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Datei:Zeichen 275 - Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit, StVO 1970.svg

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Beschreibung

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Deutsch: Zeichen 275: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit; Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1589. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Laut Verkehrsblatt 14/1972 S. 477, hatte das Schild eine Gesamtbreite von 600 mm. Die Lichtkantenbreite lag bei 10 mm. Der innere blau Bereich war 580 mm breit. Sollte der weiße Rand aufgrund der Aufhängungsform (Alform etc.) stärker ausfallen müssen, konnte der innere blau Bereich auch nur 572 mm breit sein.
Datum (Herstellungsdatum)
Quelle siehe oben
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Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

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Public domain Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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