Benutzer:Saaleufer/Artikelentwürfe

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Bei der Ermittlung von Erben ist die Genealogie von Bedeutung, da nach deutschem Erbrecht auch Nachkommen von weit entfernten Vorfahren erbberechtigt sein können.

In der Biologie, insbesondere in der Tierzucht wird der Begriff Genealogie ebenfalls verwendet; hier für den rein genetischen Zusammenhang einer Gruppe von Lebewesen, die biologische Abstammung eines Lebewesens von anderen Lebewesen.

Gegenstand der Genealogie

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Die Gegenstände der Genealogie bestehen in den Informationen, die von (Hobby-)Genealogen zur Rekonstruktion von Lebenslauf, Familie und Verwandtschaft typischerweise zusammengestellt werden:

  • Die sogenannten "Friedhofsdaten": Name, Geburt, Adoption, (zivile) Heirat, Tod von Personen.
  • Parallel dazu die religiöse Biographie, also Konfessions- oder Religionszugehörigkeit und (soweit zutreffend) die Kasualien Taufe, kirchliche Heirat, Begräbnis.
  • Eltern-Kind-Beziehungen zwischen Personen, darauf beruhend dann, jeweils von einer bestimmten Person als Ego „Ich“ oder Proband „Testperson“ ausgehend, in aufsteigender Linie die (biologische oder rechtliche) Abstammung von Vorfahren (Ahnen, daher „Ahnenforschung“), bzw. in absteigender Linie deren Nachkommen. Auf dieser Grundlage können Ahnentafeln und Stammbäume erstellt werden.
  • Heiratsbeziehungen, auch Scheidungen (Heirat konstituiert im deutschen juristischen Sinne keine Verwandtschaft, sondern Schwägerschaft, ist aber kirchenrechtlich und ethnologisch auch Verwandtschaft).
  • Beziehungen zu Taufpaten und Trauzeugen.
  • Schreibweisen und Varianten der Vor- und Nachnamen.
  • Wohnorte, konkrete Hausadressen, Höfe.
  • Berufe, Ausbildung, Titel, Ämter.
  • Totgeburten, Todesursachen.
  • Beteiligung an historischen Ereignissen, z.B. Kriegen.
  • (Porträt-)Fotos.
  • Persönliche Briefe und andere Schriften.
  • Genealogische DNA-Tests, primär als Hilfsmittel zur Identifikation von Beziehungen zu biologischen Verwandten („Matching“); darüberhinaus verspricht die sog. „Herkunftsanalyse“ die Feststellung biologischer „Ethnizität“ jenseits der konkreten genealogischen Verbindung.

Sobald die Beschreibung der Zusammenhänge über die reine Darstellung der Abstammung hinausgeht, spricht man von „Familiengeschichtsforschung“ – zum Beispiel mit dem Ziel, die Lebensumstände entfernter Vorfahren herauszufinden.

Neue Fassung dieses Abschnitts: Erbenermittlung und Begrifflichkeit in der Tierzucht oben in die Begriffsklärung gepackt. Kritische DNA-Genealogie-Referenz gelöscht (ist zwar nicht schlecht, aber Links zu Tageszeitungen sind nicht gut haltbar, und das Thema muss weiter unten noch genauer behandelt werden). - Ich versuche durch die Bearbeitung das Verständnis etwas systematischer auf die heutige, breitere Praxis der Genealogie zu lenken und dadurch auch von einem eng biologischen Verständnis von Verwandtschaft wegzukommen. Ich sehe gleichzeitig, dass auch im Artikel Verwandtschaft die biologische Verwandtschaft tendenziell als "eigentliche" Verwandtschaft hervorgehoben wird. Wieweit das zu korrigieren wäre, ist eine Frage, die sich dann mehr auf akademische Diskussionen beziehen müsste (Allianztheorie stärker belichten) und zu gegebener Zeit nicht im Artikel Genealogie, sondern bei Verwandtschaft zu bearbeiten wäre.