprobung ist angezeigt, wenn zwar noch die medizinischen Behandlungen und Fragestellungen im Vordergrund der Bemühungen um den Patienten stehen, jedoch bereits eine Abklärung der Leistungsfähigkeit (intellektuell, psychisch, körperlich und praktisch) im Hinblick auf eine spätere berufliche Rehabilitation sinnvoll ist.[1] Der Rehabilitationsträger hat die notwendigen Fahrkosten für diese medizinische Rehabilitation zu erstatten.
Die Belastungserprobung sollte nicht nur zur sozialmedizinischen Beurteilung des Klienten dienen, sondern auch der Ressourcenförderung. So kann sie bei positiver Motivation der Betroffenen in die Arbeitstherapie einmünden. Eine sozialmedizinische Beurteilung bezieht sich auf die Leistungsfähigkeit in Bezug auf den erlernten Beruf, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit und den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Belastungserprobung & Arbeitstherapie, Techniker Krankenkasse, hier online; zuletzt eingesehen am 31. Dez. 2010
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- BIH-Fachlexikon 2020, Stichwort: Belastungserprobung
- Arbeits- und berufsbezogene Orientierung in der medizinischen Rehabilitation, Universität Würzburg
- Sozialmedizinische Begutachtung, Deutsche Rentenversicherung Bund