Digitale Betriebsstätte

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Digitale Betriebsstätte ist ein Begriff aus dem internationalen Steuerrecht. Er soll der Erfassung von unternehmerischen Umsätzen und Gewinnen in einem Land dienen, in dem ein Unternehmen zwar keine feste Geschäftseinrichtung im Sinne des § 12 AO unterhält, aber Umsätze durch eine wesentliche digitale Präsenz erwirtschaftet, etwa digitale Transaktionen mit inländischen Kunden. Diese Tätigkeit deutet auf eine intensive Verbindung mit einer Betriebsstätte in einem anderen Staat hin und soll die Besteuerung dieser Umsätze rechtfertigen.

Eine klassische Betriebsstätte wie eine Zweigniederlassung oder eine Geschäftsstelle ist physisch vorhanden und weist eine konkrete unternehmerische Tätigkeit auf, die auch steuerlich erfasst wird. Dieses Konzept ist aber nicht dazu geeignet, die digitale Wirtschaft sachgerecht abzubilden, die gezielt diesen steuerlichen Anknüpfungspunkt vermeidet.[1] Bei einer signifikanten digitalen Wirtschaftsleistung soll daher seitens der Steuerbehörden eine digitale Betriebsstätte angenommen, dieser der Umsatz zugewiesen, daraus eine Steuerleistung errechnet und die physisch vorhandene Betriebsstätte damit belastet werden (Art. 5 Abs. 5 OECD-MA).[2] Einfachgesetzliche Regelungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es dazu aber noch nicht.[3]

Der Begriff der digitalen Betriebsstätte dient der Bekämpfung gezielter Steuervermeidungsstrategien (Base Erosion and Profit Shifting BEPS) international tätiger Unternehmen.

  • Matthias Mitterlehner: Gewinnverlagerung und Steuervermeidung in der Digital Economy. In: Steuer und Wirtschaft International (SWI). Nr. ?, 2016, S. 58–66 (icon.at [PDF; abgerufen am 5. Februar 2020]).
  • Linda Ohling: Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Das Betriebsstättenkonzept nach §§ 12, 13 AO und Art. 5 OECD-MA im virtualisierten Handel. 2016 (uni-mainz.de [PDF; abgerufen am 5. Februar 2020] Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Prämierte Masterarbeit).

Einzelnachweise

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  1. Schelling-Plan zur Schließung der internationalen Steuerflucht-Routen. Europäische und internationale Maßnahmen zur Vermeidung von Gewinnverschiebungen und des internationalen Steuerbetruges Bundesministerium für Finanzen, abgerufen am 25. November 2017
  2. OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Stand: Juli 2014 (OECD-MA 2014)
  3. Werner Mussler: Digitale Unternehmen: Der Weg zur Internet-Steuer in Europa ist weit FAZ, 21. September 2017