Benutzer Diskussion:Altes Zollhaus

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Ama von und zu in Abschnitt Recht am Bild der eigenen Sache
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Hallo Benutzer Altes Zollhaus,

Löschungen des Fotos dürften erfolglos bleiben. In Deutschland gilt Panoramafreiheit. Inhaltliche Korrekturen können im Artikel vorgenommen werden oder auf der Diskussionsseite vorgeschlagen werden. In diesem Fall gehe ich davon aus, dass die Denkmalliste korrekt wiedergegeben wurde. Für weitergehende Beschwerden bitte an die unter WP:Kontakt angegebene Mailadresse des Supportteams wenden. Gruß --Ama von und zu (Diskussion) 00:53, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Wegen der Panoramafreiheit werden die Löschanträge auf die Fotos bei Commons auch abgewiesen. Da würde auch der beste Fachanwalt nicht helfen können. Gruß --Ama von und zu (Diskussion) 01:06, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Panoramafreiheit

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Hallo liebe Mitglieder,

die Panoramafreiheit findet in unserem Fall kein Anwendung, da es sich nicht um ein Panoramabild im Sinne des Gesetzes handelt. Das überwiegende Motiv ist unser Gebäude, so ist es ja auch laut Bildtext angegeben, somit ist es kein Panoramabild, wie z. B. die Ablichtung der Straße, des Platzes oder ähnliches.

Da es ebenso ein Privathaus ist haben die Bewohner ein Recht auf Privatsphäre.

Auch ist die Angabe zum Denklmalschutz völlig falsch.

Panoramabild und Panoramafreiheit sind zu unterscheiden. Gruß --Ama von und zu (Diskussion) 11:36, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Noch ein Hinweis, um unliebsame Folgen zu vermeiden: Weitere Löschungen im Artikel werden früher oder später eine Meldung des Accounts Altes Zollhaus wegen Edit-Wars nach sich ziehen. Das kann zur Sperre des Accounts führen. Bei jedem weiteren Versuch der Löschung kann es anschließend zur Sperre eines neuen Accounts oder der IP, mit der gelöscht wird, kommen. Davon ist also abzuraten.
Ich habe oben bereits geraten, das Anliegen auf der Diskussionsseite des Artikels anzusprechen. Allerdings ist schon jetzt abzusehen, dass eine Löschung von Foto und Angaben als Baudenkmal scheitern wird. Das Problem besteht in dem fehlenden Wissen über Panoramafreiheit und Recht auf Privatsphäre. Bleibt das Argument, dass die Angabe zum Denkmalschutz falsch sein soll. Dabei wäre eine falsche Angabe kein Grund, diese zu löschen, sie ist dann nach den Wikiprinzipien zu verbessern.
Was können Sie also tun? Vielleicht sollten Sie sich tatsächlich von einem Fachanwalt die Rechtslage erklären lassen. Gruß --Ama von und zu (Diskussion) 12:00, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Recht am Bild der eigenen Sache

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Bitte auch den Artikel lesen. Gruß --Ama von und zu (Diskussion) 18:25, 5. Feb. 2017 (CET)Beantworten