Benutzer Diskussion:Joachim Blum

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Dr. Shaggeman in Abschnitt Seltsamkeit
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Hi Joachim,

bevor ich zu nörgeln anfange möchte ich sagen das dein Artikel zu Grand Prix Legends beeindruckend ist, ich hoffe du führst ihn fort. Um zum Nörgelteil zu kommen, Bild:Grand prix legends cover.jpg ist leider unvereinbar mit Wikipedia:Urheberrechte beachten. Ich hoffe du bleibst uns dennoch erhalten. Gruss -guety 01:18, 19. Mär 2005 (CET)

Danke für's Lob. Das Bild ist auch schon zur Löschung vorgeschlagen; ich versuche gerade, eine Lösung herbeizuführen. Notfalls kommt der Artikel auch ohne Bild oder mit einem Screenshot aus. LG --JBlum 01:27, 19. Mär 2005 (CET)
Naja, das Lob ist verdient, dafür brauchst du dich nicht bedanken. Wegen dem Bild kann ich leider auch nicht helfen, auch ein Screenshot ist geschützt. Das beste wäre Sierra um die Erlaubnis einen Screenshot unter GFDL zu benutzen zu fragen. Wenn du es nicht machst versuche ich mein Glück, aber schreib mir vorher wenn du es nicht machst, damit wir nicht beide eine Mail losschicken. -guety 01:57, 19. Mär 2005 (CET)
Daß Screenshots geschützt sind, höre ich hier zum ersten Mal. Wenn dabei eine Benutzeroberfläche eines Programmes abgebildet wird, ok, darüber kann man reden. Aber ein Screenshot aus einem Spiel? Wie machen das denn die zig Spielezeitschriften und Onlinespielemagazine? Zahlen die für jedes Bild in ihren Berichten Lizenzgebühren? Wie halten die sich denn dann finanziell über Wasser? Nee, das glaub' ich einfach nicht. Ich denke, hier ist mal eine Grundsatzdiskussion fällig. Zumal in anderen Artikeln (z. B. Tetris) Screenshots verwendet werden. --JBlum 21:06, 19. Mär 2005 (CET)
Diese Grundsatzdiskussion wurde bereits zig-mal geführt und hat immer zu dem gleichen Ergebnis geführt: Screenshots von urheberrechtlich geschützten Spielen/Programmen haben hier nichts zu suchen. Zu den Spielezeitschriften habe ich dir unten was geschrieben, hier noch ein kleiner Lesetipp: meta:Rechtsfragen_März_2005#VII._Bilder, Punkt 3. --Leipnizkeks 21:45, 19. Mär 2005 (CET)
Nun gut, dann werde ich mir wohl die Generalerlaubnis von Sierra, bzw. deren Rechtenachfolger Vivendi holen müssen. Ich melde mich dann... --JBlum 22:14, 19. Mär 2005 (CET)
Viel Glück dabei. Bitte beachte, daß die Herren es explizit unter GFDL oder PD stellen müssen. Wischi-Waschi kram wie "für die Wikipedia" oder "zu Illustration" gilt hier nicht. --Leipnizkeks 22:25, 19. Mär 2005 (CET)
Update: Erster Kontakt zum Rechteinhaber ist hergestellt. Weitere Informationen siehe Diskussion:Grand Prix Legends. --JBlum 18:08, 31. Mär 2005 (CEST)

Diskussion: Urheberrecht und Screenshots von Spielen

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Dürfen Screenshots aus Spielen in Wikipedia-Artikeln verwendet werden?

Ja: Ein Screenshot aus einem laufenden Spiel fällt zwar unter das UrHG, aber nur in dem Sinne, daß der Ersteller des Screenshots die Rechte an dem Bild hat und sie der Wikipedia zur Verfügung stellen muß. Der Rechteinhaber des Spieles hingegen hat keine Rechte an dem Bild. --JBlum 21:27, 19. Mär 2005 (CET)
Nein: Was du hier schreibst ist falsch. Ich zitiere aus Wikipedia:Bildrechte: „Strittig ist auch die Verwendung von Screenshots zur Illustration von Software. Aus der Bildrechte-Diskussion geht hervor, dass diese bei der Wikipedia nicht durch das Zitatrecht gedeckt und daher im Grunde nicht erlaubt sind.“ Dieses Zitatrecht wird z.B. von Spielezeitschriften benutzt, um Screenshots abzubilden. Auf dieses könnten wir uns zwar als wissenschaftliches Werk berufen, aber gerade dies wiederspricht den Prinzipien der GNU-FDL, unter der die Wikipedia steht. Ein Screenshot bildet urheberrechtlich geschütztes Material ab, welches man nicht "einfach so" unter irgendeine beliebige Lizenz stellen könnte. Einfaches Beispiel: Du macht einen Screenshot von Monkey Island - Alle Hintergründe und abgebildeten Figuren sind von Zeichner XY gemalt worden. Wir stellen den Screenshot hier rein und veröffentlichen ihn unter der GNU-Lizenz, welche jedem erlaubt, den Screenshot für jeden Zweck zu benutzen und sogar zu verändern. Dies ist mit Sicherheit nicht die Absicht des Zeichners und es ist stark möglich, daß dieser die WP abmahnt. Daß in der englischen Version solche Screenshots möglich sind, liegt auf der einen Seite daran, daß das dort angewandte "Fair Use" stärker als das hiesige Zitatrecht ist und auf der anderen Seite daran, daß sich dort niemand groß um URVs kümmert. --Leipnizkeks 21:38, 19. Mär 2005 (CET)

Seltsamkeit

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Hm, irgendwie schon lustig, du schlägst deinen Artikel Grand Prix Legends als Lesenswerten vor. Kurz darauf stimmen 3 IP Addressen dort mit Pro, unterschreiben aber alle drei nicht und haben auch alle drei keinen besonders voneienander abweichenden Schreibstil. Also das nenne ich mal zufall, echt ulkig, findest du nicht auch?

Ach du hast im ersten moment diese tragisch komische Begebenheit garnicht mitbekommen? Macht nichts, ich sags dir ja jetzt, dass du auch drüber lachen kannst. Und damit du auch in Zukunft an solchen unterhaltsamen Zufällen erfreuen kannst, werde ich mir genau anschaun, wenn du wieder mal wo einen Artikel zur Wahl stellst und was sich sonst noch so um dein Schaffen so abspielt und dich sofort benachrichten, wenn wieder so eine amuesante Sache eintrit. Dann können wir beide darüber lachen. --DustyDingo 19:58, 30. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Glaube mir, ich finde das nicht mal im Ansatz so lustig wie du, denn ich habe einiges an Zeit und Aufwand in den Artikel gesteckt und wurde in der Tat von den Ereignissen, sagen wir mal, "überrollt". Wie du siehst, habe ich erst jetzt wieder Zeit, mich drum zu kümmern, denn ich habe noch ein Leben außerhalb der Wikipedia. Zur Erklärung der unglücklichen Umstände der Abstimmung führe dir bitte die dazugehörigen Passagen auf der Artikeldisku zu Gemüte.
Im Übrigen finde ich es toll, daß du ab sofort auf mich aufpaßt und mir den rechten Weg weist, sollte ich davon abkommen. JBlum 23:40, 30. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Hier auch noch ein paar Worte: Die Worte von DustyDingo sind zwar sehr hart, aber wenn Du die Geschichte einiger Abstimmungen kennen würdest, könntest Du ihn verstehen, da waren schon echt peinliche Aktionen dabei (bei einem hat mal die halbe Nachbarschaft des Autoren über eine IP-Adresse abgestimmt). Das Du Dir Mühe gegeben hast kann man ja schon erkennen (hab nur mal kurz reingeschaut) und Deine Arbeit als Autor wird sicher nicht in Frage gestellt. -- Dr. Shaggeman You’ll Never Walk Alone 00:30, 31. Mai 2006 (CEST)Beantworten