Bezirksgericht Freising

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Das Bezirksgericht Freising war ein Bezirksgericht im Königreich Bayern, das von 1861 bis 1879 existierte. Es hatte seinen Sitz in Freising.

Mit Gesetz vom 1. Juli 1856[1] wurde das Justizwesen in Bayern neu geordnet. Die bisherigen Kreis- und Stadtgerichte wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte traten an ihre Stelle. Sie waren für die Städte, in denen sie ihren Sitz hatten, sowie für die in ihrem Sprengel befindlichen Standesherren Gerichte erster Instanz. Für alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal- und Zivilrechtssachen.

Für Freising war allerdings zuerst das Bezirksgericht Aichach zuständig. Als Pläne bekannt wurden, dass das Appellationsgericht Freising in der Folge von weiteren Gerichtsreformen als Appellationsgericht München in die bayerische Landeshauptstadt München zurückkehren sollte, wurde als Folge das Bezirksgericht Freising errichtet. Das Bezirksgericht Freising umfasste seit 1861/62 die Sprengel des Stadt- und Landgerichts Freising und der Landgerichte Dorfen, Erding, Geisenfeld, Moosburg und Pfaffenhofen.

Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes[2] wurde 1879 das Bezirksgericht Freising wie alle anderen bayerischen Bezirksgerichte aufgelöst.

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. 1983, ISBN 3406096697, S. 121–122, 606.

Einzelnachweise

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  1. RBl. 901, 1856.
  2. GVBl. 355, 1877.