Datei:Alwine Tettenborn Leg.jpg

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Originaldatei(1.230 × 1.659 Pixel, Dateigröße: 715 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Beschreibung, Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beschreibung

Portraitaufnahme einer Person der Zeitgeschichte (Dr. Alwine Tettenborn, 1857–1923).
Tettenborn lebte in Wiesbaden und war die erste promovierte Juristin Preußens.
Sie verfasste eine völkerrechtliche Dissertation über das Haager Schiedsgericht.

Quelle

Presseveröffentlichung (Reclams Universum, 28. Jg., Heft 13, S. 604, erschienen am 16. Dezember 1911)

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

unbekannt

Datum

um 1910/11

Genehmigung

Bild-PD-alt-100

Anmerkungen

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Lizenz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Nachweis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Urheber wird für die Aufnahme nicht genannt und ist auch anderweitig nicht zu ermitteln.

Original-Bildunterschrift[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Frau Dr. Alwine Tettenborn in Wiesbaden, der erste weibliche Doktor der Rechte in Preußen. Zum erstenmal ist jetzt endlich auch in Preußen einer Dame das Doktordiplom der Rechtswissenschaft verliehen worden. Frau Tettenborn hat an der Bonner Universität zum Dr. juris promoviert. Ihre Doktor-Dissertation behandelt „Das Haager Schiedsgericht“ und wird in Fachkreisen sehr günstig beurteilt.

Weitere Veröffentlichungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Foto ist ebenfalls veröffentlicht im Linzer Volksblatt vom 21. Januar 1912, Seite 24 (Digitalisat), dort in einer größeren Version (Oberkörperaufnahme) und mit der Bildunterschrift:

Der erste weibliche Doktor der Rechte Preußens.
Frau Doktor jur. Alwine Tettenborn hat kürzlich als erste Frau in Preußen den juristischen Doktorgrad von der Universität Bonn erhalten. Ihre sehr günstig beurteilte Doktor-Dissertation behandelt „Das Haager Schiedsgericht“.

Ergänzende Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die 1857 geborene Tettenborn promovierte 1911 in Bonn mit einer völkerrechtlichen Dissertation über das Haager Schiedsgericht (Arbeitstitel: Das internationale Schiedsgericht auf Grund der Haager Konventionen; Publikation: Das Haager Schiedsgericht. Eine völkerrechtliche Studie, Universitäts-Buchdruckerei Carl Georgi, Bonn 1911)[1] bei Philipp Zorn, dessen Ansichten sie in allen wesentlichen Punkten folgt.[2] Tettenborns Arbeit wird als einschlägig erwähnt in der 22. Aufl. von Robert Hue de GraisHandbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche (Springer Verlag Berlin Heidelberg GmbH 1914, S. 159, Anm. 5, Ansicht in der Google-Buchsuche) und behandelt ein damals hochaktuelles völkerrechtliches Thema. Die zu ihrer Zeit rasante Rechtsentwicklung auf dem Gebiet der zwischenstaatlichen Streitbeilegung wurde 1914 durch den Ersten Weltkrieg unterbrochen, dessen Ausbruch mit diesen Mechanismen eigentlich verhindert werden sollte. Der Rezensent und Friedensforscher Hans Wehberg bezeichnete Tettenborns 87 Seiten starke Studie als „die einzige kürzere, trotz aller Wissenschaftlichkeit sehr gemeinverständlich und populär gehaltene Schrift über die friedensrechtlichen Arbeiten der Haager Konferenzen. Sie wäre daher besonders geeignet, um in weiten Kreisen über das wertvolle Werk vom Haag aufzuklären.“[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bibliogr. Nachw. vgl. Datensatz der Princeton University, abgerufen am 18. Okt. 2016.
  2. a b Rezension von Hans Wehberg: Das Haager Schiedsgericht. Eine völkerrechtliche Studie von Frau Dr. jur. Alwine Tettenborn, Bonn 1911. In: Die Friedens-Warte, Bd. 13, Nr. 12 (Dezember 1911), S. 377 f.

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06:58, 18. Okt. 2016Vorschaubild der Version vom 06:58, 18. Okt. 20161.230 × 1.659 (715 KB)Jordi (Diskussion | Beiträge)Legende entfernt
06:57, 18. Okt. 2016Vorschaubild der Version vom 06:57, 18. Okt. 20161.230 × 2.206 (930 KB)Jordi (Diskussion | Beiträge){{Information |Beschreibung = Portraitaufnahme einer Person der Zeitgeschichte (Dr. Alwine Tettenborn) |Quelle = Presseveröffentlichung (''Reclams Universum'', 28. Jg., Heft 13, S. 604, erschienen am 16. Dezember 1911) |Urheber…