Diskussion:81. Infanterie-Division (Wehrmacht)

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Rechtsunwirksame Verleihung des Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes[Quelltext bearbeiten]

  • Ritterkreuz am 9. Mai 1945 an Leutnant Alfred Zurin (1910-1997)

Der VV der Truppe ist am 16. April 1945 eingelaufen. Am 17. April von Maj. Domaschk befürwortet und mit HPA--VV Nr. 5076 am 18. April an General Burgdorf/Berlin weitergereicht. Weder auf der zeitgenössischen Karteikarte, noch im Buch"Verliehene Ritterkreuze", noch auf dem überlieferten VV Hinweise auf Bearbeitung oder Verleihung zu finden. Bei Kriegsende unerledigt. Die Verleihung ist aus der Sichtweise der OdR über die "Dönitz-Anordnung" erfolgt. Nach einem Gutachten der WASt ist diese "Anordnung" nicht rechtswirksam. Das Verleihungsdatum wurde von Fellgiebel bestimmt.
Quelle: Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger 1939-1945, Scherzers Militaer-Verlag, Ranis/Jena 2007, ISBN 978-3-938845-17-2, S.186

Ich habe den Passus entsprechend aus dem Artikel genommen. --Nimro 08:47, 31. Jul. 2009 (CEST)Beantworten