BeschreibungWarnschild für Baustellen VI - Fußgänger gegenüberliegenden Bürgersteig benutzen, StVO 1953.svg
Deutsch: Warnschild für Baustellen VI: Fußgänger gegenüberliegenden Bürgersteig benutzen. Aus dem Werbeprospekt eines Schilderherstellers während der 1. Hälfte der 1950er Jahre.
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