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Datei:Pierre-Louis Guinand verrier et opticien suisse.jpg

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Pierre-Louis Guinand (1748–1824), wohl Reproduktion eines Aquarells seines Schwiegersohns Georges Louis Christophe Couleru (1781–1865). Guinand war Glasschmelzer und Optiker in Les Brenets (Kanton Neuenburg), Pionier der Herstellung optischen Glases, Lehrer Joseph von Fraunhofers in Benediktbeuern. Aus Paul lassardot: Les premiers verres d´optique. In: La Nature (Paris), 24. Dezember 1921, S. 407–412, hier: S. 411. Wohl Vorlage zur Lithografie von Etienne-Ovide Domon (Q96317577) (1807–1873), Neuenburg 1844.
Datum etwa 1820
date QS:P,+1820-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Quelle http://cnum.cnam.fr/CGI/fpage.cgi?4KY28.101/415/100/658/5/653
Urheber Georges Louis Christophe Couleru (1781-1865)

Lizenz

Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei in den Vereinigten Staaten angesehen. Die Verwendung dieser Werke kann in anderen Rechtssystemen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Zu Details siehe Reuse of PD-Art photographs.

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