Benutzerin:IvaBerlin/Ehrenamtskarte

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Mit der Ehrenamtskarte belohnen die beteiligten Bundesländer freiwilliges, unbezahltes bürgerschaftliches Engagement. Die Karte ermöglicht es den Inhabern, bis zu 50 Prozent vergünstigte Eintrittspreise in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen des Sport-, Kultur-, Bildungs- oder Freizeitsektors zu bekommen. Bei Anbietern, die Vergünstigungen für ehrenamtlich Engagierte gewähren, befindet sich ein Aufkleber im Eingangsbereich oder an der Kasse.

Geltung der Karte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Karte ist personenbezogen und kann nicht auf andere übertragen werden. Sie wird bei fortbestehenden Voraussetzungen (auf Antrag) verlängert.

Beteiligte Bundesländer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Berlin[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Berliner Ehrenamtskarte wird seit 14. Februar 2011 an ehrenamtlich tätige Menschen ausgestellt. [1] Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt zwei Jahre.

Eine Übersicht der Vergünstigungen ist jeweils online aktuell abrufbar. [2]

Voraussetzungen für den Erwerb

Erhalten kann die Karte, wer

  • sich in den vergangenen 3 Jahren im Umfang von mindestens 20 Stunden im Monat oder 240 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert hat oder sich in den vergangenen 5 Jahren im Umfang von 10 Stunden im Monat oder 120 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert hat
  • sein bzw. ihr Ehrenamt in Berlin ausübt und die Absicht hat, das Engagement fortzusetzen.

Zudem darf weder Entgelt noch eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden, die über die Erstattung von Auslagen hinausgeht.

Bremen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bremer Ehrenamtskarte wird seit September 2010 an ehrenamtlich tätige Menschen ausgestellt. [3] Sie funktioniert als länderübergreifende Ehrenamtskarte Deutschlands und gilt in Bremen und Niedersachsen. Beide Länder kooperieren bei der Ausgabe.

„Mit der Ehrenamtskarte Bremen-Niedersachsen wird eine neue, attraktive Form der Auszeichnung für herausragendes Engagement angeboten. Hiermit soll denen etwas zurückgegeben werden, die sich in besonderer Weise für den Nächsten einsetzen, unser Zusammenleben bereichern und die Solidarität in unserer Gesellschaft fördern.“ Ingelore Rosenkötter [4]

Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre.

Voraussetzungen für den Erwerb
  • Ein Mindestalter von 18 Jahren.
  • Eine freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit wird mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ausgeübt.
  • Das Engagement wird seit mindestens drei Jahren ausgeübt und es besteht die Absicht, das Engagement fortzuführen.
  • Die Tätigkeit wird nicht bezahlt, sondern es wird höchstens eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Die Ehrenamtskarte wird durch das Referat Bürgerengagement bei der Bremer Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales (auf Antrag) ausgegeben.

Niedersachsen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die niedersächsische Ehrenamtskarte wird an Personen ausgegeben, die ein Ehrenamt bekleiden. Sie soll das ehrenamtliche Engagement in Niedersachsen fördern.

Die Karte, 2007 durch das Land eingeführt, kann bei fast allen niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten beantragt werden. Sie funktioniert als länderübergreifende Ehrenamtskarte Deutschlands und gilt in Bremen und Niedersachsen.

Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre.

Voraussetzungen für den Erwerb
  • Ein Mindestalter von 18 Jahren.
  • Eine freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit wird mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ausgeübt.
  • Das Engagement wird seit mindestens drei Jahren ausgeübt und es besteht die Absicht, das Engagement fortzuführen.
  • Die Tätigkeit wird nicht bezahlt, sondern es wird höchstens eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Eine Übersicht der Vergünstigungen in Niedersachsen ist jeweils aktuell abrufbar. [5]

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Landesjugendring kritisierte 2008 die Ehrenamtskarte, weil die Belange der Jugendleiter-Card (Juleica) nicht ausreichend berücksichtigt würden.[6]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verleihung der Ehrenamtskarte für Freiwillige aus Charlottenburg-Wilmersdorf, abgerufen am 3. September 2014
  2. Vergünstigungen in Berlin
  3. Meldung auf weser-kurier.de vom 25. August 2010, abgerufen am 18. April 2014
  4. „Ehrenamt ist Gold wert" (PDF; 815 kB) Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Bremen, Stand: April 2010
  5. Freiwilligenserver
  6. http://www.ljr.de/Ehrenamtskarte.674.0.html Stellungnahme des Landesjugendrings