Benutzer:MYR67/Artikelwerkstatt Gutsbeamter

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Ein Gutsbeamter ist ein Person, die als landwirtschaftlicher Verwalter auf einem Gutshof (Rittergut oder Staatsdomäne) angestellt ist. Die Aufgaben des Gutsbeamten umfassen in der Regel die Verwaltung der Finanzen und des Sacheigentums des Gutsbesitzers sowie die Überwachung der Arbeit von Landarbeitern und anderen Angestellten des Gutes.

Je nach Art und Größe des Gutes sowie den spezifischen Anforderungen des Gutsbesitzers können die Aufgaben eines Gutsbeamten variieren. Zu den typischen Aufgaben eines Gutsbeamten gehören:

  • die Verwaltung der Finanzen des Gutsbesitzers, einschließlich der Buchhaltung (Abrechnung von Einnahmen und Ausgaben)
  • die Überwachung der Arbeit von Landarbeitern und anderen Angestellten auf dem Gut, einschließlich ihrer Einstellung, Entlassung und Lohnabrechnung
  • die Organisation der landwirtschaftlichen Arbeit auf dem Gut, darunter die Planung von Aussaat, Ernte und Viehzucht
  • die Verwaltung der Lagerung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten wie Getreide, Fleisch und Milch.
  • die Organisation der Instandhaltung und Reparatur von Gebäuden, Maschinen und landwirtschaftlichen Geräten auf dem Gut
  • die Verteilung des Agrarlands unter den Pächtern, Erhebung von Abgaben (Pachtzins) und Abschluss von Pachtverträgen

Der Gutsbeamte ist in aller Regel kein (Mit-)Eigentümer des bewirtschafteten Landgutes, sondern lohnabhängiger leitender Angestellter des Gutsherren.

Der Begriff „Gutsbeamter“ wird heutzutage in Deutschland kaum noch verwendet. Personen, die für die Verwaltung von landwirtschaftlichen Betrieben und Gütern verantwortlich sind, die ihnen nicht selbst gehören, bezeichnet man heute eher als Gutsverwalter oder Agrarbetriebswirte.

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Domänenbeamter, Gutsverwalter Gutsbeamter: 16 Treffer in der deutschen Wikipedia, https://www.dwds.de/r/?q=Gutsbeamter&corpus=wikipedia