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Datei:DEU Mödingen COA.svg

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Beschreibung

Wappen
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Deutsch: Wappen von Mödingen
English: Coat of Arms of Mödingen
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Unter schwarzem Schildhaupt, darin ein achtstrahliger goldener Stern, schräg geteilt von Gold und Blau; oben eine aus dem linken Schildrand wachsende blaue Adlerkralle, unten ein steigender goldener Löwe.
Referenzen
InfoField
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung
InfoField
argentorazuresable
Datum
Deutsch: seit 14.05.1986
Provenienz
Deutsch: Die Gemeinde Mödingen besteht aus den ehemals selbstständigen Gemeinden Mödingen und Bergheim. Das neue Wappen vereint die bisherigen Hoheitszeichen der beiden Ortsteile. Der goldene Stern stammt aus dem Ordenswappen der Dominikaner und war Bestandteil des ehemaligen Wappens von Bergheim aus dem Jahr 1967. Der Stern gilt als Attribut des hl. Dominikus. 1246 stiftete Graf Hartmann IV. von Dillingen das Dominikanerinnenkloster Maria Medingen. Er schenkte dem Kloster alle seine Güter in Mödingen zusammen mit der Pfarrei. In kurzer Zeit erwarb das Kloster durch Schenkung oder Kauf weiteren Grundbesitz in der Umgebung, unter anderem die Dörfer Bergheim und Schabringen. Die Hofmark Mödingen blieb bis zur Säkularisation im Besitz des Klosters. Der Löwe stammt aus dem Wappen der Grafen von Dillingen, die bereits vor der Klostergründung reichen Grundbesitz in Mödingen hatten. Die Adlerkralle erinnert an die Mystikerin Margareta Ebner und ist dem Familienwappen der Donauwörther Patrizierfamilie Ebner entnommen. Die selige Margareta Ebner war Nonne im Mödinger Kloster und hat ihre Offenbarungen in einem Tagebuch aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen haben sie und das Kloster über die Grenzen hinaus bekannt gemacht. Als sie 1351 starb, wurde sie nicht in der Klostergruft, sondern im Kapitelsaal bestattet, der bald danach in eine Kapelle umgebaut wurde. Die heutige Ebner-Kapelle steht an der Südseite der Mödinger Klosterkirche.
Künstler
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  • UnbekanntUnknown
  • vectorized by Gliwi
Quelle [1]
Andere Versionen

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands

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