BeschreibungPolizeikostengesetz - Richtungsbezeichnung im Landgebiet, 1929.svg
Deutsch: Preußisches Verkehrszeichen: Richtungsbezeichnung im Landgebiet. Das für Preußen gültige Richtungsschild wurde durch das Polizeikostengesetz vom 2. August 1929 detailliert geregelt. Die Gesamthöhe des Schildes von 333 Millimetern wurde von den nachfolgend eingeführten deutschen Straßenverkehrsordnungen übernommen und galt in Westdeutschland noch bis 1971. Die Breite des Schildes richtete sich nach der Größe der abzubildenden Ortsnamen. Die großen Ortsnamen besaßen eine Versalhöhe von 105 Millimetern. In ihrer Mittellänge waren sie 75 Millimeter hoch.
Datum
Quelle
Polizeikostengesetz vom 2. August 1929. Interpretation einer sehr freien Vorlage. Selbst gezeichnet und interpretiert durch Mediatus.
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