Bergung (Technische Hilfe)

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Bergung des mutmaßlichen chinesischen Spionageballons
Hubschrauber-Bergung
SAR Helicopter Bell UH-1D
bei Koblenz (1990)

Bergung bezeichnet die Befreiung und Sicherung von Personen und Sachgütern.

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Bergung bezeichnet das Wörterbuch der deutschen Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz eine Befreiung von Lebewesen (Mensch und Tier) aus einer nicht lebensbedrohlichen Lage, die jedoch ihre Bewegungsfreiheit einschränkt.[1] DIN 14011 Feuerwehrwesen – Begriffe umschreibt Bergen als die Befreiung und Sicherstellung von toten bzw. leblosen Personen oder Tieren oder von gefährdeten Sachwerten (Kunstwerke, Gasflaschen etc.) aus dem Gefahrenbereich.[2][3] Im Reglement des Schweizerischen Feuerwehrverbandes bezieht sich die Bergung auf das Herausholen „von leblosen Menschen und Tieren aus der Gefahrenzone“.[4]

Oft wird eine spezielle Ausrüstung benutzt, wie z. B. eine Bergeschere bei Fahrzeugunfällen, ein Bergeschlauch beim Segeln oder ein Bergepanzer im Feld.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Bergung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Projektgruppe 5 „Einheitlicher Sprachgebrauch“: Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. (PDF, 1,1 MB) Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz, Februar 2006, S. 7, abgerufen am 21. Juli 2020: „Bergung umfasst Maßnahmen zur Befreiung von Menschen oder Tieren, die durch äußere Einwirkungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind.“
  2. DIN 14011:2010-06 Feuerwehrwesen — Begriffe
  3. Rainer Fritz Lick, Heinrich Schläfer: Unfallrettung. Medizin und Technik. 2. Auflage. Schattauer, Stuttgart 1985, ISBN 3-7945-0626-X, S. 12–16.
  4. Daniel Goepfert et al.: Reglement Basiswissen. Feuerwehr Koordination Schweiz FKS, April 2013, S. 60, abgerufen am 21. Juli 2020: „Bergung von leblosen Menschen und Tieren aus der Gefahrenzone“