Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR

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Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (DASR) „Walter Ulbricht“ war einer der Namen einer DDR-Institution mit Sitz im Potsdamer Stadtteil Babelsberg am Griebnitzsee. Sie fungierte als Bildungseinrichtung für leitende Mitarbeiter im Staatsapparat, in der Verwaltung und im diplomatischen Dienst der DDR. Sie war sowohl eine wissenschaftliche Einrichtung, eine Hochschule mit Promotionsrecht, wie auch eine Einrichtung zur Aus- und Weiterbildung. 1991 wurde die Akademie ein Teil der Universität Potsdam.

Während des Bestehens der Akademie wechselten neben den Aufgaben auch ihre Bezeichnung. Aus der ursprünglichen Deutschen Verwaltungsakademie wurde die DASR, deren Umbenennung nach dem Ableben Walter Ulbrichts 1973, in Akademie für Rechts- und Staatswissenschaft der DDR (ASR) erfolgte. Diese Akademie ist nicht zu verwechseln mit der ebenfalls in Potsdam, in Golm angesiedelten ehemaligen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit.

Geschichte

Vorgänger der Einrichtung war die 1948 im brandenburgischen Forst Zinna entstandene Deutsche Verwaltungsakademie, deren erster Leiter Prof. Dr. Steiniger war. 1950 erhielt sie den Namen Walter Ulbricht[1]. Die DVA wurde 1953 mit der erst 1952 gegründeten Deutschen Hochschule für Justiz in Potsdam-Babelsberg vereinigt. Im Jahr 1959 wurde auch das Deutsche Institut für Rechtswissenschaft angegliedert. 1950 eröffnete die DVA ein Kinderheim, in dem vor allem alleinstehende Studierende ihre Kinder für die Zeit des Studiums ihre Kinder unterbringen konnten, das 1953 wie die Akademie von Forst Zinna nach Potsdam umzog und in der nahen Babelsberger Stubenrauchstraße seine Heimatstätte fand.

Mit der Gründung der Akademie entstand eine Konkurrenzinstitution zu den entsprechenden alten rechtswissenschaftlichen Universitätsfakultäten. Sie stand unter direkter politischer Kontrolle und galt mit ihrem politisierten Lehrbetrieb bald als quasi „Parteihochschule“ der SED.[2]

In den ersten Jahren war die Ausbildung von nach 1945 in ihre Funktionen eingesetzten Führungskräften (Kader) eine zentrale Aufgabe. Dabei war die Hochschulreife keine Voraussetzung für die Aufnahme eines zweijährigen Studiums, das auch als Fernstudium absolviert werden konnte. Am Ende stand der Abschluss als Diplom-Staatswissenschaftler.

Zwischen 1953 und 1963 stand dagegen die juristische Ausbildung im Zentrum. Nach der Einführung des Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung“ (NÖSPL) 1963 endete die Juristenausbildung – allerdings blieb die Promotion und Habilitation weiterhin möglich. Danach wurde die Weiterbildung von führenden Beschäftigten im Staatsapparat, die Aus- und Weiterbildung von Angehörigen des diplomatischen Dienstes und die rechtswissenschaftliche Forschung Aufgabe der Akademie.

Die Einrichtung wurde danach direkt dem Ministerrat der DDR unterstellt. Sie gliederte sich in drei Institute.

  • Institut für rechts- und staatswissenschaftliche Forschung
  • Institut für Weiterbildung leitender Mitarbeiter staatlicher Organe
  • Institut für Internationale Beziehungen.

1965 übergab die DASR das weiterbestehende Kinderheim der Stadt Potsdam und seit 1993 betreibt es als Kinder und Jugendhilfeverbund „Eva Laube" das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk[3].

Im Zuge der Umstrukturierung des Bildungswesens wurden auch die Aufgaben der Akademie durch eine „Akademiereform“ erweitert. Sie wurde zur zentralen Forschungseinrichtung im Gebiet der Rechts- und Staatswissenschaften. Diese Vorrangrolle endete bereits 1973 mit der Gründung von Staats- und Rechtswissenschaftlichen Institutionen bei der Akademie der Wissenschaften der DDR. Im Zusammenhang mit den Veränderungen im Hochschulbereich der DDR wurde auch die Akademie umstrukturiert. Sie wurde in vier Sektionen aufgeteilt:

  • Theorie des sozialistischen Staates und seines Rechts
  • wissenschaftliche Grundlagen des Gesamtsystems der sozialistischen staatlichen Führung
  • sozialistische Rechtspflege
  • Rechtsfragen der zentralen Planung und Leitung der sozialistischen Volkswirtschaft durch den Staat.

Struktur in den 1980er Jahren

Diese Angleichung an die Strukturen der Hochschulen wurde später wieder aufgegeben. Es bestanden in den 1980er Jahren drei Sektionen (Marxismus-Leninismus, Staatsrecht und staatliche Leitung, Straf-, Zivil-, Arbeits- und Agrarrecht) sowie vier Institute (Internationale Beziehungen, Staats- und Rechtstheorie, Ausländisches Recht und Rechtsvergleichung, Verwaltungsorganisation und Bürotechnik).

Im Zuge ihrer Weiterbildung sollten die führenden Mitarbeiter des Staatsapparates alle zwei Jahre an einem etwa einmonatigen Lehrgang teilnehmen. In einem Zweijahresstudium wurde auf die Übernahme einer führenden Funktion vorbereitet. Außerdem bot die Akademie zuletzt ein vierjähriges Hochschulstudium an. Auch ein nebenberuflichen Studium war möglich.

Die Akademie verfügte über eine große Spezialbibliothek mit 350.000 Bänden. Diese stand wie auch ein Informations- und Rechenzentrum auch den staatlichen Institutionen zur Beschaffung von staatsrechtlichen Informationen zur Verfügung.

Sie wurde im Zuge der Wende in Hochschule für Recht und Verwaltung Potsdam-Babelsberg umbenannt. 1991 ging die Einrichtung als Universitätskomplex III Haus 1, in der Universität Potsdam auf.[4].

Rektoren

Einzelnachweise

  1. Mit neuen Arbeitsmethoden zu neuen Erfolgen in: Tageszeitung Neues Deutschland vom 5. Mai 1950. Seite 4
  2. Ralph Jessen: Akademische Elite und kommunistische Diktatur. Die ostdeutsche Hochschullehrerschaft in der Ulbricht-Ära, Göttingen 1999, S.137
  3. Veröffentlichung der Diakonie Potsdamer Kinderheim „Eva Laube“ feiert 60-jähriges Jubiläum , Diakonie, abgerufen am 31. August 2013
  4. Roswitha Schwerdtfeger: Die Juristische Fakultät der Universität Potsdam, Juristische Schulung 1992, S. 531 f

Literatur

  • DDR-Handbuch Bd.1 A-L. Köln, 1985 S.36f.

Siehe auch