Benutzer:Pfeiffer3f/Patentrechtsquellen in Europa

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Hinweis: Vielleicht wird das irgendwann einmal ein Artikel. Bisher soll es keiner sein.

Im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten ist das materielle Patentrecht zur Erteilung von Patenten in europa relativ weitgehend vereinheitlicht. Ein gesertzgebungstechnisches Merkmal des Patentwesens in Europa ist es, dass es von einem abgestimmten Nebeneinander von vielen Rechtsquellen bestimmt wird, als da wären

Die EPO wurde 1973 vom Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ, englisch EPC) geschaffen und betreibt das Europäische Patentamt (EPA, englisch wieder EPO). Die EPO ist eine zwischenstaatliche Organisation mit vielen europäischen Mitgliedsländern.

Die EU hat nur eine sehr marginale eigene Patentgesetzgebung und hat kein eigenes Patentamt. Für das Patentwesen in Europa ist die EU derzeit relativ unbedeutend bzw. nur insoweit bedeutend, als sie sich 'raushält und der EPO den Vortritt lässt. Anders für Marken und designs: EUIPO (früher HABM). Die EU (insbes. EU-Parlament) ist nicht befugt, das EPÜ zu ändern.

Verhältnis EU - EPO

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Die Europäische Patentorganisation EPO ist nicht eine Einrichtung der Europäischen Union EU, sondern eine zwischenstaatliche Organisation unabhängig von der EU. Die Mengen der Mitgliedsländer von einerseits EPO und anderseits EU sind unterschiedlich und inkompatibel. Viele Ländergehören gehören der EPO an, aber nicht der EU. Die EPO erstreckt sich viel weiter in den Süden und Osten Europas als die EU. Der Präsident des Europäischen Patentamts ist nicht einem EU-Kommissar ggü verantwortlich, sondern ggü. dem EPO-Verwaltungsrat und einer Regierungskonferenz, die alle Jubeljahre zusammentritt.

Nationalstaaten

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Die Nationalstaaten haben mehrheitlich eigene Patentgesetze und Patentämter, allerdings in markant unterschiedlichen Ausstattungsgraden. Ein wichtiges unterscheidendes Kriterium, wenn man vergleichen will, ist die Frage, ob die jeweilige nationale Gesetzgebung die materielle Prüfung von Patenten vorsieht oder ob sie nur registrieren und die Prüfung auf den Zeitpunkt möglicher Verletzungsdiskussionen verschieben. Im zweiten Fall sind die Patentämter nur "Durchwinkämter". Mangels interessierter Kreise bildet sich in diesen Ländern keine signifikante Diskussion betreffend Patentierbarkeit heraus. Die materielle Prüfung von Anmeldungen ist vorgesehen am Europäischen, am deutschen und am britischen Patentamt. Das Schweizer Patentamt prüft auf einigen technischen Gebieten. Das französische Patentamt recherchiert nur und registriert danach. Die Ämter vieler anderer Länder registrieren nur.

Das Patent- und Markenamt der BRD ist in Europa das grösste nationale Patentamt. Das Europäische Patentamt ist aber deutlich größer.

Vereinheitlichung

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Bisher erreicht

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  • Das europäische Patentamt erteilt in einem einzigen Verfahren einheitliche Patente für die gewünschten Vertragsdstaaten Europas.
  • Das materiele Recht vieler Staaten Europas zur Patenterteilung ist in den großen Linien aneinander angeglichen und teilweise wortidentisch. Dies gilt auch im Vergleich zu den Regelungen des europäischen Patentamts.
  • Das Verletzungsrecht hat in den letzten Jahrzehnten faktisch in vielen europ. Ländern ähnliche Wege genommen. Allerdings gibt es weder identische materielles Recht noch länderübergreifende Verfahren. Es gibt zu Verletzungslehre sowohl materiell wie veerfahrensrechtlich nur nationale Rechte und Rechtsprechung. Davon ist in Europa der deutsche "Pool" der mit Abstand größte und ausgearbeitetste. Wenn es zu gerichtlichen Verfahren kommt, wird oft in Deutschland prozessiert und der Rest von Europa dann parallel dazu verglichen.
  • Das PCT-System bleibt im Ergebnis inerhalb Europas hinter denen des europäischen Patentamts zurück.

Probleme bei der weiteren Vereinheitlichung

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  • Sprachenproblematik, teilweise konstitutionell angelegt
  • unterschiedliche Rechtssystematiken
  • Eigenleben und -interesse der Ämter und Organisationen
  • nach Vereinheitlichung einiger grundlegender Aspekte ist der "große Leidensdruck" weg: 90% der Arbeit ist Patenterteilungsverfahren. Das geht einheitlich über das EPA/EPO oder mit vereinheitlichten nationalen Gesetzen. Patentverletzung ist demggü selten. Der insoweit entstehende "Leidensdruck" ist nicht groß genug für große rechtspolitische "Vereinigungsmanöver".

Klassifizierung europ. Patentrecht in Wikipedia

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Die bisherige Wikipedia-Klassifizierung des europ. Patentrechts ist nicht optimal bzw. manchmal falsch, da sie das Nebeneinander von EU und EPO nicht kennt und nicht abbildet. Die Kategorie:Patentrecht (Europäische Union) ist oft falschen Artikeln zugewiesen, da diese niicht EU-Themen beschreiben, sondern EPO-Themen. Die EU hat derzeit kein eigenes Patentrecht, siehe oben "Verhältnis EU - EPO". Die EU diskutiert (seit +20 Jahren!), aber hat noch nichts. Das, was es gibt und was man kennt (Europäische Patentübereinkommen EPÜ, Europäische Patentorganisation EPO, Europäisches Patentamt EPA), gehört nicht zur EU, sondern steht neben ihr. Das EPÜ und dadurch die EPO gibt es seit 1973 - da war die EU noch gar nix. Die EPO "funktionierte" lange bevor die EU "funktionierte".

Es ist auch nicht absehbar, dass sich das Nebeneinander EPO-EU auflösen wird (etwa EU schluckt EPO). Das ist nicht geplant, daran wird nicht gearbeitet. Die EPO hat mehr Mitgliedsstaaten als die EU. Es wird an einem dauerhaften Nebeneinander gearbeitet, z. B. so, dass die EU, wenn sie einmal ein eigenes Recht hat, die EPO/EPA beauftragt.

Lösungsmöglichkeiten für Klassifizierung:

  • Weiter wie bisher: Auch die EPO-Inhalte mit EU auszeichnen. Das ist zwar objektiv unrichtig, aber „ungefähr passt’s scho“. Der Laie merkt’s nicht und der Profi braucht's nicht.
  • Zwei Kategorien nebeneinander (Patentrecht(EU) und Patentrecht(EPO)). Das ist akademisch richtig, aber vielleicht zuviel des Guten? Außerdem werden Themen in Kategorien getrennt, die nicht auf "Trennung/Unterschied" angelegt und konstruiert sind, sondern auf "Ergänzung"
  • Eine Kategorie „Patenrecht (Europa)“. Das ist absichtlich etwas diffus, aber nicht falsch, Laien und Profis verstehen es, und unter diesen Hut passen dann einerseits die Bemühungen und vielleicht zukünftigen Ergebnisse der EU und andererseits das real existierende Zeug der EPO.
  • Drei Kategorien ... Europa, ....EU und ....EPO. Dann werden ...EU und ...EPO "richtig" vergeben und ...Europa an alles hinepappt. Totaler Overkill?

Off-topic hier: Häufige Fehler zu Patenten

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siehe bei Benutzer:Pfeiffer3f/Patentrecht_häufige_Fehler