Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund im Herkunftsland gemeinfrei:
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Dieses Medium (Bild, Gegenstand, Tondokument, …) ist gemeinfrei, da das Urheberrecht abgelaufen ist und die Autoren anonym sind.
Das gilt in der EU und solchen Ländern, in denen das Urheberrecht 70 Jahre nach anonymer Veröffentlichung erlischt.
Wichtig: Gib immer so gut wie möglich an, woher diese Mediendatei stammt, und stelle sicher, dass niemand Urheberrechtschaftsansprüche geltend gemacht hat, der Urheber sich nie zu seiner Urheberschaft bekannt hat und bei Werken vor 1995 auch nicht auf andere Weise als Urheber bekannt geworden ist. Dies ist im Zweifelsfall zu belegen.
Hinweis: In Deutschland und möglicherweise anderen Ländern sind bestimmte Werke, die vor dem 1. Juli 1995 veröffentlicht wurden, bis zu 70 Jahren nach Ableben des Autors geschützt. Siehe aktuelle Rechtslage in Deutschland, dort letzter Absatz.
In Deutschland kann diese Lizenzvorlage bei Werken, die vor 1995 veröffentlicht wurden, daher nur genutzt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Urheber in den 70 Jahren nach Veröffentlichung nicht bekannt wurde oder sich zur Urheberschaft bekannt hat. Dies ist bei verwaisten Werken häufig nicht möglich; in diesem Fall kann dieser Lizenzbaustein nicht genutzt werden.
Wenn dieses Werk anonym oder pseudoanonym ist, benutze diese Vorlage für Medien, die Werke zeigen, welche vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht wurden.
Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund in den Vereinigten Staaten gemeinfrei:
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Dieses Werk ist in den Vereinigte Staaten gemeinfrei, weil es in den Vereinigten Staaten zwischen 1929 und 1963 mit oder ohne Copyright-Vermerk veröffentlicht und das Copyright nicht erneuert wurde. Sofern der Autor nicht schon eine hinreichende Zeit tot ist, ist es in den Ländern oder Gebieten, die den Schutzfristenvergleich nicht anwenden, wie Kanada (70 p. m. a.), China (50 p. m. a., außer Hongkong und Macao), Deutschland (70 p. m. a.), Mexiko (100 p. m. a.), Schweiz (70 p. m. a.), urheberrechtlich geschützt. Siehe Commons:Hirtle chart für weitere Erläuterungen.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei und Behauptungen des Gegenteils ein Angriff auf das Konzept der Gemeinfreiheit. Zu Details siehe Commons:When to use the PD-Art tag. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei angesehen.
Beachte, dass, abhängig von regionalen Gesetzen, die Weiterverwendung dieses Inhalts in deinem Rechtssystem verboten oder eingeschränkt sein kann. Siehe Commons:Reuse of PD-Art photographs.
Uploaded a work by anonym from Die Weltpresse, Nr. 192, 22. August 1946, S. 6 (https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=dwp&datum=19460822&seite=6&zoom=33) with UploadWizard
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.