Diskussion:Finanzagent

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Pistazienfresser in Abschnitt Geldwäsche nach neuer Rechtslage
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Habe einen ungültigen Link gelöscht. Citrix

Danke schön. Bitte (Diskussions-)Beiträge immer mit der Zeichenfolge --~~~~ unterschreiben, damit man erkennt, wer wann was geschrieben hat (siehe Hilfe:Signatur). MfG --Aloiswuest 18:06, 27. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Warenagent

[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, der Warenagent passt da rein wie die Faust aufs Auge. Warum wird da kein separates Lemma geführt, wenn diese Kriminalitätsvariante relevant ist? --Aloiswuest 13:35, 3. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Geldwäsche nach neuer Rechtslage

[Quelltext bearbeiten]

Zweifele, dass der folgende Satz (noch) gilt: "Wusste er nur, dass das Geld irgendwie illegal erlangt wurde, sind die Annahme und das Verwahren nicht strafbar." Seit März 2021 sind jegliche Straftaten taugliche Vortaten der Geldwäsche. Insofern würde dann wohl auch nach einer unklaren Vorstellung von irgendeiner Straftat eine taugliche Vortat im Vorsatz vorliegen. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:55, 13. Mär. 2023 (CET)Beantworten