Besteuerungseinheit
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Besteuerungseinheit ist in der Finanzwissenschaft und im Steuerrecht die kleinste Maßeinheit, in welche eine Bemessungsgrundlage zerlegt werden kann.[1]
So ist die kleinste Einheit bei der Einkommensteuer 1 Euro, bei der Kfz-Steuer 100 cm³ und bei der Kaffeesteuer 1 Kilogramm.[2] Um die Steuerschuld zu berechnen, wird der Bemessungsgrundlage wiederum ein Steuertarif zugeordnet.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Besteuerungseinheit finanzlexikon-online.de, abgerufen am 19. Mai 2019
- ↑ Constanze Hacke: Unser Steuersystem bpb, 24. Oktober 2012