Benutzer:Matthias Süßen/BaustelleI

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Die Gerichts- und Polizeiordnung der Gräfin Anna erließ die vormundschaftliche Regentin Ostfrieslands am 15. Februar 1545. Sie war die erste allgemeine ostfriesisische Rechtssammlung, die das gesamte öffentliche Leben in der Grafschaft erfasste. Sie gilt als Markstein in der inneren Verwaltung Ostfrieslands.[1]

Ostfriesland war seit 23. Dezember 1464 eine Grafschaft. Graf Edzard I. hatte 1508 erste Polizeiordnungen für Emden (1508) und wohl auch für Norden erlassen. Sie waren aber eher landesherrliche Verordnungen, mit denen der Graf das Recht in der noch jungen Grafschaft punktuell vereinheitlichte. Unter seinem Nachfolger Enno begannen etwa ab 1539 erste Vorarbeiten für eine neue, die gesamte Grafschaft umfassende Polizeiordnung. Federführend war dabei der gräfliche Rat Eggerik Beninga.[2]

Als Enno 1540 starb, wurde seine Frau Anna die vormundschaftliche Regentin Ostfrieslands. Nach ihrem Regierungsantritt, spätestens jedoch ab 1543, wurde wieder verstärkt an einer neuen Polizeiordnung gearbeitet. Dafür ließ sie von den adeligen Räten Ostfrieslands Gutachten erstellen.[2]

  1. Deutsche Biographie: Cirksena - Deutsche Biographie. Abgerufen am 31. März 2023.
  2. a b Heiko Ebbel Janssen: Gräfin Anna von Ostfriesland : eine hochadelige Frau der späten Reformationszeit (1540/42-1575) : ein Beitrag zu den Anfängen der reformierten Konfessionalisierung im Reich. Aschendorff, Münster 1998, ISBN 3-402-03802-1, S. 100 ff.