Benutzer Diskussion:Jsswssclst

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Opihuck in Abschnitt Deutsche Staatsangehörigkeit
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Deutsche Staatsangehörigkeit[Quelltext bearbeiten]

Hallo Jsswssclst, ich habe deinen edit leider revertieren müssen. Formulierungen wie "... den ersten Menschen nachträglich aufgrund ihrer Abstammung die Bürgerrechte entzogen ..." und "... im Jahr 2018 kommen bis zu 40.000 Zwangsausbürgerungen ..." ist Stimmungsmache von jemandem, der einen neutralen Standpunkt nicht vertritt. Bitte unterlass das. Deine Quelle ist im Übrigen unbrauchbar (dort steht mehr Falsches als Richtiges drin) und daher nicht zitierfähig. Das Thema ist durchaus eine Erwähnung wert - aber bitte nicht so. Danke und Gruß --Opihuck 23:43, 13. Mär. 2013 (CET)Beantworten

+1 Deine Bearbeitungen, Jsswssclst, waren enzyklopädisch unzureichend und grob unwissenschaftlich. --Benatrevqre …?! 17:11, 14. Mär. 2013 (CET)Beantworten


Hallo, entschuldigt bitte erst, dass ich es überhaupt wagte ohne vorangegangene Diskussion etwas zu bearbeiten. Ich dachte bei zwei Sätzen dernen Kern jeweils eine Anzahl und ein Datum darstellen könne nicht viel "falsch" zu machen sein. Nun, ich stimme zu, dass es anders formuliert werden kann. Inhaltlich ist es jedoch nicht nur akkurat (z.B. wird Zwangsausbürgerung als nicht freiwillige Ausbürgerung definiert, die bei Nicht-Optieren eben vorliegt), sondern auch unentbehrlich. Die wichtigste Konsequenz dieser Regelung, nämlich die nun begonnene Ausbürgerung deutscher Staatsbürger nach dem Abstammungs-Prinzip, zu verschweigen während man die Eingebürgerten auflistet (Wohlgemerkt, ohne Optionspflicht wären gleich alle eingebürgert und gleichberechtigt ohne Einbeziehung ihrer ethnischen Herkunft) käme einer politisch motivierten Zensur gleich, vor allem wenn man die zahlreichen Betroffenen bedenkt. Im Artikel über die deutsche Staatsbürgerschaft fehlt die kontroversteste Folge der ganzen Gesetzgebung. Das wäre POV, also eine parteiische und ich denke auch bedenkliche Erzählperspektive. Also, den Stil kann man ändern, aber es steht nichts in den zwei Sätzten was wissenschaftlich nicht zutreffen würde(geisteswissenschaftlich selbsverständlich).

Die Quellenkritik ist mir nicht verständlich. Eine Quelle ist so gut wie ihre Glaubwürdigkeit. Wenn wir also die Denkfabrik einer Stiftung des Bundesverbands für unbrauchbarer als die sämtlichen Zeitungsartikel und Schriften die es einfach nur in Buchform geschafft haben wähnen, kann man den Großteil der Referenzen und Beiträge auf Wiki als enzyklopädisch unzureichend rausstreichen.

Übrigens, aus der Bequemlichkeit eurer privilegierteren Position oberlehrerhaft herabzudiktieren lässt Wikipedia nicht gerade wie eine unabhängige Enzyklopädie mit einem philanthropischen Auftrag wirken, sondern eben doch wie eine welche von politischen und religiösen Ansichten ihrer Admins bestimmt ist. Bitte unterlasst das.

Nun, wie gefällt das: "Seit 1. Januar 2013 werden auf diese Weise den ersten Personen die Staatsbürgerschaft entzogen. Ab 2018 sind jährlich ca. 40.000 Menschen von der Optionsplicht betroffen. [1]

Etwas "Neutraleres"(definiert sich duch die Extrema) bekomme ich nicht hin ohne Informationen zu ändern, auszulassen oder in Binärschreibweise überzugehen.

Gruß Jsswssclst 04:01, 16. Mär. 2013 (CET)Beantworten

  1. Optionspflicht: Kinder von Zuwanderern verlieren deutsche Staatsangehörigkeit, Spiegel Online, 16. 02. 2013


Das kann man sehr wohl anders sagen, wenn man möchte. Es handelt sich nicht um eine klassische Ausbürgerung, die durch einen Einzelakt der Verwaltung eintritt, die der Betroffene - von der Möglichkeit der Überprüfung durch Gerichte abgesehen - grundsätzlich als schicksalhaft hinnehmen muss. Hier hat er es selbst in der Hand zu entscheiden, ob er die deutsche oder die andere Staatsangehörigkeit behalten will. Er muss sich eben entscheiden, wobei Nichtstun ausnahmsweise auch einen Erklärungswert hat. Hier von einer "Ausbürgerung" zu sprechen, ist Unfug. Der Fall unterscheidet sich nicht von anderen Fällen, in denen ein gesetzlicher Verlust der Staatsangehörigkeit eintritt, weil der Betroffene in einer bestimmten Weise gehandelt hat, z. B. bei der Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit durch dortige Einbürgerung. Hier tritt durch sein Verhalten ein gesetzlicher Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ein, ohne dass in diesen Fällen jemals jemand von Ausbürgerung gesprochen hätte. Er hatte die Wahl und hätte die Einbürgerung in den fremden Staatsverband ja auch unterlassen können. Hier ist es genauso. Man mag darüber streiten, ob die Pflicht sich zu entscheiden, als hoheitlicher Zwang zu werten ist; dem steht jedoch gegenüber, dass einziger Bezug zur 4-Abs. 3-Staatsangehörigkeit die Geburt im Inland und der langjährige Aufenthalt mindestens eines Elternteils im Inland ist, also nach der deutschen Rechtsordnung (wir kennen das ius-soli-Prinzip, anders als die USA und eingeschränkt auch Großbritannien nicht) verhältnismäßig schwache Kriterien, die die Verleihung der Staatsangehörigkeit gerechtfertigt haben, aber eigentlich nicht rechtfertigen. Insofern relativiert sich die gesetzlich angeordnete Erklärungspflicht als "Hypothek auf eine Schenkung", wenn ich das so sagen darf. In jedem Fall sollte mit Begriffen, die mit einem bestimmten Wortsinn belegt sind, sorgfältiger umgegangen werden.
Über die aufgeworfene rechtspolitische Frage lässt sich durchaus streiten, wie man ja an den jetzigen Äußerungen der Grünen und der FDP sehen kann. Auch das könnte im Artikel abgebildet werden, da die begonnene Neudiskussion ja nun einmal eine Tatsache ist. Nicht "verhandelbar" ist jedoch die Wortwahl - die muss korrekt sein und darf keine Privatauffassungen ("Ausbürgerung") wiedergeben - und schon gar keine, an denen man merkt, dass der Autor sich mit dem Thema nur unzureichend befasst hat.
Es sind nur reputable Quellen akzeptabel. Beiträge auf BILD-Zeitungsniveau, in der mehr Fehler stehen als Richtiges, sind hier nicht akzeptabel. Im Übrigen bin ich kein admin, sondern ein Fachautor, der seit über 20 Jahren mit Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsfragen beruflich zu tun hat. Ich kann mir deshalb ein Urteil zu deinem Posting erlauben. Korrekte edits wurden und werden von mir jederzeit gesichtet. --Opihuck 10:17, 16. Mär. 2013 (CET)Beantworten
PS: Gegen die Aufnahme des Spiegelbeitrags in den Artikel - den sehe ich erst jetzt, nachdem ich das fehlende Fußnoten-Tag eingefügt habe - hätte ich nichts einzuwenden, da steht nämlich zutreffend nichts vom "Entzug der Staatsangehörigkeit", sondern von "Verlust der Staatsangehöigkeit", anders als in deiner jetzt angebotenen Alternativversion. --Opihuck 10:23, 16. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Sie halten es für Unfug bei einer Ausbürgerung von Ausbürgerung zu sprechen. Bei den herrschenden Auffassungen über Staatsangehörigkeitsangelegenheiten bin ich nicht überrascht. In diesem Zusammenhang wurde sehr wohl von Ausbürgerung gesprochen, was aber hier auch irrelevant sein soll. Ob es sich um einen Verlust oder eben um eine Ausbürgerung handelt ist keine Mehrheits- oder Autoritätsentscheidung, sondern wird per Definition allein dadurch bestimmt ob es durch einen freiwilligen Akt oder gegen den Willen erfolgt. Auch darüber ob hier ein Zwang besteht lässt sich nicht streiten. Die Erklärung unter Androhung des Verlust der Bürgerrechte zu fordern ist ein Zwang. Dies basierend auf der Abstammung zu tun macht die Angelegenheit zusätzlich äuserst bedenklich, um es Milde zu sagen. Diese Regelug ist in keinster Weise mit anderen vegleichbar, bei denen die betroffene Person duch eine willentliche Handlung die Staatsbürgerschaft verliert. Allein eine passive Haltung kombiniert mit der entsprechenden Abstammung genügt für den Entzug durch den Staat und ist kein willentlicher Akt. Die Möglichkeit der Abwendung schließt Zwang nicht aus. Eine Ausbürgerung ist strengenommen, und das sollte man auch tun, per se immer ein Zwang.
Zu behaupten, dass eine Person die wie jede andere in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, schwache Argumente für den Besitz der Staatsbürgerschaft hat allein aufgrund der Abstammung ist selbstverstänlich eine reine Gesinnungssache und meiner Meinung nach traurig.
In absoluten wie "falsch" und "richtig" zu beurteilen ist wohl auch extrem pov ersten Grades. Ihre Expertise macht sie nicht unfehlbar. Darüberhinaus ist auch alter nur eine notwendige, jedoch keine hinreichende Bedingung für Erfahrung. In anderen Worten, ein Autor kann sich noch solange mit etwas beschäftigen und doch eben nur subjektive Mainstream-Ansichten erfassen.
Ich sag es nochmal explizit. Ich verurteile die Darstellung im Arktikel als sehr einseitig aufgrund der Vertuschung der negativeren Folgen. Auch sie sind offensichtlich nicht unbefangen und objektiv. Die ganze Debatte hier ähnelt hinsichtlich der Argumentationslogik z.B. der über die "Massaker an den Armeniern". War es Völkermord? Jeder vertritt die politisch für sich angenehmere Sichtweise. Dabei ist lediglich die Definition des Wortes relevant. So steht es auch mit "Ausbürgerung". Es ist was es ist, auch wenn es einem nicht passt.
Nun, ich will auch keine politischen Parolen in dem Artikel sehen, sondern schlicht Zahlen und Fakten über eine real bestehende Konsequenz der Regelung. Und hierbei etwas Passives in etwas Aktives umzudeuten, "Ausbürgerung" durch "Verlust" zu ersetzen, "gegen den Willen" in "willentlich" zu verdrehen, sind Euphemismen der politische Propaganda, von der Realität gelöstes Vertuschen einer unliebsamen Wahrheit über die Missstände in Deutschland bei der Behandlund von Menschen mit andersartiger ethnischer Herkunft die natürlich in Politik, Verwaltung und Gesetzen Einzug finden, in einer unparteiischen, wissenschaftlich seriösen Enzyklopädie im schlimmsten Falle differenziert betrachtet werden muss. Alles andere ist nicht entschuldigbar und degradiert einen Artikel zu einer simplen Imitation der politischen Rhetorik.
Hier noch die Original Schrift des Bild-Zeitung-Niveau Autors: Prof. Dr. Dr. h.c. Kay Hailbronner: Rechtliche Rahmenbedingungen der Beibehaltungsregelung bei Optionskindern (PDF; 430 kB), Gütersloh 2012
Gruß Jsswssclst 14:57, 16. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Weder Hailbronnner, noch die Grünen, noch die FDP sprechen von Ausbürgerung. Der Begriff der Ausbürgerung ist in der Rechtswissenschaft definiert. Inwiefern du dir deine eigene Definition von Ausbürgerung zurecht legst, interessiert niemanden und hat im Artikel nichts zu suchen. Dass ein Herr Kober (ihn meinte ich mit "BILD-Zeitungsniveau") auf der Bertelsmannseite gleichwohl von "Ausbürgerung" spricht und auch sonst viel dummes Zeug schreibt, bedarf keiner Verewigung in der Wikipedia. Dass du mit dem Artikel nicht zufrieden bist, sei dir zugestanden. Ich habe dir Wege aufgezeigt, was man machen könnte, um aktuelle Entwicklungen nachzuzeichnen. Du musst sie ja nicht gehen. --Opihuck 22:25, 16. Mär. 2013 (CET)Beantworten
PS: Das Zahlenmaterial habe ich inzwischen unter Zitierung der Primärquellen, die noch etwas ausführlicher als der Spiegel-Beitrag sind, in den Artikel übernommen. --Opihuck 20:25, 17. Mär. 2013 (CET)Beantworten