Benutzer:Ebsorange/Baustoffrecycling

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Nach Kreislaufwirtschaftsgesetz[1] ist Recycling definiert als „jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind.“[2] Mineralische Bauabfälle stellen den größten Abfallstrom in Deutschland dar. Das Recycling dieser mineralischen Bauabfälle fällt unter das Baustoffrecycling mit dem Ziel des Wiedereinsatzes als Baustoff.

Monitoring Baustoffrecycling[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Monitoring-Berichte der Kreislaufwirtschaft Bau[3][4][5][6][7][8] dokumentieren im Abstand von jeweils zwei Jahren den Anfall und Verbleib von Bauabfällen und zeigt damit die Baustoffrecycling-Quote in Deutschland auf. Als Datenbasis dienen die jährlich als Abfallbilanz[3] aufbereiteten Erhebungen zum Aufkommen, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Statistischen Bundesamtes. 

Begriffsdefinitionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Bezeichnung und die Einstufung von Abfällen gilt die Abfallverzeichnis-Verordnung AVV. Durch einen sechsstelligen Abfallschlüssel werden die verschiedenen Abfallarten eindeutig definiert. Die AVV fasst die Bau- und Abbruchabfälle unter der Kapitelüberschrift 17 zusammen. 

Die Tabelle 1 führt alle Abfälle des Kapitel 17 der Abfallverzeichnisverordnung auf. Der Monitoring-Bericht der Kreislaufwirtschaft Bau konzentriert sich auf die mengenmäßig und anwendungstechnisch wichtigsten Stoffströme und definiert folgende Bezeichnungen. 

  • Bauschutt
  • Straßenaufbruch
  • Boden und Steine
  • Bauabfälle auf Gipsbasis 
  • Baustellabfälle

In einer zusätzlichen Spalte 3 der Tabelle 1 wurde gekennzeichnet, welche Fraktionen im Monitoring-Bericht der Kreislaufwirtschaft Bau unter den oben genannten Bezeichnungen zusammengefasst werden.

1 2 3
Abfallschlüssel

nach AVV 

Abfallbezeichnung nach AVV     Zuordnung von Fraktionen im Monitoring-Bericht    
17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
17 01 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
17 01 01 Beton     Bauschutt
17 01 02 Ziegel Bauschutt   
17 01 03 Fliesen, Ziegel und Keramik Bauschutt
17 01 06*  Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten    
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen     Bauschutt
17 02 Holz, Glas und Kunststoff
17 02 01 Holz Baustellenabfälle
17 02 02 Glas Baustellenabfälle
17 02 03 Kunststoff Baustellenabfälle
17 02 04* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind    
17 03 Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 03 01* kohlenteerhaltige Bitumengemische
17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen Straßenaufbruch
17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 04 Metalle (einschließlich Legierungen)
17 04 01 Kupfer, Bronze, Messing Baustellenabfälle
17 04 02     Aluminium     Baustellenabfälle
17 04 03 Blei Baustellenabfälle
17 04 04 Zink Baustellenabfälle
17 04 05 Eisen und Stahl     Baustellenabfälle
17 04 06 Zinn Baustellenabfälle
17 04 07 gemischte Metalle Baustellenabfälle
17 04 09* Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 04 10*     Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten    
17 04 11     Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen     Baustellenabfälle
17 05     Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut    
17 05 03*     Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten    
17 05 04     Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen     Boden und Steine
17 05 05*     Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält    
17 05 06     Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt     Boden und Steine
17 05 07*     Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält    
17 05 08     Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt     Boden und Steine
17 06     Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
17 06 01*     Dämmmaterial, das Asbest enthält    
17 06 03*     anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält    
17 06 04     Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt     Baustellenabfälle    
17 06 05*     asbesthaltige Baustoffe    
17 08     Baustoffe auf Gipsbasis    
17 08 01*     Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind    
17 08 02     Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahmen derjenigen, die unter 17 08 01 fallen     Bauabfälle auf Gipsbasis    
17 09     Sonstige Bau- und Abbruchabfälle    
17 09 01*     Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten    
17 09 02*     Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige
17 09 03*     Sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten    
17 09 04     Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen     Baustellenabfälle    

Tabelle 1: Abfallschlüssel (Spalte 1) und Abfallbezeichnungen (Spalte 2) nach Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung[9] sowie die dem Monitoring-Bericht zugrunde liegende Zuordnung (Spalte 3) 

Monitoring-Berichte: Übersicht Baustoffrecycling 2006 - 2014[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Tabelle 2 fasst die anfallenden Mengen der in den Monitoring-Berichte erfassten Stoffströme für die Jahre 2006 bis 2014 tabellarisch zusammen. 

Anfallende Mengen [Mio t] 2006 2008 2010 2012 2014
Bauschutt 57,1 58,2 53,1 51,6 54,6
Boden und Steine 106,0 107,3 105,7 109,8 118,5
Bauabfälle auf Gipsbasis 0,36 0,50 0,60 0,60 0,70
Straßenaufbruch 14,3 13,6 14,1 15,4 13,6
Baustellenabfälle 10,9 12,4 13,0 14,6 14,6
Summe 188,7 192,0 186,5 192,0 202,0

Tabelle 2: Stoffstrommengen der Monitoring-Berichte der Kreislaufwirtschaft Bau[3][4][5][6][7][8]

Die Tabelle 3 gibt eine Übersicht der aus den anfallenden Stoffströmen produzierten Recycling-Baustoffe in Millionen Tonnen. 

Recycling-Baustoffe [Mio t] 2006 2008 2010 2012 2014
Bauschutt 41,9 44,4 41,6 40,4 42,5
Boden und Steine 8,2 8,9 9,8 10,7 12,1
Bauabfälle auf Gipsbasis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Straßenaufbruch 13,5 13,0 13,5 14,8 12,8
Baustellenabfälle 0,0 0,3 0,3 0,3 0,2
Summe 63,6 66,6 65,2 66,2 67,6

Tabelle 3: Herstellung von Recyclingbaustoffen aus mineralischen Bauabfällen laut den Monitoring-Berichten der Kreislaufwirtschaft Bau[3][4][5][6][7][8]

Bezieht man die recycelte Menge je Stoffstrom auf die anfallende Menge, ergeben sich die Recyclingquoten je Stoffstrom wie im Diagramm der Grafik 1[3][4][5][6][7][8] dargestellt.

Verbleib der Recyclingbaustoffe nach aktuellstem Monitoring-Bericht 2014[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einen Überblick über die die aktuelle Verwendung von Recyclingbaustoffen nach Art der Verwertung gibt die Grafik 2. Hauptanwendungsgebiete sind demnach wie auch in den Vorjahren der Straßen- und Erdbau mit ca. 75% der Produktionsmenge.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise/Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist
  2. § 3, Absatz 25 Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist 
  3. a b c d e Abfallbilanz – 2015. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 19.10.2017 unter https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Umwelt/UmweltstatistischeErhebungen/Abfallwirtschaft/Abfallwirtschaft.html#Tabellen
  4. a b c d Kreislaufwirtschaft Bau c/o Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. [Hrsg]. Mineralische Bauabfälle Monitoring 2014. Berlin 2017.
  5. a b c d Kreislaufwirtschaft Bau c/o Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. [Hrsg]. Mineralische Bauabfälle Monitoring 2012. Berlin 2015.
  6. a b c d Kreislaufwirtschaft Bau c/o Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. [Hrsg]. Mineralische Bauabfälle Monitoring 2010. Berlin 2013.
  7. a b c d Kreislaufwirtschaft Bau c/o Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. [Hrsg]. Mineralische Bauabfälle Monitoring 2008. Berlin 2011.
  8. a b c d Kreislaufwirtschaft Bau c/o Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. [Hrsg]. Mineralische Bauabfälle Monitoring 2006. Berlin 2011.
  9. Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2644) geändert worden ist