Benutzer Diskussion:Stolp/Adel nach 1918

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 80.131.235.81 in Abschnitt Anregung
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Beginn eines von mir von der Diskussionsseite - Stolp/Erstgeburtstitel wegen des besser passenden themtischen Bezugs hierher verschobenenen Textes:


Ad Bayern

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Von wegen, in Bayern würden die Uhren so anders gehen. Die haben sich das sogar selbst in ihre Verfassung geschrieben und sind sogar noch einen Schritt weiter gegangen:

Ȥ 15. (1) Alle Bayern sind vor dem Gesetze gleich.
(2) Der bayerische Adel ist aufgehoben. Bayerische Staatsangehörige, die vor dem 28. März 1919 Adelsbezeichnungen zu führen berechtigt waren, dürfen diese nur als Teil ihres Namens weiterführen. Adelsbezeichnungen werden nicht mehr verliehen. Den bayerischen Staatsangehörigen ist es verboten, die Verleihung des Adels eines anderen Staates anzunehmen.
(3) Titel, die nicht ein Amt, einen Beruf oder einen akademischen Grad bezeichnen, werden nicht mehr verliehen.«

Da ist sogar unmissverständlich der Bayerischer Adel aufgehoben. Verfassungsurkunde des Freistaats Bayern vom 14. August 1919.

Das lässt mit der Frage zurück, warum die bayerische Frau Ministerialbeamtin das nicht kennt. Oder vielleicht nicht kennen wollte, weil nicht danach gefragt wurde. --Elisabeth 10:21, 1. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Die Frage stellt sich doch auch erst dann, wenn die Teilmenge der Großfamilie Wittelsbach, die derzeit "xy von Bayern" heisst, ausgestorben sein wird und jemand anderes so heissen möchte. Und genau dann ist die Verwechslung mit lebenden Personen ausgeschlossen, so dass namensrechtlich alles viel entspannter sein dürfte. Im übrigen behauptet wohl niemand, dass Franz von Bayern 1996 von Edmund Stoiber seine Ernennung zum Herzog von Bayern erhalten hat, und auch nicht vom belgischen König oder anderen Ausländern (=Nicht-Bayern?). Ich verstehe wirklich nicht, was Dein Zitat belegen kann, ausser Trivialitäten, dass diesen Personen a priori kein Staatsbegräbnis, keine Apanage, kein Diplomatenpass, kein Senatssitz, keine Steuerbefreiung, keine Sondergerichtsbarkeit etc. mehr zusteht (ausser es hat spätere zivilrechtliche Vereinbarungen gegeben, bekanntlich hat es ja Jahrzehnte gedauert, das "private" und "öffentliche" Eigentum ehemals regierender Häuser auseinanderzudröseln. -- Thomas Berger 11:03, 1. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
@Elisabeth: Der Bayerische Adel mag aufgehoben sein, aber die besonders exponierten Familien des ehemaligen Adels sind noch in dieser Welt. Am vergangenen Samstag, dem 29. August 2010, begann im Stadtmuseum in Zweibrücken eine sehr sehenswerte Ausstellung mit dem Titel Die Wiege der Könige - 600 Jahre Herzogtum Pfalz-Zweibrücken. Sie steht unter der „Schirmherrschaft von Ministerpräsident Kurt Beck und Seiner Königlichen Hoheit Herzog Franz von Bayern, Nachfahre des letzten Zweibrücker Herzogs und ersten Königs von Bayern“. Diese Formulierung stammt nicht von mir! Man findet sie wortwörtlich auf einer Internetseite des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur. Also ist sich die Landesregierung von Rheinland-Pfalz nicht zu schade, dieses überkommene Adelsprädikat S.K.H. sowie die angeblich ungesetzliche Namensdarstellung Herzog Franz von Bayern auf ihren Publikationen zu dulden. Ferner gibt es zu der Ausstellung einen sehr lesenswerten, prächtig ausgestatteten Katalog mit wissenschaftlichem Anspruch, der denselben Titel wie die Ausstellung trägt und von der Leiterin des Stadtmuseums Zweibrücken, Charlotte Glück-Christmann, unter ISBN 978-3-00-031658-6 herausgegeben wurde. Auf Seite 10 des Katalogs steht das Grußwort des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz und auf Seite 11 daneben das Geleitwort Seiner Königlichen Hoheit Herzog Franz von Bayern, unterschrieben von demselben in Nymphenburg im August 2010. --Stolp 19:56, 1. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Ad Württemberg

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Württemberg war am 20. Mai 1919 mit einer Verfassungsurkunde des freien Volksstaates Württemberg herausgekommen, in welcher im § 6 (1) steht: Alle Württemberger haben gleiche staatsbürgerliche Rechte und Pflichten und im § 6 (2) Alle Vorrechte des Standes und der Geburt sind aufgehoben.
Wegen der Abschaffung württembergischer Reservatrechte (Eisenbahn, Post, Militär) durch die WRV wurde es nötig, diese Verfassung noch einmal zu überarbeiten. Offenbar haben es dann konservative Kräfte erreicht, dass das Wort Volksstaat aus der Überschrift der Verfassung entfernt wurde: Die Verfassung Württembergs vom 25. September 1919 enthält auch nicht mehr den genannten § 6 in der obigen Form. Nirgends in der endgültigen Verfassung Württembergs finden sich noch Worte der Art: Alle Vorrechte des Standes und der Geburt sind aufgehoben. Offensichtlich hielt man es mit Blick auf den Artikel 109 der WRV nicht mehr für nötig, diesen Umstand weiterhin eigens in der Landesverfassung zu erwähnen. --Stolp 21:38, 1. Sep. 2010 (CEST)Beantworten


Ende des von Benutzer Diskussion:Stolp/Erstgeburtstitel hierher verschobenen Textes (Ursprünglich von --Elisabeth 08:37, 7. Sep. 2010 (CEST) gesetzter Hinweis leicht modifiziert durch --Stolp 23:07, 7. Sep. 2010 (CEST) )Beantworten

Anregung

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Zu den unvollständigen Angaben im Abschnitt Änderungen durch die IP 80.131…: Auch mal die Änderungen in der Vergangenheitsform auflisten, die bereits in vgl. Lemmata bestanden, bevor es diese IP überhaupt gab, die sich mit Eintrag am 30. Mai 2010 erstmals an der aktuellen Adelsdiskussion beteiligt hat. --80.131.223.113 12:24, 10. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Ja, vielen Dank für die Anregung; wenn ich mal Zeit finde, könnte ich das ergänzen. Wäre sicher interessant zu sehen, wann und von wem entsprechende Änderungen gemacht wurden und wie viele Artikel tatsächlich betroffen sind. --Stolp 21:34, 10. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Stolp hat bei der Auflistung "Änderungen durch IP 80.131..." in diesem Lemma noch die früheren Adelsgeschlechter Dalwigk, Oldenburg und Sayn-Wittgenstein-Sayn vergessen. Man kann die Änderungen in die korrekte historische Form eben nur, wie Du zutreffend bei Plessen erwähnt hast, bei der Vielzahl von hinterlassenen Adelsseiten, nur sukzessive vorantreiben. Und es fehlt eine Darstellung darüber, welche User diese in die historische Formulierung gebrachten Lemma-Änderungen mit Edits wieder revertiert haben und mit welchen Kommentaren das erklärt wurde. P.S. Aus Gründen der Ausgewogenheit in einer Enzyklopädie. --80.131.235.81 15:16, 15. Sep. 2010 (CEST)Beantworten