Benutzer:Elektrofisch/Roma im NS ohne Völkermord

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Erste Schritte eskalierender Ausgrenzung

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Bald nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten und ihre Bündnispartner verschärften vor allem lokale polizeiliche und administrative Instanzen die traditionelle Diskriminierung deutlich. "Zigeuner" standen "im Schnittpunkt der beiden Varianten des Rassismus - der ethnischen bzw. rassenanthropologischen und der sozialen bzw. rassenhygienischen."[1]

Errichtung von Zwangslagern

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In den Weimarer Jahren waren vor allem in Großstädten "wild" periphere Notquartiere entstanden, in denen zahlreich oder ausschließlich Roma und Sinti lebten. Sie wurden seit 1934 aufgelöst. Sinti und Roma wurden nun in umzäunten "Zigeunerlagern" möglichst außerhalb der Stadt und in weiter Distanz zur Mehrheitsbevölkerung interniert. So auch jene, die bis dahin innerhalb der Mehrheitsbevölkerung wie diese in Wohnungen und Häusern gelebt hatten. Bekanntes Beispiel eines solchen Lagers ist der vor der Sommerolympiade 1936 auf den Rieselfeldern vor Berlin eingerichtete "Zigeunerrastplatz Marzahn". Die Bewohner der Lager waren einem rigiden Reglement unterworfen und einer ständigen Bewachung ausgesetzt.[2]

Erste Rassengesetzgebung

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Ab 1935 wurden Roma und Sinti wie die jüdische Minderheit in die rassistische Gesetzgebung einbezogen. Obwohl die Nürnberger Gesetze "Zigeuner" nicht ausdrücklich nannten, schloss der maßgebliche Kommentar zum Reichsbürgergesetz sie wie Juden ausdrücklich als „artfremd“ mit ein.


Berufsverbote und Ökonomische Drangsalierung

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Wandergewerbescheine

http://www.digam.net/einfuehrung.php?lput=992&

http://www.stadtarchiv.de/index.php?id=411

http://www.sinti-roma-hessen.de/9.html

Aktion "Arbeitsscheu Reich" (1938)

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Die Aktion „Arbeitsscheu Reich“ richtete sich im Juni 1938 auch gegen Sinti und Roma. Diese rassistisch begründete Polizeiaktion, stand zwar noch von ihrem Selbstverständnis in der Tradition der alten polizeilichen Praxis. Sie markiert aber einen weiteren Schritt in der Übergangsphase zur rein rassistischen Erfassungs-, Vertreibungs- und Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten nach 1938.[3] Der "grundlegender Erlaß über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei" vom 14.12.1937 hatte die kriminalpolizeiliche Vorbeugungshaft gegen „Asoziale“ möglich gemacht. Im Frühjahr 1938 griff zunächst die Gestapo auf Befehl Himmlers zu. Anfang Juni ordnete Heydrich den ihm unterstellten Kriminalpolizeileitstellen an: „Ohne Rücksicht auf die bereits vom Geheimen Staatspolizeiamt im März d. J. durchgeführte Sonderaktion gegen Asoziale sind unter schärfster Anwendung des Erlasses vom 14. Dezember 1937 in der Woche vom 13. bis 18. Juni 1938 aus dem dortigen Kriminalpolizeileitstellenbezirk mindestens 200 männliche arbeitsfähige Personen (asoziale) in polizeiliche Vorbeugungshaft zu nehmen.“ Opfer wurden im Juni 1938 über 700 deutschen Sinti und Roma sowie 230 österreichische Roma aus dem Burgenland, die in die Konzentrationslager Dachau, Buchenwald, Sachsenhausen und Lichtenburg eingewiesen wurden.[4]



Beispiel Magdeburg

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Beispielsweise in Magdeburg waren von der ersten Verhaftungswelle keine Sinti, wohl aber andere "Arbeitsscheue" betroffen, die ins KZ-Buchenwald eingeliefert wurden. Ein Erlass Heyderrichs vom 1. Juni 1938 an der nicht an die politische Polizei, sondern an die Kriminalpolizei ging wurden auch "Zigeuner" verhaftet. Die Kriminalpolizei leitete den Brief an die Ortspolizei weiter, die sich vermutlich mit Wohlfahrts- und Fürsorgestellen der Stadt in verbindung setzte um geeignete Personen zu ermitteln. Die genaue Zahl der betroffenen Magdeburger Personen ist bisher nicht bekannt, sicher ist, dass 44 Sinti und Roma im Rahmen dieser Aktion verhaftet wurden, 18 Personen verstarben davon im KZ.[5]

Am 13. Juni 1938 wurde das "Zigeunerlager" Magdeburg in den frühen Morgenstunden von der Polizei durchkämmt und Sinti verhaftet, die nach einer Untersuchung des Amtsarztes in das KZ Buchenwald eingeliefert wurden.[6] Die Ehefrau eines Verhafteteten setzte sich bis zur Auflösung des "Zigeunerlagers" am im März 1943 ein, sie schrieb an zahlreiche Dienststellen u.a. der Polizei, wies mögliche Beschäftigungsverhältnisse nach. Einen Brief richtete sie an Robert Ritter von der RHF.[7]

"Zigeunerschub von der Westgrenze" (August 1938)

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"Zigeunerschub von der Westgrenze", Ankunft in Berlin
"Zigeunerschub von der Westgrenze", Ankunft in Berlin

Ein Schnellbrief des Oberpräsidenten der Rheinprovinz wird für den 5. August 1938 und in Abstimmung mit dem "Sonderbeauftragten des Reichsministers des Inneren für Westbauten" ein "Verhandungstag für Zigeuner" angesetzt und die Aufgegriffenen in rechtsrheinische Gebiete abgeschoben. Eine unbekannte Anzahl an Personen wird nach Berlin oder Frankfurt a.M. verschleppt. Diese unkoordinierte Deportation wird von lokalen Behörden bald darauf rückgängig gemacht.[8] Dies ist eine der letzten regionalen Aktionen, bevor die Zentralisierung der "Zigeunerbekämpfung" greift.

Buchheim, H.: Die Aktion „Arbeitsscheu Reich“, in: Gutachten des. Instituts für Zeitgeschichte, Bd. II, Stuttgart 1966, S. 189-195)

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4394/DE/BMF__Startseite/Service/Broschueren__Bestellservice/Das__Ministerium/40144,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Einzelnachweise

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  1. Wolfgang Wippermann, "Wie die Zigeuner". Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich, Berlin 1997, S. 142.
  2. Wolfgang Ayaß, "Asoziale" im Nationalsozialismus, Stuttgart 1995, S. 139ff.; Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg 1996, S. 93ff.
  3. Staatsarchiv Marburg: Die Aktion „ASR“
  4. Rombase: Erste Deportationen und Internierung in Sammellager
  5. Detlef Schmiechen-Ackermann, Steffi Kaltenborn: Stadtgeschichte in der NS-Zeit.
  6. Detlef Schmiechen-Ackermann, Steffi Kaltenborn: Stadtgeschichte in der NS-Zeit.
  7. Detlef Schmiechen-Ackermann, Steffi Kaltenborn: Stadtgeschichte in der NS-Zeit.
  8. Fings/Sparing 1992, S. 151