Dawes-Plan

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Mai 2008 um 15:09 Uhr durch MagnusA.Bot (Diskussion | Beiträge) (Bot: Ergänze: sv:Dawesplanen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Dawes-Plan vom 16. August 1924 regelte die Reparationszahlungen Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg. Diese sollten nunmehr der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Weimarer Republik angepasst werden und sie nicht länger überfordern. Zugleich wurde eine internationale Anleihe aufgelegt, mit der die deutsche Wirtschaft angekurbelt wurde.

Entstehung

Die Reparationskommission beschloss am 30. November 1923 die Einberufung eines Sachverständigenausschusses unter Vorsitz des Finanzexperten Charles Gates Dawes. Die Ausarbeitung begann am 14. Januar und wurde am 9. April vorgelegt. Der Vertrag wurde am 16. August 1924 in London unterschrieben und trat am 1. September 1924 in Kraft. Er wurde möglich nach der Beendigung der deutschen Inflation und ermöglichte durch Anpassung der jährlichen Reparationszahlungen an die Wirtschaftskraft sowie durch Gewährung einer Anleihe die Stabilisierung der Weimarer Republik und die „Goldenen Zwanziger“.

Der Dawes-Plan wurde vor allem durch Druck aus Amerika und die Politik von Gustav Stresemann möglich und ermöglichte es der deutschen Wirtschaft, sich zu erholen. Damit war Deutschland bis auf Weiteres in der Lage, die Reparationen zu zahlen; die Siegermächte wiederum konnten ihre Kriegskredite an die USA zurückzahlen. Der Dawes-Plan war einer der ersten außenpolitischen Erfolge Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg und außenpolitisch die Rückkehr der USA nach Europa.

Inhalt

Der Dawes-Plan sah vor, dass Deutschland 1924 eine Rate in Höhe von 1 Milliarde Goldmark bezahlte. Bis 1928 sollten die Zahlungen auf 2,5 Milliarden Mark steigen und dabei bleiben. Dank eines Transferschutzes ging das Risiko bei Problemen mit der Devisenbeschaffung auf die Empfänger über. Damit konnte einer erneuten Destabilisierung der Reichsmark entgegengewirkt werden. 55 Prozent der Reparationen sollten in Geld, der Rest in Sachleistungen erbracht werden. Mit der Organisation der Zahlungen wurde Parker Gilbert betraut.

Ein wichtiger Teil des Planes war es, dass Deutschland eine internationale Anleihe von 800 Millionen Goldmark als Starthilfe erhielt. Weiterhin flossen bis 1929 circa 21 Mrd. Mark Kredite ausländischer Banken und Exportfirmen, vor allem aus den USA, nach Deutschland, so dass Deutschland im ersten Jahr nur 200 Mio. Goldmark selbst aufbringen musste. Außerdem sollte es die Politik der Sicherung von „produktiven Pfändern“ für Reparationszahlungen nicht mehr geben, die Ruhrbesetzung also beendet werden.

Die Quellen für die Reparationen waren Zölle und Steuern, die direkt abgeführt werden mussten, und Zinsen und Tilgung für Schuldverschreibungen in Höhe von 16 Mrd. Goldmark, mit denen die Industrie belastet wurde. Um die Zahlungen zu sichern, wurden Reichsbank und Deutsche Reichsbahn unter internationale Kontrolle gestellt.

Probleme

Es waren aber bereits Probleme abzusehen:

  • Es wurde kein Ende der Reparationszahlungen festgesetzt.
  • Die Reichsbank und die Deutsche Reichsbahn mussten unter internationale Kontrolle gestellt werden. Die politische Rechte kritisierte den Plan auf Grund dieser Souveränitätsbeschränkungen.
  • Es war bereits absehbar, dass Deutschland nicht in der Lage sein würde, die 2,5 Milliarden Reichsmark zu zahlen.
  • Die Kredite brachten Deutschland zwar einen wirtschaftlichen Aufschwung, führten aber zu einer starken Abhängigkeit von den USA, die sich in der Weltwirtschaftskrise 1929 offenbarte.
  • Hohe Arbeitslosigkeit

Auf Druck der Industrie und der Agrarbetriebe und wegen der Beendigung der Ruhrbesetzung stimmten am 29. August bei der Abstimmung im Reichstag auch Abgeordnete der rechtskonservativ-monarchistischen DNVP für den Dawes-Plan, so dass die nötige Zweidrittelmehrheit erreicht wurde.

Siehe auch

Weblinks