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Datei:Deutsche Alleenstr 4 Zwickau 01.jpg

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Standort: Kruezung Innere Schneeberger Straße / Dr-Friedrich-Ring

Text:

Auch der Baum, auch die Blume warten nicht bloß auf unsere Erkenntnis. Sie werben mit ihrer Schönheit und Weisheit aller Erden um unser Verständnis. Christian Morgenstern. Baumpflanzung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. zum 9. Tag der Sachsen am 2. September 2000 in Zwickau für die Deutsche Alleenstraße. Schirmherr Staatssekretär Dr. Wolfgang Zeller. Ehrengäste Ministerpräsident Prof. Kurt Biedenkopf Prof. Ludwig Güttler.
Datum
Quelle Eigenes Werk
Urheber Westsächsisch

Lizenz

Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:
w:de:Creative Commons
Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Dieses Werk darf von dir
  • verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
  • neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
  • Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Wenn du das Material wiedermischst, transformierst oder darauf aufbaust, musst du deine Beiträge unter der gleichen oder einer kompatiblen Lizenz wie das Original verbreiten.

Germany

Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“

Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.

Siehe Panoramafreiheit für weitere Informationen.

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