Benutzer:AnnabelleV/Juncker-Bericht

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Juncker-Bericht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2006 verfasste Jean-Claude Juncker den Juncker-Bericht, der sich mit den Beziehungen des Europarats und der EU befassen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen sollte. Mit Hilfe dieses Reports wollte man Synergien zwischen den beiden Organisationen schaffen [1]. Am 10. April 2006 schickte Jean-Claude Juncker seinen Report an die anderen Staats- und Regierungschefs und stellte diesen am 11. April der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vor [2]. Es wurde eine High-Level Follow-Up Group gegründet, in der auch die EU teilnehmen sollte.

Hierbei befasst er sich mit den Themen: Kooperation im Menschenrechtsbereich, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Europäische Nachbarschaftspolitik der EU und Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen, europäische Werte, gemeinsame Programme, interinstitutionelle Beratung und Kooperation, sowie dem EU-Beitritt zum Europarat.

In seinen Schlussempfehlungen riet Juncker zu folgenden Maßnahmen:

  1. Die Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten sollten eines Beitritts der EU zum Europarat nicht blockieren.
  2. Die Gremien und Institutionen der EU sollten den Europarat als den europaweit gültigen Bezugsrahmen in Fragen der Menschenrechte anerkennen.
  3. Der Kommissar für Menschenrechte sollte zu der Institution ausgebaut werden, an welche die EU ebenso wie alle Mitgliedsstaaten des Europarats sämtliche Menschenrechtsprobleme verweisen könnten, welche nicht durch die bestehenden Überwachungs- und Kontrollmechanismen erfasst sind.
  4. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sollte sich Fragen der Achtung der Grundrechte lediglich im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts widmen.
  5. Die Europäische Union und der Europarat sollten gemeinsam Mechanismen zur Förderung und Festigung der Demokratie entwickeln.
  6. Die Europäische Union und der Europarat sollten einen europaweiten Rechtsraum in den Dienst eines Europas ohne Trennlinien stellen.
  7. Die Zusammenarbeit zwischen den zwei Organisationen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik der EU sollte sich auf die Mitgliedsstaaten des Europarats sowie Weißrussland konzentrieren
  8. Um Fortschritte zu einem humaneren Europa ohne Trennlinien zu fördern, sollten die zwei Organisationen eine vorbildliche Zusammenarbeit in den Bereichen von Jugend, Bildung und Erziehung, Kultur und interkulturellem Dialog entwickeln.
  9. Die zwei Organisationen sollten gemeinsam handeln, um den interkulturellen Dialog anzuregen.
  10. Die Europäische Union und der Europarat sollten ihre institutionellen Beziehungen mit mehr Substanz ausstatten.
  11. gemeinsamen Sitzungen der Treffen der Fraktionsvorsitzenden im Europaparlament und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats sowie Sitzungen der Ausschussvorsitzenden beider Versammlungen.
  12. Der Europarat sollte führende politische Köpfe zu seinem Generalsekretär wählen.
  13. Eine verstärkte Einbeziehung der Außenminister und insbesondere derer der EU-Mitglieder in die Arbeit des Europarats ist in hohem Maße wünschenswert.
  14. Die Mitgliedsstaaten des Europarats sollten eine mittelfristige Haushaltsplanung einzuführen, um sicherzustellen, dass er mit der Zeit über die erforderlichen Ressourcen verfügt.
  15. Die EU sollte dem Europarat beitreten.

Rezeption des Berichts[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1015193/

  1. "Follow-up of the Juncker report". Website des Europarats. Gesichtet am 1. August 2012.
  2. "Follow-up of the Juncker report". Website des Europarats. Gesichtet am 1.August 2012.