Benutzer:MYR67/Artikelwerkstatt Hans Rudolf Rehder-Knöspel

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Hans Rudolf Rehder-Knöspel (geb. 1. Februar 1905 in Nieder Ullersdorf, Landkreis Sorau (Lausitz),[1] gest. ?) war ein deutscher Jurist. Vor dem Ende des „Dritten Reichs“ war er Erster Staatsanwalt am deutschen Sondergericht Prag, danach Staatsanwalt in Heidelberg und Mannheim.

Rehder-Knöspel wurde am 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP.[2]

Im Jahr 1939 wurde er Erster Staatsanwalt am deutschen Sondergericht in Prag, das zum deutschen Landgericht Prag gehörte.[3] Er war dort an mindestens 59 Todesurteilen beteiligt.[4] So war er beispielsweise der Ankläger in dem Verfahren gegen Marianne Golz-Goldlust (1895–1943), in dem diese zum Tode verurteilt wurde.[5], ferner war er am 8. Februar 1944 an dem Todesurteil des Sondergerichts Prag gegen sieben Tschechen, darunter eine schwangere Frau, beteiligt, die einen sowjetischen Kriegsgefangenen unterstützt hatten (GZ: 8 K Ls 27/44-V-202)[6], und am 23. August 1944 an dem Todesurteil gegen drei Tschechen, die ihr Bedauern über das Misslingen eines Attentates auf den Reichskanzler Adolf Hitler geäußert hatten (GZ: 4 K Ls 220/44-V1444/44 und 4 K Ls 221/44-V1445/44).[7]

Im Jahre 1944 verurteilte das Sondergericht Prag auf Antrag des Anklägers Rehder-Knöspel zwei Ehepaare wegen der Beherbergung zweier polizeilich gesuchter „Volksfeinde“ zum Tode, obwohl das Sondergericht in diesem Fall auch eine Zuchthausstrafe hätte verhängen können.[8]

Rehder-Knöspel sorgte dafür, dass das Sondergericht Prag im Gefängnis Prag-Pankratz eine eigene Hinrichtungsstätte mit Fallbeilmaschine (Guillotine) bekam, die am 1. April 1943 in Betrieb genommen werden konnte. Bis dahin waren die in Prag zum Tode Verurteilten zur Hinrichtung nach Dresden an den Münchener Platz gebracht worden,[9] wo das 1907 als Königlich-Sächsisches Landgericht eröffnete Gebäude im „Dritten Reich“ auch als Gefängnis und Hinrichtungsstätte genutzt wurde.

Rehder-Knöspel amtierte nach 1945 als Staatsanwalt in Heidelberg und Mannheim.[10] Am 16. März 1959 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen seiner Tätigkeit am Sondergericht Prag eingeleitet.[11]. Der Karlsruher Generalstaatsanwalt Albert Woll, der seinerseits vor Mai 1945 am Sondergericht Mannheim tätig gewesen war, bewahrte nach 1945 viele NS-belasteten Richter und Staatsanwälte seines Geschäftsbereichs vor strafrechtlicher Ahndung. Davon profitierte auch Rehder-Knöspel; das Verfahren gegen ihn wurde im Juni 1961 eingestellt.[12]

Rehder-Knöspels weiterer Lebensweg ist nicht bekannt.

  • geb. am 1.2.1905 in Nieder-Uhlensdorf-Sorau[13]
  • Mitglied der NSDAP bereits seit 01.05.1933[14]
  • war möglicherweise in Görlitz tätig, bevor er 1939 Staatsanwalt in Prag wurde.
  • Erster Staatsanwalt am deutschen Sondergericht in Prag[15]
  • Dr. Rehder-Knöspel trat 1939 bei der Staatsanwaltschaft des deutschen Landgerichts in Prag an und wirkte dort als Erster Staatsanwalt.[16]
  • Rehder-Knöspel war am Sondergericht Prag an mindestens 59 Todesurteilen beteiligt[17]
  • Rehder-Knöspel war als Staatsanwalt an dem Verfahren (Todesurteil) gegen Marianne Golz-Goldlust (1895–1943) beteiligt[18]
  • Am 8. Februar 1944 war er an dem Todesurteil des Sondergerichts Prag gegen sieben Tschechen, darunter eine schwangere Frau, beteiligt, die einen sowjetischen Kriegsgefangenen unterstützt hatten (GZ: 8 K Ls 27/44-V-202)[19]
  • Am 23. August 1944 war Rehder-Knöspel an einem Todesurteil gegen drei Tschechen beteiligt, die ihr Bedauern über das Misslingen eines Attentates gegen Adolf Hitler geäußert haben. (GZ: 4 K Ls 220/44-V1444/44 und 4 K Ls 221/44-V1445/44)[20]
  • Rehder-Knöspel amtierte nach 1945 als Staatsanwalt in Heidelberg und Mannheim.[21]
  • gegenwärtig [1960]: Staatsanwalt in Mannheim[22]
  • Heute [1960] ist er noch Staatsanwalt in Heidelberg.[23]
  • Gegen Staatsanwalt Rehder-Knöspel wurde am 16. März 1959 ein Ermittlungsverfahren wegen seiner Tätigkeit am Sondergericht Prag eingeleitet.[24]
  • Der Karlsruher Generalstaatsanwalt [Albert] Woll, der vor 1945 am Sondergericht Mannheim tätig war, bewahrte nach 1945 alle NS-belasteten Richter und Staatsanwälte seines Geschäftsbereichs vor strafrechtlicher Verfolgung.13 Davon profitierte auch Rehder-Knöspel14. Fußnote 14: GStA beim OLG Karlsruhe Js 4/59, 15.12.1959 (eingestellt im Juni 1961). Der nun ermittelnde Staatsanwalt Müller konzentrierte seine Ermittlungen auf ein einziges Todesurteil, da sich die restlichen aufgrund unvollständiger Dokumente, die angeblich auch nach bestem Bemühen nicht zu beschaffen waren, nicht nachweisen ließen.[25]

Quellen, Rohstoffe

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Verbrecher in Richterroben

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S. 108:

Rehder-Knöspel, Dr. Hans Rudolf geb. am 1.2.1905 in Nieder-Uhlensdorf-Sorau früher: Erster Staatsanwalt am deutschen Sondergericht in Prag gegenwärtig: Staatsanwalt in Mannheim Dr. Rehder-Knöspel trat 1939 bei der Staatsanwaltschaft des deutschen Landgerichts in Prag an und wirkte dort als Erster Staatsanwalt. [...] Dr. Rehder-Knöspel war aktives Mitglied der NSDAP bereits seit 1.5.1933 [...]

Quelle: Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterroben, Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen“, Orbis-Verlag, Prag 1960, S. 108/109

Marianne Golz-Goldlust 1895–1943

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Ronnie Golz, „»Ich war glücklich bis zur letzten Stunde«. Marianne Golz-Goldlust 1895–1943“, Berliner Taschenbuch-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-8333-0125-2 (BvT 125 Lebensgeschichten), S. 13, 164, 167. Aktualisiert im April 2016, https://www.rgolz.de/BUCH_auf_DEUTSCH.pdf


S. 13:

»Prag III, den 8.Oktober 1943 An den Generalstaatsanwalt bei dem Deutschen Oberlandesgericht Prag Betrifft: Strafsache gegen Zapotecky und Andere Das Urteil gegen Marianne Golz-Goldlust wurde am 8. Oktober 1943 um 16.44 Uhr vollstreckt. Es vergingen: 1.) Von der Vorführung der Verurteilten bis zur Übergabe an den Scharfrichter 3 Sekunden. 2.) Von der Übergabe bis zur Vollstreckung 6 Sekunden. Dies geschah ohne Zwischenfall. gez. i.V. Rehder-Knöspel, Erster Staatsanwalt.« 32

Fn. 32: Schreiben des Oberstaatsanwalts bei dem Deutschen Landgericht Prag vom 8. Oktober 1943. Quelle: Archiv des Innenministeriums, Prag.

S. 164:

»Der Oberstaatsanwalt bei dem Deutschen Landgericht Prag, den 1. September 1943 8 KLs 90/43 An den Herrn Generalstaatsanwalt beim deutschen Oberlandesgericht in Prag. Betrifft: Strafsache gegen Zápotecký und And. Gnadenbericht vom 19. Juli 1943. Anlage: 1 Gnadengesuch. Berichtverfasser: StA Dr. Zeynek. In der Anlage überreiche ich ein Gnadengesuch der Marianne Golz, dessen Inhalt mir keine Veranlassung gibt, meine Stellungnahme zu ändern. I.V. Rehder Knöspel «

S. 166/ 167:

8. Protokoll der Hinrichtung Quelle: Innenministerium Prag

Der Oberstaatsanwalt Prag, den 8. Oktober 1943 bei dem Deutschen Landgericht Kramarschufer 4. - 8 KLs 90/43 - An den Herrn Generalstaatsanwalt bei dem Deutschen Oberlandesgericht Prag. Betrifft: Strafsache gegen Zapotecky und Andere Nr. 37 der RV. vom 19.II.39 in der Fassung vom 13.II.42 - - 4417 - IIIa 4 - 246/42 AZ.d.H. Reichsmin. d. Justiz: IV g 21 4188i/43 Anlage: Urschrift des Erlasses vom 21.9.1943 Das Urteil gegen Ottokar Z a p o t e c k y wurde am 8.Oktober 1943 um 16.36 Uhr vollstreckt. Es vergingen: 1) Von der Vorführung des Verurteilten bis zur Übergabe an den Scharfrichter 4 Sekunden. 2) Von der Übergabe bis zur Vollstreckung 5 Sekunden. Das Urteil gegen Ladislaus D l e s k wurde am 8.Oktober 1943 um 16.37 Uhr vollstreckt. Es vergingen: 1) Von der Vorführung des Verurteilten bis zur Übergabe an den Scharfrichter 4 Sekunden. 2) Von der Übergabe bis zur Vollstreckung 7 Sekunden. Das Urteil gegen Emilie F l u n k wurde am 8.Oktober 1943 um 16.31 Uhr vollstreckt. Es vergingen: 1) Von der Vorführung des Verurteilten bis zur Übergabe an den Scharfrichter 4 Sekunden. 2) Von der Übergabe bis zur Vollstreckung 6 Sekunden.

Das Urteil gegen Swatopluk C i l a wurde am 8.Oktober 1943 um 16.40 Uhr vollstreckt. Es vergingen: 1) Von der Vorführung des Verurteilten bis zur Übergabe an den Scharfrichter 3 Sekunden. 2) Von der Übergabe bis zur Vollstreckung 6 Sekunden. Das Urteil gegen Josef Stanislaus D r y a k wurde am 8.Oktober 1943 um 16.42 Uhr vollstreckt. Es vergingen: 1) Von der Vorführung des Verurteilten bis zur Übergabe an den Scharfrichter 4 Sekunden. 2) Von der Übergabe bis zur Vollstreckung 7 Sekunden. Das Urteil gegen Marianne G o l t z -Goldlust wurde am 8.Oktober 1943 um 16.44 Uhr vollstreckt. Es vergingen: 1) Von der Vorführung des Verurteilten bis zur Übergabe an den Scharfrichter 3 Sekunden. 2) Von der Übergabe bis zur Vollstreckung 6 Sekunden. Das Urteil gegen Erwin S a m e k wurde am 8.Oktober 1943 um 16.46 Uhr vollstreckt. Es vergingen: 1) Von der Vorführung des Verurteilten bis zur Übergabe an den Scharfrichter 4 Sekunden. 2) Von der Übergabe bis zur Vollstreckung 6 Sekunden. Dies geschah ohne Zwischenfall I.V. gez.Rehder-Knöspel Erster Staatsanwalt.

Quelle: Ronnie Golz, „»Ich war glücklich bis zur letzten Stunde...«. Das Leben und der Tod von Marianne Golz-Goldlust, 23. Januar 1895 - 8. Oktober 1943“, Berlin, April 2013, Aktualisiert im April 2016, https://www.rgolz.de/BUCH_auf_DEUTSCH.pdf

Nachlass Max Oppenheimer

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Offener Brief der VVN Kreisvereinigung HD, v. 29.8.1960 an den OB, die Bürgermeister und Stadträte der Stadt HD betr. Staatsanwalt Dr. Rehder-Knöspel. Vorlage von belastendem Material (Mitwirkung Rehder-Knöspels an mehreren Verfahren während der Nazi-Zeit gegen Verfolgte mit Zuchthaus- und Todesstrafen) und Forderung zur Suspendierung von Rehder-Knöspel bis zum Abschluß der gegen ihn laufenden Verfahren.

Verzeichnis des wissenschaftlich-politischen Nachlasses Max Ludwig Oppenheimer (1919 – 1994) https://www.wiesloch.de/pb/site/Wiesloch/get/params_E-1744492938/3008686/Nachlass%20Oppenheimer.pdf

https://www.wiesloch.de/pb/site/Wiesloch/get/params_E-1744492938/3008686/Nachlass%20Oppenheimer.pdf

„Stadt HD“ = Heidelberg

Quelle: Verzeichnis des wissenschaftlich-politischen Nachlasses Max Ludwig Oppenheimer (1919 – 1994), Eine Dokumentensammlung über den Raum Wiesloch / Heidelberg / Mannheim: - Verfolgung und Antifaschistischer Widerstand 1933-1945 - Geschichte der Gewerkschaftsbewegung 1845-1952 - Aufarbeitung geschehenen Unrechts 1945-1992 Seit 1998 im Bestand des Archivs der Stadt Wiesloch. Bearbeitet von Manfred Stange, 2002 https://www.wiesloch.de/pb/site/Wiesloch/get/params_E-1744492938/3008686/Nachlass%20Oppenheimer.pdf

Weißbuch der VVN, „In Sachen Demokratie“

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S. 83: Dr. Hans RHEDER-KNÖSPEL, geb. am 1.2.1905, war einmal Erster Staatsanwalt beim NS-Sondergericht in Prag. Heute ist er noch Staatsanwalt in Heidelberg. Da gibt es unter dem Aktenzeichen 4 KLs 220/44 – V. – 1444/44 ein Urteil „Im Namen des deutschen Volkes” vom 23. August 1944, in dem ein Werkschutzmann Jaroslaus Kotera und ein Oberwachmann Wenzel Vlasák zum Tode verurteilt wurden, weil sie in einem Ge-

S. 84: spräch während des Werkschutzdienstes bedauerten, daß das Attentat auf den Führer mißlungen sei. Das wurde als Sabotage betrachtet und die beiden Tschechen hingerichtet. In der Urteilsbegründung heißt es: „... Die Person des Führers verkörpert den Gedanken der europäischen Ordnung, Kultur und Zivilisation. Äußerungen, wie die der beiden Angeklagten, sind geeignet, die Bevölkerung des Protektorates politisch zu verhetzen und dadurch das friedliche Zusammenleben der deutschen und tschechischen Bevölkerung dieses Raumes zu beeinträchtigen. Da dieses friedliche Zusammenleben ein wichtiges Erfordernis für die Stärke des Großdeutschen Reiches und damit die europäische Ordnung bedeutet, muß ein schwerer Sabotagefall im Sinne der Sabotage-VO. angenommen werden. Beide Angeklagte sind demgemäß der Todesstrafe verfallen. Diese Strafe trifft sie völlig verdient. Sie haben durch ihre Tat das deutsche Volk und die gesamte europäisch denkende Protektoratsbevölkerung aufs schwerste verletzt. Nach dem gesunden Empfinden des Volkes verdient der, der den Tod des Führers und damit den Untergang der europäischen Kultur wünscht, selbst den Tod.” Erste Staatsanwalt als Beamter der Staatsanwaltschaft bei diesem Urteil war Rehder-Knöspel.

S. 85: Eine besondere Ungeheuerlichkeit dieses Prozesses war, daß Rehder-Knöspel selbst nicht davor zurückschreckte, die im sechsten Monat schwangere Ruzena Hering hinrichten zu lassen, da „die Angeklagte dem Kriegsgefangenen Kleidungsstücke gegeben hatte ..., die Verantwortung für die Festigkeit der inneren Front, die heute wichtiger ist denn je, verbietet es, aus der Tatsache der Schwangerschaft etwa einen Freibrief für Handlungen gegen die innere Sicherheit des Reiches zu machen.”

Quelle: Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), (Hrsg.), Weißbuch der VVN, „In Sachen Demokratie“, Druck und Verlag: Druckwerkstatt Renchen, 1960, neu herausgegeben von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten 2003, mit einer Einleitung von Ulrich Sander, 208 Seiten https://nrw-archiv.vvn-bda.de/bilder/weissbuch_vvn.pdf

von Miquel, „Ahnden oder amnestieren?“

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S. 44: [Der SPD-Landtagsabgeordnete Fritz] Helmstädter teilte diese Ansicht nicht. Fest entschlossen, den Druck auf das Justizministerium zu erhöhen, trug er seinen Unmut über die kaum kaschierte Untätigkeit in Sachen NS-Juristen in den Finanzausschuss des Landtags und drohte, dass seine Fraktion die Zustimmung zum Justizetat verweigern werde, falls die Vorwürfe nicht im Rahmen einer Strafermittlung zügig geklärt werden sollte.18 Sein auch von den Landtagsabgeordneten der Regierungsfraktionen mit viel Aufmerksamkeit verfolgter Einsatz blieb nicht ohne Wirkung: Ein paar Wochen später

S. 45: wurden in Baden-Württemberg neben eine paar bereits laufenden Ermittlungsverfahren drei weitere gegen belastete Juristen eingeleitet19.

Fußnote 19 auf S. 45: 19 Die Verfahren richteten sich gegen den Landgerichtsrat Paul Reimers, vormals Hilfsrichter am Volksgerichtshof am 11.2.1958, gegen Oberlandesgerichtsrat Walter Eisele, einst Richter am Sondergericht Prag, sowie gegen Justizrat Walter Curth und Staatsanwalt Rehder-Knöspel, beide vorher Staatsanwälte an Sondergerichten am 16.3.1959; Haußmann an Ministerpräsident Kurt Georg Kiesinger, 2.10.1959, JM BW, 2200b-I/132.

Quelle: Marc von Miquel, „Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren“, Wallstein-Verlag, Göttingen 2004, S. 45, ISBN: 9783892447481, 3892447489, Seitenanzahl: 446, https://www.google.de/books/edition/Ahnden_oder_amnestieren/GBD255idBpQC?hl=de&gbpv=1&dq=%22Rehder-Kn%C3%B6spel%22&pg=PA45

Ausschuss für Deutsche Einheit, „800 Nazi-Blutrichter“

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Quelle: Ausschuss für Deutsche Einheit (Hrsg.), „Wir klagen an! 800 Nazi-Blutrichter - Stützen des militaristischen Adenauer-Regimes“, Von Germany (East). Ausschuss für Deutsche Einheit, 1959, S. 27 und S. 107/108, https://www.google.de/books/edition/Wir_klagen_an/rL33AAAAIAAJ?hl=de&gbpv=1&bsq=%22Rehder-Kn%C3%B6spel%22&dq=%22Rehder-Kn%C3%B6spel%22&printsec=frontcover

Kissener, „Badische Richter 1919-1952“

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Unter den gemäß dieser Liste zu versorgenden Beamten findet sich auch der nicht aus dem badischen Justizdienst stammende spätere Staatsanwalt Hans Rehder-Knöspel, der wegen 14 Todesurteilen, die er am Deutschen ...

Michael Kissener, „Zwischen Diktatur und Demokratie. Badische Richter 1919-1952“, UVK Verlagsgesellschaft, 2003, S. 281, https://www.google.de/books/edition/Zwischen_Diktatur_und_Demokratie/BiklAQAAIAAJ?hl=de&gbpv=1&bsq=%22Rehder-Kn%C3%B6spel%22&dq=%22Rehder-Kn%C3%B6spel%22&printsec=frontcover

Haase/ Sack, Münchner Platz, Dresden

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Seite 74 ... April traf in der Dresdner Strafanstalt der erste Staatsanwalt aus Prag, Rehder-Knöspel, ein. Die Vorbereitungen zur Hinrichtung beurteilte er als unbefriedigend. In seiner Meldung an den Protektor beschwerte er sich ...

Quelle: Norbert Haase, Birgit Sack, „Münchner Platz, Dresden: die Strafjustiz der Diktaturen und ...“, 2001, S. 74

Dokumentation der Zeit

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Unergiebig: Nr. 146, S. 47, Deutsches Institut für Zeitgeschichte, Institut für Internationale Politik und Wirtschaft, Dokumentation der Zeit, Bände 181–191, 1959, https://www.google.de/books/edition/Dokumentation_der_Zeit/waQqAAAAMAAJ?hl=de&gbpv=1&bsq=%22Rehder-Kn%C3%B6spel%22&dq=%22Rehder-Kn%C3%B6spel%22&printsec=frontcover

„Einigkeit“, 1959

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Seite 258 In Mannheim fungiert als Staatsanwalt der ehemalige Staatsanwalt am Sondergericht in Prag, Dr. Rehder-Knöspel. Der ehemalige Oberlandesgerichtsrat in Leitmeritz, Dr. Joseph Illmer, ist in Mannheim Landesgerichtsrat und der ...

Quelle: Einigkeit: Zentralorgan der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-..., 1959, S. 258

„Modern Age“, 1962

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... Rehder-Knoespel, former chief prosecutor in Prague, later a senior public prosecutor in Mannheim. ...

Quelle: Modern Age, Bände 6-7, 1962, Seite 38

Kalender für Reichsjustizbeamte / Deutsche Justiz

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Rehder-Knöspel, 1.5.36, Görlitz

Rehder-Knöspel aus Görlitz in Prag (S. 628)

Quelle: Kalender für Reichsjustizbeamte, 1939,

Ferner: Deutsche Justiz, Justiz-ministerial-blatt für die preussische Gesetzgebung und Rechtspflege, Ausgaben 1 – 26, 1940, Seite 628, https://www.google.de/books/edition/Justiz_ministerial_blatt_f%C3%BCr_die_preuss/N_LlAAAAMAAJ?hl=de&gbpv=1&bsq=%22Rehder-Kn%C3%B6spel%22&dq=%22Rehder-Kn%C3%B6spel%22&printsec=frontcover

Hoffmann, „Die Deutschen aus der Sicht der anderen“

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Page 106

Dr. Rehder-Knospel, ehemaliger Chef-Richter in Prag, nannte man den »Henker von Prag« wegen seiner rücksichtslosen Verfolgung tschechischer Patrioten. Am 8. Februar 1944 bestand er auf Todesstrafe für sieben Tschechen, die einem russischen Gefangenen etwas zu essen gegeben hatten. Eine der damals Hingerichteten war eine hochschwangere Frau. Auch das wäre noch zu verkraften, aber der Herr Doktor Rehder-Knospel fungierte noch im Jahre 1961 als der öffentliche Ankläger im Gerichtssaal in Mannheim (Lehrmeister und Ziehvater der heutigen deutschen Richter).

Quelle: Heinz J. Hoffmann, „Beneidet und gefürchtet. Die Deutschen aus der Sicht der anderen“, 1992, S. 106, https://archive.org/details/beneidetundgefur0000hoff/page/106/mode/2up?q=%22Rehder-Kn%C3%B6spel%22

Rehder-Knöspel, Hans Z-Signatur: ZJ 082 A. 09

Bundesarchiv, https://open-data.bundesarchiv.de/apex-ead/DE-1958_R_601.xml

Greve, „Neuere Forschungen zu NS-Prozessen“, in: Kritische Justiz

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Rehder-Knöspel, der am Sondergericht Prag an mindestens 59 Todesurteilen beteiligt und nach 1945 als Staatsanwalt in Heidelberg und Mannheim amtiert hatte.

S. 475:

Gerade im Bereich der staatsanwaltschaftlichen Verfahrenseinstellungen, über die bislang kaum geforscht wurde,12 kam es zu skandalösen Entscheidungen, die nicht selten personelle Kontinuitäten als Ursache hatten. Ein Beispiel: Der Karlsruher Generalstaatsanwalt Woll, der vor 1945 am Sondergericht Mannheim tätig war, bewahrte nach 1945 alle belasteten Richter und Staatsanwälte seines Geschäftsbereichs vor strafrechtlicher Verfolgung.13 Davon profitierte auch Rehder-Knöspel, der am Sondergericht Prag an mindestens 59 Todesurteilen beteiligt war und nach 1945 als Staatsanwalt in Heidelberg und Mannheim amtiert hatte.14 Im Jahre 1944 wurden am Sondergericht Prag zwei Ehepaare zum Tode verurteilt, weil sie zwei polizeilich gesuchte »Volksfeinde« beherbergt hatten. Obwohl das Sondergericht in diesem Fall auch auf eine Zuchthausstrafe hätte erkennen können, folgte es dem Votum des Anklägers Rehder-Knöspel. Zur Einstellung des Verfahrens berief sich Staatsanwalt Müller vor allem auf das Huppenkothen-Urteil (BGH I StR 56/56, 7.12.1956). Eine Rechtsbeugung könne weder Rehder-Knöspel noch dem Sonderrichter vorgeworfen werden, da »die Verhängung der Todesstrafe im April 1944 nach damaligen Gesichtspunkten im rechten Verhältnis zur Tat der Angeklagten« gestanden habe und »lediglich der Abschreckung um jeden Preis dienen« sollte.15 Die Karlsruher Staatsanwaltschaft verurteilte die beiden Ehepaare damit ein weiteres Mal, indem sie die Todesstrafe nach damaligen Rechtsvorstellungen für gerechtfertigt hielt. Um alle Zweifel an der Berechtigung der Verfahrenseinstellung zu beseitigen, suchte Müller nach weiteren entlastenden Indizien: Obwohl die Anklageschrift die Unterschrift von Rehder-Knöspel trug, mutmaßte Müller, daß er sie nicht unbedingt selbst verfaßt haben mußte. Außerdem sei er während der Verhandlung abwesend gewesen, was Müller als weiteren Grund für die Verfahrenseinstellung anführte.16

12 Die systematische Auswertung der Einstellungsbeschlusse wird dadurch erschwert, weil sich die meisten von ihnen bei den Staatsanwaltschaften befinden, sofern sie nicht längst vernichtet wurden. Stichproben des Verfassers in der Zentralen Stelle haben ergeben, daß gerade die Verfahrenseinstellungen der fünfziger und sechziger Jahre nicht in den Strafakten enthalten sind. Trotz konkreter Aktenzeichen ließen sie sich in Ludwigsburg nicht auffinden, wie z.B. der als fragwürdig geltende Einstellungsbeschluß gegen Leo Patina (StA Ansbach I Js 267 a-i/ 61). 13 Zu weiteren Nachkriegskarrieren der Mannheimer Sonderrichter s. Badische Zeitung, 31.5.1997, S. 9. 14 GStA beim OLG Karlsruhe Js 4/59 , 15.12.1959 (eingestellt im Juni 1961). Der nun ermittelnde Staatsanwalt Müller konzentrierte seine Ermittlungen auf ein einziges Todesurteil, da sich die restlichen aufgrund unvollständiger Dokumente, die angeblich auch nach bestem Bemühen nicht zu beschaffen waren, nicht nachweisen ließen. 15 Ebd., S. 4. 16 Ebd., S. 5.

Quelle: journal article „Neuere Forschungen zu NS-Prozessen: Ein Überblick“ Michael Greve in: Kritische Justiz, Vol. 32, No. 3 (1999), pp. 472-480 (9 pages) Published By: Nomos Verlagsgesellschaft mbH https://www.jstor.org/stable/24000886 https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0023-4834-1999-3-472.pdf?download_full_pdf=1

Greve_Neuere_Forschungen_zu_NS_Prozessen

Tetens, „The New Germany And The Old Nazis“

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Dr. Rehder-Knoespel: once Chief Prosecutor in Prague; was called "the hangman" for his ruthless persecution of Czech patriots. On February 8, 1944, he demanded the death sentence for seven Czechs for having given food to a Soviet prisoner. One of the executed was a pregnant woman. He functions today as Senior Public Prosecutor in Mannheim.

T.H. Tetens, „The New Germany And The Old Nazis“, 1961, S. 171, https://archive.org/stream/TH_Tetens_The_New_Germany_And_The_Old_Nazis/tetens_ngon_djvu.txt, https://archive.org/details/TH_Tetens_The_New_Germany_And_The_Old_Nazis/page/n89/mode/2up?q=Rehder-Knoespel

Hillenbrand, „Berufswunsch Henker“

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„Berufswunsch Henker: Warum Männer im Nationalsozialismus Scharfrichter werden wollten“ Klaus Hillenbrand, 2013, Campus Verlag, 2013, 292 Seiten ... sowie der erste Staatsanwalt bei dem Deutschen Landgericht Prag, Hans Rudolf Rehder-Knöspel, alle in schwarzen Anzügen gekleidet.6 Es fand dort keine ...

S. 141:

Allerdings traten bei der Aufstellung der Guillotine in Prag gewisse Verzögerungen ein. Das Gerät wurde von Gefangenen der Strafanstalt Berlin-Tegel hergestellt. Der Prager Staatsanwalt Hans Rudolf Rehder-Knöspel fuhr nach Berlin, um den Richtraum in Plötzensee zu besichtigen. Er ließ mitteilen, dass die Hinrichtungsstätte in Prag voraussichtlich erst am 1. April 1943 fertiggestellt sei.

S. 142:

Eine Überraschung aber war der Ersatzgehilfe: Er kam nicht aus Prag, sondern aus Traubing und war Weiß' eigener Schwager Otto S., 55 Jahre alt und von Beruf Handelsmann und Wasenmeister, Letzteres eine bayerische Bezeichnung für Abdecker. Dieser habe sich »für dringende Fälle bereit erklärt, auf Anforderung zu einzelnen Vollstreckungen nach Prag zu kommen«, so ein Schreiben von Rehder-Knöspel nach Berlin87. Im gleichen Brief vomn 18. März 1943 konnte der Staatsanwwalt vermelden, dass die Arbeiten im Gefängnis Pankratz inzwischen beendet seinen, die »Vollstreckungsstelle« könne entsprechend am 1. April in Betrieb genommen werden. »Um Weiß Gelegenheit zu geben, mit seiner Arbeit zu beginnen«, sollten die bisher zur Vollstreckung der Todesstrafe nach Dresden verbrachten Gefangenen schubweise nach Prag zurückgeführt werden. Inzwischen war für Alois Weiß und seine Frau auch eine Wohnung gefunden worden [...] »Bei der Wohnung handelt es sich um eine leere Judenwohnung, für die dann vom Vermögensamt des Reichsprotektors leihweise Möbel beschafft werden mussten«, so Rehder-Knöspel.

S. 143:

Doch für einen toten Dichter interessierte sich Rehder-Knöspel nicht. Viel wichtiger für den Staatsanwalt war es, die Kostenfrage für Weiß' Hotelaufenthalt abzurechnen, ... Am 30. März meldete Staatsanwalt Rehder-Knöspel nach Berlin Vollzug: »Die Vollstreckungsstelle ist nunmehr fertiggestellt. Die Maschine ist aufgestellt. Scharfrichter, Gehilfen und Gefängnisbeamte stehen zur Verfügung. Die für die Wegschaffung und Verbrennung der Leichen erforderlichen Maßnahmen sind ge-

S. 144: troffen. Die Volltsreckungsstelle kann daher am 1. April in Betrieb genommen werden. Es ist beabsichtigt, am 5. und 6. April je 5 Todesurteile zu vollstrecken. Die hierfür in Betracht kommenden Verurteilten werden am 3./4. April von Dresden nach Prag überführt.«90

Quelle: Klaus Hillenbrand, „Berufswunsch Henker: Warum Männer im Nationalsozialismus Scharfrichter werden wollten“, Campus Verlag, 2013, 292 Seiten, S. 111

Einzelnachweise

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  1. Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterroben, Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen“, Orbis-Verlag, Prag 1960, S. 108
  2. Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterroben, Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen“, Orbis-Verlag, Prag 1960, S. 108
  3. Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterroben, Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen“, Orbis-Verlag, Prag 1960, S. 108
  4. Michael Greve, „Neuere Forschungen zu NS-Prozessen: Ein Überblick“, in: Kritische Justiz, Vol. 32, No. 3 (1999), pp. 472-480, S. 475, https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0023-4834-1999-3-472.pdf?download_full_pdf=1
  5. Ronnie Golz, „»Ich war glücklich bis zur letzten Stunde«. Marianne Golz-Goldlust 1895–1943“, Berliner Taschenbuch-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-8333-0125-2 (BvT 125 Lebensgeschichten), S. 13, 164, 167, Aktualisiert im April 2016, https://www.rgolz.de/BUCH_auf_DEUTSCH.pdf
  6. Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterroben, Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen“, Orbis-Verlag, Prag 1960, S. 109
  7. Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterroben, Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen“, Orbis-Verlag, Prag 1960, S. 108/109
  8. Michael Greve, „Neuere Forschungen zu NS-Prozessen: Ein Überblick“, in: Kritische Justiz, Vol. 32, Nr. 3 (1999), S. 472-480, Nomos Verlagsgesellschaft mbH, https://www.jstor.org/stable/24000886 https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0023-4834-1999-3-472.pdf?download_full_pdf=1
  9. Klaus Hillenbrand, „Berufswunsch Henker: Warum Männer im Nationalsozialismus Scharfrichter werden wollten“, Campus Verlag, 2013, S. 141–144
  10. Michael Greve, „Neuere Forschungen zu NS-Prozessen: Ein Überblick“, in: Kritische Justiz, Vol. 32, No. 3 (1999), pp. 472-480, S. 475, https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0023-4834-1999-3-472.pdf?download_full_pdf=1. Siehe auch: Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterroben, Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen“, Orbis-Verlag, Prag 1960, S. 108: „gegenwärtig [d.h., ca. 1960]: Staatsanwalt in Mannheim“ und Weißbuch der VVN, „In Sachen Demokratie“, Druck und Verlag: Druckwerkstatt Renchen, hrsg. vom VVN, 1960, neu herausgegeben von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten 2003, mit einer Einleitung von Ulrich Sander, 208 Seiten https://nrw-archiv.vvn-bda.de/bilder/weissbuch_vvn.pdf : „Heute [d.h., ca. 1960] ist er noch Staatsanwalt in Heidelberg.“
  11. Marc von Miquel, „Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren“, Wallstein-Verlag, Göttingen 2004, S. 45, ISBN: 9783892447481, https://www.google.de/books/edition/Ahnden_oder_amnestieren/GBD255idBpQC?hl=de&gbpv=1&dq=%22Rehder-Kn%C3%B6spel%22&pg=PA45
  12. Michael Greve, „Neuere Forschungen zu NS-Prozessen: Ein Überblick“, in: Kritische Justiz, Vol. 32, No. 3 (1999), pp. 472-480, S. 475, https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0023-4834-1999-3-472.pdf?download_full_pdf=1
  13. Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterroben, Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen“, Orbis-Verlag, Prag 1960, S. 108
  14. Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterroben, Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen“, Orbis-Verlag, Prag 1960, S. 108
  15. Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterroben, Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen“, Orbis-Verlag, Prag 1960, S. 108
  16. Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterroben, Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen“, Orbis-Verlag, Prag 1960, S. 108
  17. Michael Greve, „Neuere Forschungen zu NS-Prozessen: Ein Überblick“, in: Kritische Justiz, Vol. 32, No. 3 (1999), pp. 472-480, S. 475, https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0023-4834-1999-3-472.pdf?download_full_pdf=1
  18. Ronnie Golz, „»Ich war glücklich bis zur letzten Stunde«. Marianne Golz-Goldlust 1895–1943“, Berliner Taschenbuch-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-8333-0125-2 (BvT 125 Lebensgeschichten), S. 13, 164, 167
  19. Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterroben, Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen“, Orbis-Verlag, Prag 1960, S. 109
  20. Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterroben, Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen“, Orbis-Verlag, Prag 1960, S. 108/109
  21. Michael Greve, „Neuere Forschungen zu NS-Prozessen: Ein Überblick“, in: Kritische Justiz, Vol. 32, No. 3 (1999), pp. 472-480, S. 475, https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0023-4834-1999-3-472.pdf?download_full_pdf=1
  22. Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterroben, Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen“, Orbis-Verlag, Prag 1960, S. 108
  23. Weißbuch der VVN, „In Sachen Demokratie“, Druck und Verlag: Druckwerkstatt Renchen, hrsg. vom VVN, 1960, neu herausgegeben von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten 2003, mit einer Einleitung von Ulrich Sander, 208 Seiten https://nrw-archiv.vvn-bda.de/bilder/weissbuch_vvn.pdf
  24. Marc von Miquel, „Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren“, Wallstein-Verlag, Göttingen 2004, S. 45, ISBN: 9783892447481, 3892447489, Seitenanzahl: 446, https://www.google.de/books/edition/Ahnden_oder_amnestieren/GBD255idBpQC?hl=de&gbpv=1&dq=%22Rehder-Kn%C3%B6spel%22&pg=PA45
  25. Michael Greve, „Neuere Forschungen zu NS-Prozessen: Ein Überblick“, in: Kritische Justiz, Vol. 32, No. 3 (1999), pp. 472-480, S. 475, https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0023-4834-1999-3-472.pdf?download_full_pdf=1