Benutzer:Dijonsenf/Dienstaltersstufe

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Ein Dienstaltersstufe oder Entgeltstufe sind im deutschen Beamtenrecht Bezügebestandteile, die sich je nach Dienstzeit erhöhen.

Die Höhe des Geldbetrages richtet zudem nach der jeweiligen Besoldungsgruppe. Bezüge gemäss Dienstaltersstufen gibt es nur in der Besoldungsordnung A und C R.

Die Dienstaltersstufen der Besoldungsordnung A sind bei Bundesbeamten folgendermaßen gestaffelt:

  • Stufe 1 bis 5: alle zwei Jahre eine Stufe höher
  • Stufe 6 bis 9: alle drei Jahre eine Stufe höher
  • ab Stufe 10: vier Jahre eine Stufe höher

Der Bund regelt die Thematik im § 27 Bundesbesoldungsgesetz, die Länder und Kommunen in den Landesbesoldungsgesetzen.

Bayern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

§ Es handelt sich um sog. Nebenbezüge.[1] Es gibt 9 Dienstaltersstufen. Staffelung wie oben.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bayern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hamburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. http://www.dienstrecht.bayern.de/neu/besoldung/

Kategorie:Öffentlicher Dienst