Bergschreiber
Der Bergschreiber war Beamter des Bergamtes und in seiner Funktion der Protokoll- oder Buchführer (lat. Actuarius) des Berggerichts.[1] Er musste über alle Dinge, die vor dem Berggericht verhandelt wurden, Protokoll führen.[2] Seine Stellung war vergleichbar mit dem des Protokollführers bei einem Zivilamt.[3]
Aufgaben und Befugnisse
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Bergschreiber musste bei allen sogenannten Leihe-Tagen zusammen mit dem Bergmeister anwesend sein.[4] Er führte Protokoll über neue Mutungen und Verleihungen von Fundgruben und Längenfeldern.[5] Nach Anzeige der Mutung durch den Muthzettel trug er die verliehenen Gruben in das Bergbuch ein.[1] Dabei musste er akribisch Buch führen, wo sich die neue Grube befand und an welchem Tag die Grube gemutet wurde und wann die Verleihung erfolgte.[4] Von dem Eintrag erhielt der Muter, auf Antrag beim Bergrichter, eine Abschrift durch den Bergschreiber.[1] Zusätzlich musste der Bergschreiber über die sich aus dem Bergbau ergebenden Steuern und Abgaben Buch führen.[4] Das Bergbuch und auch die Steuerbücher hielt er unter Verschluss. Er durfte ohne Genehmigung des Bergrichters niemandem einen Einblick in die Bücher gewähren.[6] Auch war es ihm unter Strafe verboten, ohne vorherige Genehmigung durch den Bergrichter Abschriften der Bücher zu tätigen.[1]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c d Johann Samuel Schröter: Mineralisches und Bergmännisches Wörterbuch über Rahmen, Worte und Sachen aus der Mineralogie und Bergwerkskunde. Erster Band, bei Barrentrapp und Wenner, Frankfurt am Main 1789.
- ↑ Entdeckte Geheimnisse oder Erklärung aller Kunstwörter und Redensarten bey Bergwerken und Hütten - Arbeiten nach alphabetischer Ordnung in zwei Theilen. Bey Johann Heinrich Kühnlin, Helmstedt 1778.
- ↑ Carl Friedrich Richter: Neuestes Berg- und Hütten-Lexikon. Erster Band, Kleefeldsche Buchhandlung, Leipzig 1805.
- ↑ a b c Hermann Brassert: Berg-Ordnungen der Preussischen Lande. F.C. Eisen’s Königliche Hof-Buch- und Kunsthandlung, Köln 1858.
- ↑ Christian Herrmann Ebhardt (Hrsg.): Sammlung der Verordnungen für das Königreich Hannover aus der Zeit vor dem Jahre 1813. Dritter Band, Carl Rümpler, Hannover 1855, S. 60–61.
- ↑ Allgemeine Schatz - Kammer der Kauffmannschafft oder Vollständiges Lexikon aller Handlungen und Gewerbe, so wohl in Deutschland als auswärtigen Königreichen und Ländern. Erster Theil A - C, verlegts Johann Samuel Heinlius, Leipzig 1741.