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Datei:Karl Kristian Steincke.jpg

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Beschreibung

Beschreibung
English: Karl Kristian Steincke (1880-1963), Danish jurist, politician, MP, Justice Minister, Minister of Social Welfare, Chairman of the Landsting
Datum etwa 1940
date QS:P,+1940-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Quelle http://www.denstoredanske.dk/@api/deki/files/26900/=22517453.jpg
Urheber Autor/-in unbekanntUnknown author
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain Dieses Werk ist Public Domain, weil nach dem dänischen Consolidated Act on Copyright von 2010 festlegt wurde (§ 70, 2), dass alle fotografischen Bilder, die nicht als "Kunstwerke" betrachtet werden, 50 Jahre nachdem sie erstellt wurden, gemeinfrei werden.

Nach den Übergangsvorschriften des Jahres 1995 sind Fotografien ohne künstlerischen Wert vom urheberrechtlichen Schutz befreit, sofern sie vor dem 1. Januar 1970 (§ 91, 5) erstellt wurden.

Es ist jedoch zu beachten, dass "Fotoarbeiten", die künstlerische Qualität oder Originalität aufweisen, erst 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen gemeinfrei werden. Siehe Lizenzen für weitere Details.

In einigen Ländern, wie Deutschland, gelten nicht die kürzeren Schutzzeiten, so dass dieses Bild möglicherweise nicht in solchen Ländern nutzbar ist.

Für Uploader: Falls bekannt, bitte Erstveröffentlichungsdatum und Urheber angeben.
Hinweis: Neben diesem Hinweis muss auf der Bildbeschreibungsseite eine Erklärung zu finden sein, warum das Foto Public Domain in den Vereinigten Staaten ist.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.

Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
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Public domain
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Das gilt in der EU und solchen Ländern, in denen das Urheberrecht 70 Jahre nach anonymer Veröffentlichung erlischt.

Wichtig: Gib immer so gut wie möglich an, woher diese Mediendatei stammt, und stelle sicher, dass niemand Urheberrechtschaftsansprüche geltend gemacht hat, der Urheber sich nie zu seiner Urheberschaft bekannt hat und bei Werken vor 1995 auch nicht auf andere Weise als Urheber bekannt geworden ist. Dies ist im Zweifelsfall zu belegen.
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Hinweis: In Deutschland und möglicherweise anderen Ländern sind bestimmte Werke, die vor dem 1. Juli 1995 veröffentlicht wurden, bis zu 70 Jahren nach Ableben des Autors geschützt. Siehe aktuelle Rechtslage in Deutschland, dort letzter Absatz.

In Deutschland kann diese Lizenzvorlage bei Werken, die vor 1995 veröffentlicht wurden, daher nur genutzt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Urheber in den 70 Jahren nach Veröffentlichung nicht bekannt wurde oder sich zur Urheberschaft bekannt hat. Dies ist bei verwaisten Werken häufig nicht möglich; in diesem Fall kann dieser Lizenzbaustein nicht genutzt werden.

Wenn dieses Werk anonym oder pseudoanonym ist, benutze diese Vorlage für Medien, die Werke zeigen, welche vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht wurden.

Sollte die Erstveröffentlichung im Vereinigten Königreich erfolgt sein, nutze {{PD-UK-unknown}}.

Lizenz

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Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

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aktuell05:06, 21. Feb. 2011Vorschaubild der Version vom 05:06, 21. Feb. 2011772 × 1.024 (97 KB)Urbandweller{{Information |Description ={{en|1=Karl Kristian Steincke (1880-1963), Danish jurist, politician, MP, Justice Minister, Minister of Social Welfare, Chairman of the Landsting}} |Source =http://www.denstoredanske.dk/@api/deki/files/26900/=2251745

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