Diskussion:Übergabe (Sachenrecht)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Smegger in Abschnitt Lesbarkeit
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Lesbarkeit[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel beschreibt einen recht einfachen Vorgang. Ist aber so "schwülstig" formuliert, dass er von den meisten Menschen nicht verstanden werden kann. Kann jemand den Artikel etwas lesbarer formulieren, ohne dass er ungenauer wird? Mir ist klar, das es sich hier um eine "rechtssichere" Formulierung handelt. Aber ein Abschnitt in Umgangsprache würde sehr helfen, dass auch nicht juristisch gebildete Leser den Inhalt verstehen. Grüße, --Smegger (Diskussion) 12:28, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Mittelbare Übergabe[Quelltext bearbeiten]

Kann hier ein Kenner der Materie noch die Übergabe über einen Mittelsmann (z.B. Spedition) ergänzen? Ist der Schuldner einer Sache dann schon frei?