Article 1. In the event of a territorial and political rearrangement in the areas belonging to the Baltic States (Finland, Estonia, Latvia, Lithuania), the northern boundary of Lithuania shall represent the boundary of the spheres of influence of Germany and U.S.S.R. In this connection the interest of Lithuania in the Vilna area is recognized by each party.
Article 2. In the event of a territorial and political rearrangement of the areas belonging to the Polish state, the spheres of influence of Germany and the U.S.S.R. shall be bounded approximately by the line of the rivers Narev, Vistula and San.
The question of whether the interests of both parties make desirable the maintenance of an independent Polish States and how such a state should be bounded can only be definitely determined in the course of further political developments.
In any event both Governments will resolve this question by means of a friendly agreement.
Article 3). With regard to Southeastern Europe attention is called by the Soviet side to its interest in Bessarabia. The German side declares its complete political disinteredness in these areas.
Article 4). This protocol shall be treated by both parties as strictly secret.
Moscow, August 23, 1939.
For the Government of the German Reich v. Ribbentrop
Plenipotentiary of the Government of the U.S.S.R. V. Molotov [1]
Aus Anlaß der Unterzeichnung des Nichtangriffspaktes
zwischen dem Deutschen Reich und der Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken haben die unterzeichneten
Bevollmächtigten der beiden Teile in streng vertraulicher
Aussprache die Frage der Abgrenzung der beiderseitigen
Interessensphären in Osteuropa erörtert. Die Aussprache
hat zu folgendem Ergebnis geführt:
1. Für den Fall einer territorial-politischen Umgestaltung
in den zu den baltischen Staaten (Finnland, Estland,
Lettland und Litauen) gehörenden Gebieten bildet die
nördliche Grenze Litauens zugleich die Grenze der
Interessensphäre Deutschlands und der UdSSR. Hierbei wird
das Interesse Litauens am Wilnaer Gebiet beiderseits
anerkannt.
2. Für den Fall einer territorial-politischen Umgestaltung
der zum polnischen Staat gehörenden Gebiete werden die
Interessensphären Deutschlands und der UdSSR ungefähr durch
die Linie der Flüsse Pissa, Narew, Weichsel und San
abgegrenzt. Die Frage, ob die beiderseitigen Interessen die
Erhaltung eines unabhängigen polnischen Staates erwünscht
erscheinen lassen und wie dieser Staat abzugrenzen wäre,
kann endgültig erst im Laufe der weiteren politischen
Entwicklung geklärt werden. In jedem Falle werden beide
Regierungen diese Frage im Wege einer freundschaftlichen
Verständigung lösen.
3. Hinsichtlich des Südostens Europas wird von sowjetischer
Seite das Interesse an Bessarabien betont. Von deutscher
Seite wird das völlige politische Desinteressement an diesen
Gebieten erklärt.
4. Dieses Protokoll wird von beiden Seiten streng geheim
behandelt werden.
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Ribbentrop - Molotov Pact 1939.Secret protocol to German - Soviet Pact of August 23. 1939.- German text Author :unknown,German origin 1946 ( for purpose of defence of Marshall Goring and Joachim von Ribbentrop in Nurnberg Trial)
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