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Datei:Gemarkung Auggen Vögisheim.jpg

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Beschreibung

Beschreibung Gemarkungspläne 1:10000, Auggen und Vögisheim; Vermessung 1877, Zeichnung 1878, Druck 1881
Datum
Quelle Landesarchiv Baden-Württemberg, Generallandesarchiv Karlsruhe, H-1 Nr. 83 [1]
Urheber Autor/-in unbekanntUnknown author

Lizenz

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

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Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

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11:53, 16. Sep. 2021Vorschaubild der Version vom 11:53, 16. Sep. 20214.379 × 4.059 (1,72 MB)Zieglhar{{Information |Description=Gemarkungspläne 1:10000, Auggen und Vögisheim; Vermessung 1877, Zeichnung 1878, Druck 1881 |Source=Landesarchiv Baden-Württemberg, Generallandesarchiv Karlsruhe, H-1 Nr. 83 [http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-467730] |Date=1881 |Author=unknown |Permission= |other_versions= }} Category:Maps of Auggen

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