Bezirksgericht Erlangen

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Das Bezirksgericht Erlangen war ein Bezirksgericht im Königreich Bayern, das von 1857 bis 1862 existierte. Das Bezirksgericht hatte seinen Sitz in Erlangen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit Gesetz vom 1. Juli 1856[1] wurde das Justizwesen in Bayern neu geordnet. Die bisherigen Kreis- und Stadtgerichte wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte traten an ihre Stelle. Sie waren für die Städte, in denen sie ihren Sitz hatten, sowie für die in ihrem Sprengel befindlichen Standesherren Gerichte erster Instanz. Für alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal- und Zivilrechtssachen. Bereit 1862 wurde das Bezirksgericht Erlangen im Zuge von weiteren Justizreformen in Bayern wieder aufgelöst.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. 1983, ISBN 3406096697, S. 121–122, 606.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. RBl. 901