Benutzer:Funck77/Stadt und Republik Bern

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Politische Gliederung, Geschlechterherrschaft und Machtbalance

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Der Grosse Rat von Bern (1735).

Schultheiss, Räth und Burger

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Bern wurde durch den Schultheissen, den Kleinen Rat und den Grossen Rat (ab 1292) regiert. Der Schultheiss war der Stellvertreter des Stadtherrn, ihm wurde durch das Stadtrecht ein Rat gewährt. Der Grosse Rat entwickelte sich in der frühen Neuzeit vom Rat der Hausväter zum Spuverän der Stadt. Mit der Souveränitätserklärung von 1684

Die Ämter und Dienste waren Verwaltungsposten, die ausschliesslich durch Mitglieder des Grossen Rates der Stadt Bern besetzt werden konnten. Die Amtleute wurden in der Regel auf sechs Jahre gewählt, ab 1710 wurden die Ämter im Grossen Rat unter den Bewerbern ausgelost. Die Ämter (Landvogteien, Klostervogteien, Kastlaneien und Stadtämter etc.) waren nach ihrem finanziellen Ertrag in vier Klassen eingeteilt. Neben den Ämtern des Grossen Rates gab es Funktionen, die den Mitgliedern des Kleinen Rates vorbehalten waren (Zeugherr, Bauherr vom Rat, Kirchmeier etc.) sowie Posten, die auch durch Burger ohne Sitz im Grossen Rat versehen werden konnten (Eisenherr, Tuchherr, Brunnmeister etc.).