Am 28. Mai 1967 trat die neue Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 in Kraft. Diese wurde als „EBO“ abgekürzt. Alle Zeichen zur Sicherung der Bahnübergänge, wie sie die Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 1. Januar 1961 festgelegt hatte, blieben in Kraft. Neu hinzu kam in Bild 4 ein Lichtzeichen mit der Farbfolge Gelb-Rot.
Datum
Quelle
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). In: Bundesgesetzblatt Teil II, 1967, Nr. 20 vom 12. Mai 1967, S. 1563–1603; hier: S. 1592.
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