Dienstgrade in der Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik

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In der Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik bestand bis 1990 ein hierarchisches Dienstgradsystem.

Alle Angestellten der Forstwirtschaft, auch die Waldarbeiter, hatten das Recht, eine Forstuniform zu tragen. Das Dienstrangsystem war folgendes:

  • Forstlehrling, Forstarbeiter, Forstfacharbeiter und Brigadeleiter (in der Praxis wurden diese Begriffe jedoch nicht als Dienstrang genutzt)
  • Forstanwärter der Fachschulen, Forstanwärter der Sektion Forstwirtschaft, Förster (in der Praxis theoretisch für Forstwirtschaftsmeister), Revierförster, Oberförster, Hauptförster (erst in den 1980er Jahren eingeführt), Forstmeister, Oberforstmeister, Landforstmeister, Oberlandforstmeister, Oberstlandforstmeister, Generalforstmeister.

Dienstgradabzeichen Staats- und Militärforstwirtschaft der DDR