Benutzer:Initiative B30

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Kleines Landeswappen des Landes Baden-Württemberg Dieser Benutzer kommt aus
Baden-Württemberg.


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Wir sind eine Initiative für den bedarfsgerechten Ausbau der Bundesstraße 30 auf dem Streckenabschnitt von nördlich von Baindt bis Biberach/Riß in der Bundesrepublik Deutschland, im Bundesland Baden-Württemberg, in Oberschwaben. Wir setzen uns ein für eine nachhaltige Verbesserung für alle Bewohner, Verkehrsteilnehmer, die Wirtschaft und der Umwelt an dieser Nord-Süd-Hauptachse des Landes Baden-Württemberg. Langfristig streben wir als einzige nachhaltige Lösung[1] einen bedarfsgerechten Ausbau der Bundesstraße 30 an, fordern und unterstützen aber auch kurz- bis mittelfristige Maßnahmen zur Minderung bestehender Defizite. Dies ist nach unserer Auffassung dringend geboten.

Im Gegensatz zu vielen anderen Initiativen arbeiten wir mit belegbaren Daten und Fakten. Dies ist teilweise schwer vermittelbar. Einige Bürger können sich zwar mit dem Thema identifizieren, nicht aber mit unserer Arbeitsweise.


In der Bevölkerung werden wir von vielen Bürgern und Unternehmen unterstützt. Einige Bürgerinnen und Bürger können sich zwar mit dem Thema identifizieren, nicht aber mit unserer Arbeitsweise. Auf Gegenwind stoßen wir hingegen bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, die durch einen bedarfsgerechten Ausbau der Bundesstraße 30 für sich einen Nachteil befürchten. Hierbei kommt es immer wieder zu heftigen emotionalen Handlungen. Alle großen Parteien, mit Ausnahme von Bündnis 90/Die Grünen, können unser Anliegen teilen.


2012

  • Einbringung von Maßnahmenvorschlägen in den Lärmaktionsplan Bad Waldsee (Lärmschutz).
  • Verbesserung der Fahrbahnmarkierungen zur Verdeutlichung des Überholverbots zwischen Mattenhaus und Englerts. Dadurch Verbesserung der Verkehrssicherheit (Verkehrssicherheit).

2011

  • Der Regionalverband und die IHK Bodensee-Oberschwaben sprechen sich für eine private Finanzierung über ein Betreibermodell (ÖPP/PPP) für den Ausbau der B 30 aus (Einleitung einer nachhaltigen Lösung).
  • Einleitung eines Verfahrens zur Festschreibung von Freihaltetrassenkorridoren im Flächennutzungsplan für einen Neubau der B 30 um Gaisbeuren und Enzisreute, durch die Gemeinsame Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee/Bergatreute (Einleitung einer nachhaltigen Lösung).
  • Erarbeitung von Freihaltetrassenkorridoren für einen Neubau der B 30 um Gaisbeuren und Enzisreute durch das Regierungspräsidium Tübingen. Dabei fast unveränderte Aufnahme der vorgeschlagenen Ost-Variante (Einleitung einer nachhaltigen Lösung).
  • Behebung erheblicher Fahrbahnschäden in Englerts. Dadurch Verbesserung der Verkehrssicherheit und Reduzierung der Lärmbelastung für die Anwohner (Verkehrssicherheit, Lärmschutz).
  • Vorläufige Abbiegestreifen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei Mattenhaus und Schellenberg (Verkehrssicherheit).
  • "Forum Zukunft B 30 im Raum Bad Waldsee", durchgeführt von der Stadt Bad Waldsee. "Waldseer Erklärung" für Verbesserungen an der B 30 (Einleitung einer nachhaltigen Lösung).

2010

  • Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bad Waldsee. Dabei Berücksichtigung der B 30 und erstmalige Feststellung eines ernormen Handlungsbedarfs bei Gaisbeuren und Enzisreute (Einleitung einer nachhaltigen Lösung).
  • Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelags in Enzisreute. Dadurch Verbesserung beim Lärmschutz (Lärmschutz).
  • Gründung des "B 30 Ausschusses" der Stadt Bad Waldsee (Einleitung einer nachhaltigen Lösung).

2009

  • Anbringung von Warnschildern vor der kurvigen Walddurchfahrt zwischen Enzisreute und dem Egelsee. Dadurch erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit (Verkehrssicherheit).


Nach wie vor ist es uns nicht gestattet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg zu besuchen und unser Anliegen vorzutragen[2].


Vertrauensliste

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  1. Initiative B30 (Disk.): VertrauenBewertung


www.b30neu.de



Einzelnachweise

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  1. Bestätigt durch diverse Gutachten. z. B. Verkehrsentwicklungsplan 2015 der Stadt Bad Waldsee oder den Lärmaktionsplan der Stadt Bad Waldsee
  2. Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg vom 19.12.2011 Aktenzeichen 2-39-B 30-UL-RV/76