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Datei:DEU Wartmannsroth COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: von Wartmannsroth
English: of the municipality of Wartmannsroth
Blasonierung
InfoField
Gespalten; vorne in Silber ein frei schwebendes schwarzes Tatzenkreuz, hinten geteilt von Silber und Blau; oben in rotem Balken drei eingebogene goldene Pfähle, unten ein mit drei blauen Ringen belegter silberner Schrägbalken.
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte

[1] [2]

[3]
Tingierung (BY)
InfoField
argentorazuregulessable
Datum Seit 15. Februar 1979
date QS:P571,+1979-02-15T00:00:00Z/7,P580,+1979-02-15T00:00:00Z/11
; SVG 27. August 2020
Provenienz Die Gemeinde Wartmannsroth besteht seit 1978 aus den ehemals selbstständigen Gemeinden Heiligkreuz, Dittlofsroda, Schwärzelbach, Völkersleier, Waizenbach, Wartmannsroth und Windheim. Der Gemeinderat beschloss, das in diesem Zusammenhang untergegangene Wappen von Völkersleier aus dem Jahr 1963 unverändert als Wappen der Gemeinde Wartmannsroth anzunehmen, da der Wappeninhalt nicht nur für Völkersleier, sondern auch für das gesamte Gemeindegebiet spricht. Das schwarze Tatzenkreuz weist auf die einstige Zugehörigkeit des Gemeindegebiets zum Fürststift Fulda hin. Völkersleier kam 1147 durch Schenkung an Fulda. In der hinteren Schildhälfte steht oben das Stammwappen der Freiherren von Thüngen, die im 14. Jahrhundert umfangreichen Besitz im Gemeindegebiet hatten. In der unteren Hälfte steht das Wappen des Würzburger Fürstbischofs Julius Echter von Mespelbrunn (1573 bis 1617), der 1577 ein gutes Drittel von Völkersleier an das von ihm gestiftete und nach ihm benannte Juliusspital in Würzburg schenkte.
Künstler
InfoField
Original:
Karl Brandler, Hammelburg
Vektor:
Quelle Eigenes Werk, basierend auf: Wappen von Wartmannsroth.png
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
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Dieses Wappen wurde von Chris die Seele mit Inkscape erstellt.

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aktuell08:33, 27. Aug. 2020Vorschaubild der Version vom 08:33, 27. Aug. 2020792 × 811 (12 KB)Chris die SeeleKorrektur basierend auf amtlich geführtem Wappen der Gemeinde. Korrektur der Tingierung.
11:32, 7. Mär. 2017Vorschaubild der Version vom 11:32, 7. Mär. 2017753 × 788 (5 KB)Chris die SeeleUser created page with UploadWizard

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