Benutzer:Steincv/Geschossdeckendämmung

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Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) verpflichtet in § 10 Abs. 3 alle Eigentümer, "bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/m²·K nicht überschreitet.“ (In der EnEV 07 waren es noch 0,3 W/m²k). Altbaudecken der unterschiedlichsten Bauweisen haben im Originalzustand meist einen U-Wert von 1,2 bis 2 W/m²k. Daraus ergibt sich neben dem wirtschaftlichen auch ein gesetzlich geschaffener Handlungsbedarf.

Oberste Geschossdecken (also eine Trennlage zwischen einem beheizten Raum unten und einem unbeheizten Raum oben) sind unterseitig meist so warm, dass der Energieverlust nicht so wahrgenommen wird wie bei ungedämmten Außenwänden oder in einem fußkalten Erdgeschoss. Neben den Energiekosten spielt wirtschaftlich noch die Auswahl des Dämmverfahrens und deren Kosten und Wirkung eine Rolle. Aus der Gegenüberstellung von Dämmkosten und Heizkostenersparnis ergibt sich die Amortisationsdauer, also die Zeit, in der die Dämmkosten durch die Heizkostenersparnis gerade wieder eingespielt werden.

Grob unterschieden werden kann in Beton- und Holzbalkendecken, es gibt aber auch Mischformen (z.B. eine Betondecke mit Lagerhölzern und einer Tragschicht darauf, die den endgültigen Nutzbelag trägt).

Holzbalkendecken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Traditionelle Holzbalkendecken haben meist einen Zwischenboden (Einschub), auf dem eine schwere Schüttung aus Sand, Bauschutt, Lehm u.ä. liegt. Über und unter diesem Einschub, also noch im verborgenen Bereich, also befindet sich eine ca. 4 bis 6 cm starke Luftschicht.

Diese Luftschichten oberhalb und unterhalb der Schüttung können schonend und ohne Brecharbeiten im Einblasverfahren gedämmt werden - meist mit Zellulose, aber auch andere Dämmstoffe können zur Anwendung kommen. Auch eine Schallschutzverbesserung wird mit der Verfüllung der Hohlräume erreicht.