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Datei:Bild 34 - Hilfsposten (mit Pfeil rechtsweisend), StVO 1937.svg

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Beschreibung

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Deutsch: Bild 34: Hilfsposten (mit Pfeil rechtsweisend). Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1193.
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Public domain Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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