Benutzer Diskussion:OlafKoglin

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Hallo Olaf! Im Artikel Urheberrecht schreibst Du "für private Zwecke darf man auch mp3´s kopieren". Ist das so nicht zu allgemein formuliert? Auch in den Filesharing-Börsen wird ja für private Zwecke kopiert, trotzdem ist hier vor allem der Upload wohl zweifelfrei strafbar.
Was anderes: Was hälst Du von unserem Absatz, der unter jeder EditBox steht:

"BITTE BENUTZEN SIE KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN WERKE OHNE ERLAUBNIS DES AUTORS! Sie geben hiermit Ihre Zusage, dass Sie diesen Text selbst verfasst haben, oder dass der Text Copyright-freies Allgemeingut ("Public domain") ist.
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Ist das rechtlich wasserdicht? Könnte man es besser formulieren? Unter Wikipedia:Verbesserungsvorschläge hatten wir schon eine Diskussion dazu