Benutzer:Sambalolec/Temp1

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Abgelehnte, nicht nachweisbare und unrechtmäßige Verleihungen, die dennoch von der OdR anerkannt sind[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Autoren aus dem Umfeld der OdR, darunter u. a. Gerhard von Seemen, Walther-Peer Fellgiebel, Ernst-Günther Krätschmer, Ernst Obermaier, Florian Berger, Franz Thomas und Günter Wegmann nennen in ihren Publikationen eine Reihe Personen, deren Beleihungen fragwürdig sind.[1]

(Mitglieder der „Ordensgemeinschaft“ werden durch (OdR) gekennzeichnet.)

Schwerter:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wilhelm Bittrich (OdR), kein Nachweis für die Verleihung der Schwerter zum Eichenlaub. Die „Verleihung“ soll durch Sepp Dietrich erfolgt sein, der dazu jedoch nicht befugt war. Die Verleihungsnummer (153.)S und das Datum 6. Mai 1945 wurden von der OdR vergeben.
  • Josef Bremm (OdR), VV für Schwerter zum El. wurde abgelehnt und stattdessen das Deutsche Kreuz in Gold vorgeschlagen. Der Antrag wurde jedoch nicht weiter bearbeitet, da das AOK 11 bereits am 21. April 1945 kapituliert hatte und Verleihungen an Kriegsgefangene und Vermisste untersagt waren. Aus Sicht der OdR, die auch die Verleihungsnummer (159.)S vergab, erfolgte die Verleihung über den „Dönitz-Erlass“. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
  • Karl Decker, kein Nachweis für Schwerter zum EL. Die OdR nimmt eine Verleihung an, aufgrund der Aussage der Witwe, die angab, „die Nachricht von der Verleihung damals noch erhalten zu haben“. Die Verleihungsnummer (149.)S und das Datum 26. April 1945 wurden von der OdR festgelegt.
  • Fritz-Hubert Gräser, keine Hinweise auf Verleihung der Schwerter zum EL. Die Verleihungsnummer (154.)S sowie das Datum 8. Mai 1945 wurden von der OdR vergeben.
  • Otto Hitzfeld (OdR), VV für Schwerter zum EL wurde am 30. April von Major Domaschk zurückgestellt und danach nicht weiter bearbeitet. Das Verleihungsdatum 9. Mai 1945 und die Nummer (158.)S wurden 1981 von der Ordenskommission der OdR vergeben.
  • Heinrich Freiherr von Lüttwitz, keine Verleihung erfolgt. VV für Schwerter zum EL wurde zurückgestellt und nicht weiter bearbeitet. Am 15. April 1945 geriet v. Lüttwitz zusammen mit den Resten der Heeresgruppe B in Gefangenschaft. Verleihungen an Kriegsgefangene waren laut Führererlass seit dem 27. November 1944 untersagt. Nach Auffassung der OdR war die Verleihung über den „Dönitz-Erlass“ erfolgt. Das Verleihungsdatum 9. Mai 1945 und die Verleihungsnummer (157.)S wurden von der OdR vergeben.
  • Eugen Meindl, VV für Schwerter zum EL bei Kriegsende unerledigt. Nach Ansicht der OdR erfolgte die Verleihung durch den „Dönitz-Erlass“. Die Verleihungsnummer (155.)S wurde von der OdR vergeben. Das „Verleihungsdatum“ 8. Mai 1945 geht auf Fellgiebel zurück. Meindl ist zusammen mit elf anderen Namen in einer Vorschlagsliste enthalten, die Dönitz vorgelegt werden sollte. Dönitz hat die Liste nie unterschrieben und möglicherweise nicht mal gesehen.
  • Herman Niehoff (OdR), kein Hinweis auf VV oder Verleihung. Nach eigener Angabe! wurde Niehoff im April 1945 von Schlesiens Gauleiter Karl Hanke für Schwerter zum EL vorgeschlagen. Die Verleihungsnummer (147.)S und das Datum 26. April 1945 wurden von der OdR festgelegt.

Eichenlaub:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Adalbert von Blanc (OdR), kein Nachweis, keine Verleihung des Eichenlaubs in den Marinepersonalunterlagen verzeichnet. Die Verleihungsnummer (866.)EL und das Datum 10. Mai 1945 wurden von der OdR vergeben.
  • Josef Brandner (OdR), kein Nachweis für die Verleihung des Eichenlaubs. Verleihungsnummer (846.)EL und Datum 26. April 1945 basieren auf Annahmen der OdR.
  • Oskar-Hubert Dennhardt (OdR), kein Hinweis auf Verleihung des Eichenlaubs. Gemäß OdR, die auch die Verleihungsnummer (870.)EL und das Datum 9. Mai 1945 festlegte, erfolgte die Verleihung auf der Grundlage des sogenannten „Dönitz-Erlass“.
  • Franz Graßmel (OdR), keine Verleihung nachgewiesen. Die „Ordenskommission der OdR behandelte den Fall 1974 und entschied, dass die Verleihung über den „Dönitz-Erlass“ erfolgt sei. Das Verleihungsdatum 8. Mai 1945 geht auf die OdR zurück und ebenso die Verleihungsnummer (868.)EL.
  • Franz Hack, keinerlei Hinweise auf Verleihung des Eichenlaubs. Nach Fellgiebel erfolgte die Verleihung „nach eigener Angabe Ende April 1945 durch SS-Obergruppenführer u. General der Waffen-SS Gille und [..] SS-Oberführer Ullrich [..]“. Verleihungsdatum 18. April 1945 und Verleihungsnummer (844.)EL wurden von der OdR festgelegt.
  • Alfred Jodl, rechtsunwirksame Verleihung des Eichenlaubs zum RK am 10. Mai 1945. Die Verleihungsnummer (865.)EL wurde von der OdR vergeben.
  • Paul Albert Kausch (OdR), kein Nachweis einer Verleihung des Eichenlaubs. Einziger Hinweis auf Verleihung ist eine persönliche Schilderung von Kausch, die sich jedoch so unmöglich zugetragen haben kann. Das Verleihungsdatum 23. April 1945 wird von der OdR angenommen, die auch die Verleihungsnummer (845.)EL vergab.
  • Matthias Kleinheisterkamp VV für Eichenlaub nicht eingegangen oder verloren. Das Verleihungsdatum 9. Mai 1945 und die Verleihungsnummer (871.)EL wurden von der OdR vergeben.
  • Karl Kreutz (OdR), keinerlei Nachweise über Verleihung des Eichenlaubs. Rechtsunwirksame Verleihung durch Sepp Dietrich. Das Datum 6. Mai 1945 ist das Datum der Bekanntgabe durch die 6. SS-Panzerarmee, die Verleihungsnummer (863.)EL wurde von der OdR vergeben.
  • Heinz-Oskar Laebe (OdR), VV bis Kriegsende nicht bearbeitet. Nach Ansicht der OdR ist die Verleihung über den „Dönitz-Erlass“ erfolgt. Das Verleihungsdatum 29. April 1945 und Verleihungsnummer (854.)EL wurden von der OdR bestimmt.
  • Rudolf Lehmann (OdR), rechtsunwirksame Verleihung des Eichenlaubs durch Sepp Dietrich. Das Verleihungsdatum wurde ebenso wie die Verleihungsnummer (862.)EL von der OdR bestimmt, es handelt sich dabei um das Datum der Bekanntgabe der „Verleihung“ durch die 6. SS-Panzerarmee.
  • Friedrich Lier (OdR), VV für Eichenlaub nie eingegangen. Auf Anfrage einer Verwandten verhandelte die Ordenskommission der OdR 1975 der Fall, sie beschloss: „Eichenlaub am 8. Mai 1945“ und vergab die Verleihungsnummer (869.)EL. Lier selbst wusste bis zu seinem Tode 1974 nichts von einer „Eichenlaubverleihung“
  • Hanns-Heinrich Lohmann OdR, VV für Eichenlaub bis Kriegsende nicht erledigt. Nach Ansicht der OdR erfolgte die Verleihung über den „Dönitz Erlass“. 1974 beschloss sie: „Eichenlaub am 9. Mai 1945“ und vergab die Verleihungsnummer (872.)EL.
  • Hans Meier, VV für Eichenlaub bei Kriegsende unerledigt. Nach Ansicht der OdR erfolgte die Verleihung durch den „Dönitz-Erlass“. Die Verleihungsnummer (874.)EL wurde von der OdR vergeben, Fellgiebel datierte die „Verleihung“ auf den 9. Mai 1945.
  • Alfred Montag (OdR), Verleihung des Eichenlaubs zum RK nie erfolgt, der VV wurde zurückgestellt und nicht weiter bearbeitet. Die OdR vergab die Verleihungsnummer (873.)EL und Fellgiebel das „Verleihungsdatum“ 9. Mai 1945.
  • Werner Ostendorff, rechtsunwirksame Verleihung durch Sepp Dietrich. Das „Verleihungsdatum“ ist das Datum der Bekanntgabe durch die 6. SS-Panzerarmee. Die Verleihungsnummer (861.)EL wurde von der OdR vergeben.
  • Joseph von Radowitz, VV am 2. Mai 1945 abgelehnt, da „die von Führer gegebenen Verleihungsrichtlinien nicht erfüllt sind.“. Die Verleihungsnummer (882.)EL wurde von der OdR vergeben und das Datum 9. Mai 1945 von Fellgiebel bestimmt.
  • Alfons Rebane (OdR), VV eingegangen aber bis Kriegsende unerledigt. Die „Ordenskommission“ der OdR beschloss 1974: „Eichenlaub am 8. Mai 1945“ und vergab die Verleihungsnummer (875.)EL. Fellgiebel änderte das Datum nachträglich auf den 9. Mai 1945.

Ritterkreuz:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Willy Albrecht, kein Nachweis für RK am 9. Mai 1945.
  • Joachim von Amsberg (OdR), Verleihungsvorschlag (VV) wurde am 9. Mai 1945 abgelehnt, weil die Zwischenvorgesetzten alle nicht befürwortet hatten. Die OdR beschloss 1981: „RK am 6. Mai 1945“, das Datum wurde von Fellgiebel nachträglich auf den 9. Mai geändert.
  • Adolf Ax (OdR), kein Nachweis, die OdR beschloss 1981: „RK am 9. Mai 1945“.
  • Willy Bachor (OdR), VV wurde nicht bearbeitet, Verleihung nicht erfolgt. Die OdR beschloss 1982: „RK am 8. Mai 1945“. Das Datum wurde nachträglich von Fellgiebel auf den 11. Mai 1945 geändert.
  • Joseph Baier, Verleihung nicht erfolgt. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von der OdR festgelegt.
  • Josef Baldes, kein Nachweis. Verleihung von Fellgiebel auf den 8. Mai 1945 datiert.
  • Johannes Barge (OdR), rechtsunwirksame Verleihung der Regierung Dönitz nach dem 8. Mai 1945, belegt durch überlieferte Funksprüche vom 21. Mai 1945. Das Verleihungsdatum 10. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
  • Heinrich Bastian (OdR), kein Nachweis, unrechtmäßige Verleihung durch Sepp Dietrich. Die Bekanntgabe der „Verleihung“ durch die 6. SS-Panzerarmee erfolgte am 6. Mai 1945. Dieses Datum wurde von der OdR übernommen.
  • Ludwig Bauer (OdR), kein Nachweis, Verleihung unwahrscheinlich. Der 29. April 1945 wurde von der OdR festgelegt.
  • Heinz Baurmann (OdR), kein Nachweis für Verleihung durch Ferdinand Schörner. Das Datum 4. Mai wurde von Franz Thomas (OdR), unter Berufung auf ein vermeintliches Fernschreiben Schörners, festgelegt. Thomas gab keine Quelle dafür an und verweigerte eine Veröffentlichung.
  • Franz Bayer, kein Nachweis. Aus Sicht der OdR erfolgte die Verleihung über den sogenannten „Dönitz-Erlass“ und wäre demnach unwirksam. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von der OdR vergeben.
  • Friedrich Behre, Verleihung am 12. Mai 1945 unwirksam.
  • Hans-Georg Benthack, rechtsunwirksame Verleihung durch die Regierung Dönitz nach dem 8. Mai 1945, belegt durch überlieferte Funksprüche vom 21. Mai. Das Verleihungsdatum wurde von Fellgiebel auf den 10. Mai 1945 festgelegt.
  • August Berzen, nach Auffassung der OdR über den „Dönitz-Erlass“ erfolgt und damit unwirksam. Der 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
  • Ernst Biehler (OdR), kein Nachweis
  • Friedrich Blond (OdR), kein Nachweis. Die OdR entschied 1981: „RK am 28. April 1945“.
  • Max Bork (OdR), kein Nachweis. Das Datum 11. Mai 1945 wurde von der OdR bestimmt.
  • Walter Botsch, VV zurückgestellt, kein Nachweis einer Verleihung. Nach Ansicht der OdR erfolgte die Verleihung nach dem „Dönitz-Erlass“ und wäre somit unwirksam. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
  • Oskar Bremermann, keine Verleihung nachweisbar. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
  • Hans Bretz, kein Nachweis über Verleihung durch Schörner. Laut Tätigkeitsbericht beschloss die Ordenskommission der OdR 1982: „RK am 27. April 1945“. Eine rechtmäßige „Schörner-Verleihung“ käme demnach nicht in Frage, da Schörner erst am 3. Mai 1945 zu Ritterkreuzverleihungen ermächtigt wurde. Das Verleihungsdatum wurde nachträglich auf den 6. Mai 1945 geändert.
  • Wilhelm Bröckerhoff (OdR), kein Nachweis, VV nicht eingegangen oder abgelehnt. RK von OdR nach Rücksprache mit Dönitz anerkannt. Das Verleihungsdatum 8. Mai 1945 wurde von der OdR vergeben.
  • Alfred Burgemeister, kein Nachweis. Verleihung soll „im Auftrag“ erfolgt sein und wäre damit rechtsunwirksam.
  • Karl-Heinz Bühler (OdR), kein Nachweis. Verleihung sol durch Sepp Dietrich erfolgt sein und wäre somit unwirksam. 1977 beschloss die OdR: „kein RK“. 1983 wurde der Fall erneut aufgenommen, die Ordenskommission entschied nun: „RK am 8. Mai 1945“. Einzelne Autoren aus dem Umfeld der OdR nennen jedoch ein anderes Datum: Von Seemen (7. Mai), Krätschmer (1. Mai) und Fellgiebel (6. Mai).
  • Manfred Büttner (OdR), kein Nachweis.
  • Ferdinand Deutsch (OdR), kein Nachweis.
  • Diethelm von Doemming, kein Nachweis. Laut Fellgiebel erfolgte die Verleihung rückwirkend durch Gen. Viktor Linnarz in einem italienischen Kriegsgefangenenlager und wäre damit unwirksam.
  • Kurt Dombacher, Verleihung nicht belegt, VV bis Kriegende unerledigt. Das Datum 8. April wurde von der OdR bestimmt, Ernst Obermaier (Die Ritterkreuzträger der Luftwaffe. Jagdflieger, S. 102) gibt den 7. April an.
  • Sepp Draxenberger, kein Hinweis.
  • Franz-Joseph Dreike (OdR), kein Nachweis. Die Verleihung durch Sepp Dietrich wäre unwirksam. Das Datum 6. Mai 1945 ist das Datum der Bekanntgabe der „Verleihung“ durch die 6. SS-Panzerarmee.
  • Oskar Drexler, kein Nachweis. Die Verleihung durch Sepp Dietrich wäre unwirksam. Das Datum 6. Mai 1945 ist das Datum der Bekanntgabe der „Verleihung“ durch die 6. SS-Panzerarmee und wurde von Fellgiebel festgelegt. Von Seemen gab den 23. November 1944! an.
  • Paul Egger (OdR), kein Hinweis.
  • Hans-Egon von Einem, VV wurde nicht bearbeitet. Die Ordenskommision der OdR hat den Fall nicht behandelt, das Datum 11. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgesetzt.
  • Karl Eisgruber, kein Nachweis. Nach Fellgiebel soll das RK am 1. Juni 1945 durch das nicht berechtigte AOK 6 erfolgt sein.
  • Maximilian Fabich (OdR), VV nicht abschließend bearbeitet. Nach Ansicht der OdR erfolgte die Verleihung auf Grundlage des „Dönitz-Erlasses“ am 9. Mai 1945 und wäre damit unwirksam.
  • Wolfgang Feller, Verleihung am 17. Juni 1945 durch den OBdM Walter Warzecha unwirksam.
  • Hans-Georg Fernau (OdR), Verleihung durch Gen. Westphal am 10. Juni 1945 unwirksam. Das Datum wurde von der OdR auf den 4. Mai 1945 zurückdatiert.
  • Wilhelm Fey (OdR), kein Nachweis einer Verleihung am 29. April 1945. Fellgiebel schrieb dazu in einem Brief, Fey hätte bald nach seinem Eintritt in die Bundeswehr ein Ehrengerichtsverfahren gegen sich selbst beantragt. Der Ehrenrat, dessen Vorsitz ein Oberst a.D. und OdR-Mitglied innehatte, hat Fey ohne amtlichen Nachweis als Ritterkreuzträger anerkannt.
  • Heinz Fiebig, VV war unterschriftsreif, wurde jedoch bis Kriegsende nicht abgearbeitet. Die OdR beruft sich auf den „Dönitz-Erlass“ und legte das Verleihungsdatum mit 8. Mai 1945 fest.
  • Alfred Fischer, kein Nachweis. Das Verleihungsdatum 11. Mai 1945 geht auf die OdR zurück.
  • Rudolf Fleischer (OdR), kein Nachweis. 1983/1984 entschied die OdR: „RK am 13. April 1945“ und begründete das mi dem „Dönitz-Erlass“
  • Paul Flocke, VV bis Kriegsende nicht bearbeitet. Das Verleihungsdatum 30. April 1945 geht auf die OdR zurück.
  • Wilhelm Florschütz, keine tatsächliche Verleihung erfolgt. Das Verleihungsdatum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
  • Kurt Fröhlich, kein Nachweis. Angebliche Verleihung durch Sepp Dietrich wäre unwirksam. Fellgiebel gibt als Verleihungsdatum den 6. Mai 1945 an, von Seemen nennt den 3. Mai 1945.
  • Robert Gaigals, VV unterschriftsreif, jedoch bis Kriegsende nicht abgearbeitet. Die OdR behauptet eine Verleihung durch den „Dönitz-Erlass“, welche unwirksam wäre. Als Verleihungsdatum gibt sie den 5. Mai 1945 an.
  • Paul Gehl, VV nicht bearbeitet. Als Verleihungsdatum wurde von Fellgiebel der 9. Mai 1945 bestimmt.
  • Karl Adam Gerlach (OdR), kein Nachweis. Die OdR beschloss 1983/1984: „RK am 17. April 1945“, Fellgiebel änderte das Datum später in 3. Mai 1945.
  • Günter Gersteuer, VV vorbereitet aber nicht abgearbeitet, keine Verleihung erfolgt. Die OdR legte das Verleihungsdatum auf den 28. April 1945.
  • Siegwart Göller, VV nicht abgearbeitet. Felgiebel bestimmte das Verleihungsdatum als 9. Mai 1945.
  • Herbert Golz (OdR), kein Nachweis. Von Seemen gibt als Quelle eine nichtexistente Dienststelle an. 1977 beschloss die OdR: „RK am 31. März 1945“, Fellgiebel änderte das später in 3. Mai 1945.
  • Heinz Gropp, kein Nachweis. Das Datum 6. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
  • Erhard Grosan, VV unterschriftsreif aber nicht abgeschlossen. Die Verleihung erfolgte aus Sicht der OdR über den „Dönitz-Erlass“, was unwirksam wäre.
  • Heinz Groth, VV abgelehnt. Fellgiebel bestimmte das Verleihungsdatum mit 9. Mai 1945.
  • Desiderius Hampel (OdR), kein Nachweis. 1980 entschied der Vorsitzende der Ordenskommission Fellgiebel: „RK am 3. Mai 1945 durch Generalmajor Maximilian de Angelis“. In seinem Buch Die Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes 1939-1945 räumte er jedoch ein, dass überhaupt keine Verleihungsberechtigung vorgelegen habe.
  • Hans Hanke, kein Nachweis. Nach v. Seemen angeblich durch Generalmajor de Angelis verliehen. 1980 entschied Fellgiebel: „RK am 3. Mai 1945 durch Generalmajor Maximilian de Angelis“.
  • Kurt Hartrampf (OdR), kein Nachweis. 1980 entschied die OdR: „RK am 28. April 1945“.
  • Paul Hartrumpf, VV bei Kriegsende unerledigt. Nach Ansicht der OdR erfolgte die Verleihung nach dem „Dönitz-Erlass“ am 8. Mai 1945.
  • Johann Harzenretter, kein Nachweis. Nach Ansicht der OdR erfolgte die Verleihung nach dem „Dönitz-Erlass“ am 9. Mai 1945.
  • Rudolf Hasenpusch (OdR), kein Nachweis. Nach Fellgiebel erfolgte die Verleihung am 27. April 1945 durch Ferdinand Schörner. Obwohl Fellgiebel wusste, dass die Verleihung, so sie denn tatsächlich stattgefunden hat, rechtswidrig gewesen wäre, erkannte er Hasenpusch an. Dazu erklärte er: „H. ist seit Beginn an OdR-Mitglied, aber das nur nebenbei“.
  • Edgar Haukelt, kein Nachweis. Die OdR entschied 1980: „RK am 28. April 1945“
  • Hans Hauser (OdR), rechtsunwirksame Verleihung durch Sepp Dietrich. Das Verleihungsdatum 6. Mai 1945 entspricht dem Tag der Bekanntgabe durch die 6. SS-Panzerarmee.
  • Hans Havik, VV eingereicht aber nicht weiter bearbeitet, kein Hinweis auf Verleihung. Das Verleihungsdatum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
  • Hans Heiland (OdR), VV eingereicht aber bis Kriegsende unerledigt. Aus Sicht der OdR erfolgte die Verleihung über den „Dönitz-Erlass“. Fellgiebel legte als Verleihungsdatum den 9. Mai 1945 fest.
  • Richard Hengstler, RK abgelehnt. Der VV sollte am 25. April Hermann Göring vorgelegt werden. Göring war jedoch bereits am 23. April durch sie SS auf dem Obersalzberg festgesetzt worden. General Meister, der seit dem 28. April autorisiert war, Verleihungen vorzunehmen, lehnte den VV ab und entschied stattdessen das Deutsche Kreuz in Gold zu vergeben. Das von Fellgiebel angegebene „Verleihungsdatum“ 28. April 1945 ist das Datum der Ablehnung.
  • Rudolf Hesse, kein Hinweise auf Verleihung. Nach Ansicht der OdR ist die Verleihung über den „Dönitz-Erlass“ erfolgt. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von der OdR festgesetzt.
  • Heinz Heuer (OdR), kein Nachweis. In einem Brief an ein anderes OdR-Mitglied stuft Fellgiebel selbst die Verleihung als „eindeutig dubios“ ein. Ungeachtet dessen führt die OdR Hesse als Ritterkreuzträger. Verleihungsdatum soll der 22. April 1945b sein.
  • Cord von Hobe (OdR), zwei mal vorgeschlagen. Der erste VV wurde von Hitler am 10. April 1945 abgelehnt. Der zweite wurde am 9. Mai 1945 von General Maisel oder Major Domaschk genehmigt. Die Verleihung ist unwirksam, da sich nach der Kapitulation erfolgte und weder Maisel noch Domaschk befugt waren, Verleihungen vorzunehmen.
  • Carl Hoff, kein Nachweis. Das Verleihungsdatum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
  • Ludwig Hoffmann (OdR), VV bis Kriegsende unerledigt. Nach Auffassung der OdR ist die Verleihung nach dem „Dönitz-Erlass“ erfolgt. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
  • Paul Hoffmann, kein Nachweis. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel bestimmt.
  • Oskar Frhr. v. Hohenhausen u. Hochhaus (OdR), VV am 16. Mai 1945 von Major Domaschk mit der Bemerkung „Nicht bearbeiten.“ zurückgestellt. Die Verleihung ist nie erfolgt, das Datum 11. Mai 1945 wurde von Fellgiebel bestimmt.
  • Heinrich Hohmeier, keine Hinweise auf Bearbeitung des VV oder Verleihung. Nach Ansicht der OdR erfolgte die Verleihung nach dem „Dönitz-Erlass“ und wäre daher unwirksam. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
  • Josef Hollermeier, VV am 18. Dezember 1944 genehmigt, die Verleihung jedoch vorschriftsmäßig zurückgestellt, da Hollermeier vermisst wurde. Über die Verleihung sollte nach Kriegsende erneut entschieden werden. Das Verleihungsdatum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel bestimmt.
  • Ernst Hollmann, VV bis Kriegsende nicht erledigt. Nach Ansicht der OdR erfolgte die Verleihung durch den „Dönitz-Erlass“. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel bestimmt.
  • Hans Hoppe, VV an die Adjutantur Herrmann Görings zur Stellungsnahme übergeben und von dort nicht zurückgekommen und bis Kriegsende unerledigt. Keine Verleihung belegt. Das Datum 8. Mai 1945 wurde von Fellgiebel bestimmt.
  • Hermann Hölter (OdR), kein Nachweis. Die Ordenskommission der OdR verhandelte den Fall insgesamt drei mal, jedesmal unter dem Vorsitz von Fellgiebel. 1976/77: kein RK. 1981/82: RK am 3. Mai 1945. 1983/84: kein RK. In der 1986 erschienenen Auflage von Die Ritterkreuzträger 1939 - 1945 wird Hölter von Fellgiebel dennoch als Ritterkreuzträger geführt, Verleihungsdatum 3. Mai 1945. Die Verleihung ist fragwürdig, weil Hitler am 10. März 1945 Verleihungen für „Führungsverdienste“ sperrte, RKs durften fortan nur noch für „persönliche Tapferkeitstaten“ verliehen werden. Hölter war Generalstabsoffizier in Norwegen, wo zu dieser Zeit keine nennenswerten Kampfhandlungen stattfanden.
  • Theodor Hönninger, kein Hinweis. Verleihung fand nach Ansicht der OdR über den „Dönitz-Erlass“ statt. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel vergeben.
  • Hermann Hückebräuker, kein Nachweis. Nach Fellgiebel soll die Verleihung auf Grundlage der Ermächtigung vom 3. Mai 1945 durch Ferdinand Schörner erfolgt sein. Die Angabe wurde von v. Seemen übernommen.
  • Fritz Jaquet (OdR), VV eingegangen aber keinerlei Hinweise auf Bearbeitung oder Verleihung. Die Ordenskommission der OdR beschloss 1982, die Verleihung sei durch den „Dönitz-Erlass“ erfolgt und legte das Datum 8. Mai 1945 fest. Fellgiebel datierte die „Verleihung“ später auf den 9. Mai 1945.
  • Karl Jäckel, kein Hinweis. Als „Beleg“ für RK wurde von der OdR ein Foto anerkannt, das jedoch nach dem Krieg angefertigt wurde. Das Verleihungsdatum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel bestimmt.
  • Hans Jungwirt keine Verleihung erfolgt, VV wurde am 28. April 1945 von General Meister abgelehnt. Aus Sicht der OdR ist die Verleihung nach dem „Dönitz-Erlass“ erfolgt. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel bestimmt.
  • Heinz Jürgens (OdR), VV nicht unterschrieben, keine Verleihung erfolgt. Nach Ansicht der OdR eine „Verleihung“ nach dem „Dönitz-Erlass“. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von der OdR festgesetzt.
  • Helmut Kinz, kein Nachweis. Nach v. Seemen soll die Verleihung angeblich durch General de Angelis erfolgt sein. De Angelis war dazu jedoch nicht berechtigt, was auch Fellgiebel einräumt. Dennoch wird Kinz von der OdR als Ritterkreuztäger geführt.
  • Heinrich Klemt, kein Nachweis.
  • Nikodemus Kliemann, VV bis Kriegsende nicht bearbeitet. Nach Ansicht der OdR erfolgte die Verleihung über den „Dönitz-Erlass“, das Verleihungsdatum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
  • Rudolf v. Knebel-Doeberitz, VV nicht weitergereicht oder verloren gegangen. Eine zweite Einreichung nach der Kapitulation wurde nicht bearbeitet. 1982 entschied die Ordenskommission der OdR: „RK am 8. Mai 1945“. Fellgiebel datierte die Verleihung später auf den 11. Mai 1945.
  • Alfred Koch, kein Nachweis. Verleihung soll durch Sepp Dietrich erfolgt sein, der dazu jedoch nicht befugt war. Das Datum 6. Mai 1945 ist das Datum der Bekanntgabe der „Verleihung“ durch die 6. SS-Panzerarmee.
  • Walter Koehler, VV erfolgte erst nach der Kapitulation und wurde mit dem Vermerk „Nicht bearbeiten“ zurückgestellt, die Verleihung fand nie statt. Verleihungsdatum nach Angabe der OdR ist der 11. Mai 1945
  • Ewald Koj, VV von Major Domaschk ablehnend weitergereicht: „Tat rechtfertigt auch nach dem Tode nicht RK.“ Keine weiteren Hinweise auf Bearbeitung oder Verleihung. Das Verleihungsdatum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel bestimmt.
  • Martin Kordemann, VV am 12. Mai 1945 von Major Domaschk genehmigt, jedoch unwirksam da nach der Kapitulation erfolgt. Das Datum 11. Mai 1945 ist von der OdR angenommen.
  • Walter Körner, RK nach Angabe der OdR durch Akten des Bundesarchivs bestätigt. Das Bundesarchiv (BA) erklärte jedoch 2004 gegenüber Veit Scherzer, einen solchen Nachweis nicht erbringen zu können. Fellgiebel gibt als Verleihungsdatum den 20. April 1945 an, Krätschmer den 9. Mai 1945.
  • Jakob Kuchar, VV am 12. April 1945 von Domaschk befürwortet und weitergereicht, kein Hinweis auf weitere Bearbeitung oder Verleihung. Das Verleihungsdatum 11. Mai 1945 wurde von der OdR vergeben.
  • Kurt-Ernst Kunkel, Rechtsunwirksame Verleihung durch den General d. Fsch.Tr. Heidrich.
  • Christian-Johannes Landau, VV wurde zurückgestellt und nicht weiter bearbeitet, da seine Division im Ruhrkessel untergegangen war und Landau vermisst wurde. Das Verleihungsdatum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel vergeben.
  • Günther Lange, unrechtmäßige Verleihung durch Sepp Dietrich. Das Datum 6. Mai 1945 ist das Datum der Bekanntgabe der „Verleihung“ durch die 6. SS-Panzerarmee.
  • Oskar Laupenmühlen, keine Verleihung nachweisbar. Die OdR betrachtet die Verleihung als über den „Dönitz-Erlass“ erfolgt. Fellgiebel legte das Datum mit dem 9. Mai 1945 fest.
  • Rudolf Lehmann (OdR), rechtsunwirksame Verleihung des Eichenlaubs durch Sepp Dietrich. Das Verleihungsdatum wurde ebenso wie die Verleihungsnummer 862 von der OdR bestimmt, es handelt sich dabei um das Datum der Bekanntgabe der „Verleihung“ durch die 6. SS-Panzerarmee.
  • Hans Lennarz, VV bis Kriegsende unerledigt. Nach Ansicht der OdR ist die Verleihung über den „Dönitz-Erlass“ erfolgt. Die Verleihung wurde von Fellgiebel auf den 9. Mai 1945 datiert.
  • Jaques Leroy (OdR), keine Hinweise auf Verleihung.
  • Karl-Heinz Lichte (OdR), kein Nachweis. Laut Fellgiebel RK angeblich durch Sepp Dietrich verliehen, was rechtsunwirksam wäre, weil Dietrich nicht dazu autorisiert war. Die Verleihung kann zudem unmöglich stattgefunden haben, da Lichtes Einheit, die 5. SS-Panzerdivision, während des infrage kommenden Zeitraums nicht Dietrich unterstellt war. Als Verleihungsdatum gibt Krätschmer den 25. März 1945 und v.Seemen den 25. April an. Fellgiebel legte das Datum auf den 6. Mai 1945. Das OdR-Mitglied Lichte hat sich dazu nie geäußert.
  • Karl Liecke (OdR), kein Nachweis. Nach v. Seemen soll das RK von General Maximilian de Angelis verliehen worden sein. Fellgiebel und die OdR erkannten Liecke an, obwohl Fellgiebel wusste, dass de Angelis nicht dazu autorisiert war Verleihungen vorzunehmen.
  • Enno-Erich v. Limburg-Hetlingen, keinerlei Hinweise auf Einreichung eines VV oder eine Verleihung. Keine Karteikarte, kein Hinweis in den Personalakten oder den Unterlagen der OdR. OdR gibt als Verleihungsdatum den 3. Mai 1945 an.
  • Daniel Lindemann (OdR), kein VV bekannt, nachweislich nie ein RK erhalten. Die OdR behauptet eine Verleihung am 10 Februar 1945.
  • Herbert Lindenblatt, keine Hinweise. Verleihung nach OdR am 3. Mai 1945.
  • Rudolf Lippelt, VV bis Kriegsende nicht bearbeitet. Nach Ansicht der OdR erfolgte die Verleihung über den „Dönitz-Erlass“ und wäre demnach unwirksam. Das Verleihungsdatum 9. Mai 1945 wurde von der OdR festgesetzt.
  • Jakob Lobmeyer, Direktverleihung durch Adolf Hitler oder reguläre Verleihung über den Dienstweg möglich, aber kein Nachweis darüber. Aus Sicht der OdR erfolgte die Verleihung über den „Dönitz-Erlass“. Krätschmer gibt als Verleihungsdatum den 28. April 1945 an.
  • Artur Lorfing, nachweislich nie ein RK erhalten. Fellgiebel bestimmte als Verleihungsdatum den 9. Mai 1945.
  • Dr. Heinz Lotze (OdR), VV bis Kriegsende nicht genehmigt. Nach Auffassung der OdR ist die Verleihung über den „Dönitz-Erlass“ erfolgt. Das Verleihungsdatum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel bestimmt.
  • Robert Macher, Nach Fellgiebel angeblich Direktverleihung durch Karl Dönitz. Weder existiert ein Nachweis darüber, noch wäre die Verleihung rechtswirksam, weil nach der Kapitulation erfolgt. Das Verleihungsdatum 14. Mai 1945 wurde von Fellgiebel bestimmt.
  • Siegmund Matheja (OdR), keinerlei Hinweise auf VV oder Verleihung. V. Seemen, der Matheja in der zweiten Auflage von „Die Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes : 1939 - 1945“ erstmals erwähnt, stützt sich dabei lediglich auf: „Die Geschichte des Panzerkorps Großdeutschland von 1958, Bd. III“. Darin sind zwar zwei Kämpfe, Mitte April 1945 kurz geschildert, in denen Matheja angeblich 6 Panzer abgeschossen haben soll, doch weder Matheja noch die „Heldentat“ werden dort erwähnt. 1981 entschied die Ordenskommission der OdR: „RK am 6. Mai 1945“. Das OdR-Mitglied Matheja hat selbst noch nicht zur Klärung des Sachverhalts beigetragen.
  • Walter Mattusch, rechtswidrige Verleihung durch Sepp Dietrich. Das „Verleihungsdatum“ 6. Mai 1945 ist das der Bekanntgabe durch die 6. SS-PAnzerarmee.
  • Hans-Joachim Merks, keinerlei Hinweise auf VV oder Verleihung, eine Verleihung jedweder Art zu diesem Zeitpunkt ist völlig ausgeschlossen. Das Verleihungsdatum 28. Mai 1945 wurde von der OdR bestimmt.
  • Friedrich-August Meyer, VV bis Kriegsende unerledigt, rechtsunwirksame Verleihung nach der Kapitulation. Nach einem Funkspruch des Chefs LPA vom 12. Mai 1945 wurde Meyer das RK „mit dem heutigen Tage“ verliehen. Das „Verleihungsdatum“ 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel bestimmt.
  • Max Morche, kein VV beim Heerespersonalamt (HPA) eingegangen, wahrscheinlich vorher abgelehnt. Nach Ansicht der OdR ist die Verleihung dennoch durch den „Dönitz-Erlass“ erfolgt.
  • Friedrich Müller-Rochholz (OdR), Antrag entweder nicht beim HPA eingegangen oder für nicht ausreichend befunden worden. HPA-VV wurde nie erstellt. Fellgiebel datierte die „Verleihung“ auf den 8. Mai 1945
  • Karl Nohr, VV zwar eingegangen, jedoch keine weiteren Bearbeitungsvermerke. Aus Sicht der OdR ist die „Verleihung“ über den „Dönitz-Erlass“ erfolgt. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel bestimmt.
  • Heinrich Nuhn, VV als Fernschreiben beim Heerespersonalamt (HPA) eingegangen aber keine weiteren Bearbeitungsvermerke vorhanden, Verleihung nicht nachweisbar. Nach Ansicht der OdR ist die Verleihung über den „Dönitz-Erlass“ erfolgt. Das Verleihungsdatum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
  • Heinz Ott, ursprünglicher VV der Truppe nicht weitergereicht oder verloren gegangen. Eine zweite Einreichung nach der Kapitulation wurde nicht bearbeitet. 1982 entschied die „Ordenskommission“ der OdR: „RK am 9. Mai 1945“. Das Datum wurde von Fellgiebel nachträglich auf den 11. Mai 1945 geändert.
  • Gerhard Pade, rechtsunwirksame Verleihung durch General Richard Heidrich.
  • Georg Peschel, kein Nachweis vorhanden. Peschel ist in der 1. und 2. Ausgabe von v.Seemens „Die Ritterkreuzträger 1939 - 1945“ mit dem Verleihungsdatum 15. März 1945 vorhanden, in der 2. Auflage mit der Bemerkung: „Kein Nachweis im BA“. Fellgiebel, der das Datum auf den 11. Mai 1945 änderte, behauptete, Peschel sei vom militärischen Abschirmdienst der Bundeswehr überprüft und als Ritterkreuzträger anerkannt worden.
  • Walter Pitsch (OdR), keinerlei Nachweise. Laut Fellgiebel soll die Verleihung durch Sepp Dietrich erfolgt sein, was jedoch einerseits rechtsunwirksam wäre und andererseits auch nicht belegt werden konnte. Die OdR entschied 1977: „RK am 3. Mai 1945“, was von Fellgiebel später auf den 6. Mai 1945 geändert wurde.
  • Hubert Platz, ursprünglicher VV der Truppe nicht weitergereicht oder verloren gegangen. Eine zweite Einreichung nach der Kapitulation wurde nicht bearbeitet. 1982 entschied die „Ordenskommission“ der OdR: „RK am 9. Mai 1945“. Das Datum wurde von Fellgiebel nachträglich auf den 11. Mai 1945 geändert.
  • Hermann Plocher (OdR), VV bei Kriegsende nicht abschließend bearbeitet. Nach Ansicht der OdR erfolgte die Verleihung über den „Dönitz-Erlass“. Das Verleihungsdatum 8. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
  • Peter Prien (OdR), sehr merkwürdige Verleihungsumstände. Sollte eine Verleihung tatsächlich stattgefunden haben, dann wäre sie aus zwei Gründen unwirksam. Zum einen erfolgte sie nach dem 8. Mai 1945, zum anderen durch Personen, die dazu nicht autorisiert waren.
  • Helmut Radochla, VV eingereicht aber zurückgestellt, keine Verleihung erfolgt. Aus Sicht der OdR erfolgte eine Verleihung über den „Dönitz-Erlass“. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
  • Georg Radziej, keine Verleihung nachweisbar. Aus Sicht der OdR erfolgte eine Verleihung über den „Dönitz-Erlass“. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
  • Gustav-Peter Reber (OdR), keine Verleihung nachweisbar. 1981 entschied die „Ordenskommission“ der OdR: „RK am 28. April 1945“.
  • Voldemars Reinholds, HPA-VV (Verleihungsvorschlag des Heerespersonalamts) mit der Nummer 4940 am 30. März 1945 erstellt. Eine Karte mit diesen Daten befindet sich unter den Karteikarten mit den abgelehnten VV, eine Verleihung ist nicht nachweisbar. Das Verleihungsdatum 11. Mai 1945 wurde von der OdR festgelegt.
  • Rudolf Rettberg, keinerlei Nachweise über eine Verleihung. Angeblich soll eine Verleihung durch Sepp Dietrich vorliegen, der jedoch keine Ermächtigung dazu besaß. Krätschmer und v. Seemen geben als Verleihungsdatum den 1. Mai 1945 an, Fellgiebel nennt den 6. Mai 1945.
  • Friedrich Richter (OdR), VV bis Kriegsende unerledigt. 1977 entschied die „Ordenskommission“ der OdR: „RK am 6. Mai 1945“. Fellgiebel verschob das Datum nachträglich auf den 11. Mai 1945 und Krätschmer nennt den 9. Mai 1945.
  • Gerd Riedel (OdR), VV von Major Domaschk und General Maisel abgelehnt: „Reicht zum RK in keiner Weise aus!“. Das Verleihungsdatum 8. Mai 1945 wurde von der OdR bestimmt.
  1. Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger. Hauptband, 2. überarbeitete Aufl., Scherzers Militaer-Verlag, 2007, ISBN 3-938845-17-1; Kapitel H: Abgelehnte, rechtsunwirksame und nicht nachweisbare Verleihungen, welche jedoch von der OdR e.V. anerkannt sind. S. 92–164.