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Datei:Lokal angeordnetes Zusatzschild - Abschleppen bei widerrechtlichem Parken.svg

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Beschreibung

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Deutsch: Lokal angeordnetes Zusatzschild mit dem inoffiziellen Sinnbild: „Abschleppen bei widerrechtlichem Parken“. Dieses nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) enthaltene Schild entstand spätestens nach Einführung der Neufassung der StVO vom 16. November 1970, die am 1. März 1971 rechtsgültig wurde. Das Abschleppfahrzeug wurde aus dem bereits 1956 eingeführten Sinnbild „Lastkraftwagen“ abgeleitet, während das im Vorgriff auf die Neufassung bereits 1966 in die StVO aufgenommene Auto-Symbol identisch aus diversen damals eingeführten Verkehrszeichen herausgelöst wurde (z.B. „Ufer“ und „Parken auf Gehwegen“) Das von einer Photographie abgezeichnete Zusatzschild hält die zunächst im Verkehrsblatt, Heft 15, 1972 und anschließend im Verkehrsblatt, Heft 23, 1976 wiederholten Vorgaben genau ein: Es ist 500 × 250 mm groß. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der schwarze Rahmen war 15 mm breit. Der Ausrundungsradius betrug 60 mm. Dieses inoffizielle Sinnbild blieb auch nach Einführung der Gestaltungsreform für Sinnbilder in den Verkehrszeichen, die im Jahr 1992 gültig wurde, weiterhin sehr beliebt.
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