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Datei:Zusatzschild 724 n - nur Radfahrer (Sinnbild), 300x250, StVO 1970.svg

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Beschreibung

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Deutsch: Zusatzschild 724 n: nur Radfahrer (Sinnbild). Das Zeichen hat seine Grundlage in dem Sinnbild auf folgender Basis der Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1581. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Dieses Schild war somit Teil der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung von 1970, die 1971 in Westdeutschland eingeführt wurde. Schilder in dieser Ausführung wurden erstmals im Verkehrsblatt, Heft 15, 1972 ausführlich vorgestellt und hatte die Maße 300 x 250 mm. Die Lichtkantenbreite betrug 14 mm, der schwarze Rahmen war 15 mm breit und der Ausrundungshalbmesser war 40 mm groß. Die Versalhöhe der Schrift lag bei 50 mm. Bei Bedarf, d.h. in Verbindung mit anderen Verkehrszeichen, konnten andere normierte Größen des Schildes Verwendung finden. Das Schild wurde mit der Bezeichnung „Zusatzschild 724: nur Radfahrer (Symbol)“ eingeführt und erhielt erst 1976 (Verkehrsblatt, Heft 23, 1976) die erweiterte Bedeutung: „Zusatzschild 724 n: nur Radfahrer (Sinnbild)“.
Datum (Herstellungsdatum)
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Public domain Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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