Diskussion:Abdullah Gül/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Bernardoni in Abschnitt Amtssitz als Präsident
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Bilder

Ich habe die Bilder

entfernt, da sie alle von [1] stammen. Die Nutzungsbedingungen dieser Seite liegen anscheinend nur in türkisch vor: [2] Bitte jemand mit Türkischkenntnissen prüfen, ob sie mit GNU FDL konform sind, dann können wir die Bilder ja wieder einbauen.

Hallo Der richer, hast du die Nutzungsbedingungen für die Bilder prüfen können, bevor Du sie wieder eingebaut hast? --elya 00:48, 2. Mär 2004 (CET)
nachdem keine Info dazu kam, habe ich die Bilder wieder entfernt. Ich werde sie unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder listen. Wenn die Nutzungsrechte geklärt sind, kannst Du dort eine Info hinterlassen. --elya 16:00, 2. Mär 2004 (CET)

,,Bu sitenin veya herhangi bir materyalinin kopyalanması, satılması veya ticari bir amaç için istismar edilmesi yasaktır."

Das heißt das alle auf der Seite befindlichen Materialien nicht benutzt werden dürfen. Vervielfältigung, Verkauf oder anderweitige Nutzung ist verboten.

Wahlverlauf

Wieso stellen 357 von 361 abgegebenen Stimmen nicht eine Zweidrittelmehrheit dar? Rainer Z ... 17:17, 27. Apr. 2007 (CEST)

es waren aber 368 dabei.--85.2.67.104 18:16, 27. Apr. 2007 (CEST)
Ändert nichts wesentliches. Der Knackpunkt scheinen die Wahlbedingungen zu sein. Ohne deren Erläuterung sind die Zahlen unverständlich. Rainer Z ... 18:38, 27. Apr. 2007 (CEST)

Es waren 368 Abgeordnete anwesend, 361 gaben eine Stimme ab, 357 für Gül, 3 ungültig, 1 leer. Abdullah Gül fehlten also 10 Stimmen für die Zweitrittelmehrheit. Da das Parlament 550 Sitze hat, also wäre die Zweidrittelmehrheit 367 Stimmen. Dies wurde aber nicht erreicht. --Nérostrateur 21:50, 27. Apr. 2007 (CEST)

Das sollte dann auch im Artikel stehen. Es geht also um zwei Drittel der Stimmberechtigten und nicht um zwei Drittel der abgegebenen Stimmen? Rainer Z ... 00:12, 28. Apr. 2007 (CEST)
Wenn ich die Zeitungsberichte richtig gelesen habe, waren nicht 368 Abgeordnete anwesend, sondern nur 360 oder 361. "An der Abstimmung nahmen aber insgesamt nur 361 Abgeordnete teil - sechs zu wenig." (so jedenfalls im SPIEGEL-ONLINE 27. April 2007:"Gül scheitert in erster Runde der Präsidentschaftswahl") Nur so gäbe die Klage der oppositionelle Republikanische Volkspartei (CHP), die den Standpunkt vertritt, dass mindestens zwei Drittel der Abgeordneten am ersten Wahlgang hätten teilnehmen müssen, auch einen Sinn. (Die Klage sollte übrigens vorne im Text erwähnt werden). Die Gesamtzahl aller Abgeordneten war auch nicht 542 (wie in der Tabelle angegeben) sondern 550. Zwei Drittel von diesen ergibt die Zahl von 367. Wären also tatsächlich nur 360 oder 361 Abgeordnete anwesend gewesen, wäre somit eine Zwei-Drittel-Mehrheit tatsächlich (Mangels Masse) überhaupt nicht erreichbar gewesen und die Klage der CHP hätte durchaus Substanz.--80.130.79.98 01:51, 28. Apr. 2007 (CEST)
Ich sah, dass die Gesamtzahl der Parlamentarier von 550 wieder auf 542 "reduziert" wurde. Vielleicht erklärt mir mal derjenige, der das reingesetzt hat, wo die restlichen 8 Parlamentssitze geblieben sind.--80.130.109.77 02:02, 28. Apr. 2007 (CEST)
Nach der Wahl am 3.11.2002 waren's jedenfalls noch 550.--80.130.91.133 02:04, 28. Apr. 2007 (CEST)
Hallo, ich habe die Zahlen jetzt richtig gestellt. --Nérostrateur 15:35, 28. Apr. 2007 (CEST)
Ja es geht um die Zweidrittelmehrheit der Parlamentssitze (550), momentan sind aber nur 542 Sitze belegt, trotzdem ist die Zahl 550 wichtig. --Nérostrateur 15:18, 28. Apr. 2007 (CEST)
Bedankt, so ist die Angelegenheit verständlich. Rainer Z ... 17:16, 28. Apr. 2007 (CEST)

Die Angabe, dass 368 Abgeordnete an der Wahl teilgenommen haben ist definitiv falsch. Die einzige Zeitung die dies behauptet ist die islamisch-fundamentalistisch eingestellte zaman. Alle anderen Zeitungen verteidigen die Anzahl von 361 Abgeordneten.

Noch folgende Anmerkungen: In der Tabelle wird die Gesamtzahl der Stimmberechtigten mit 542 angegeben. Diese Zahl ist falsch, denn die z.Zt. vakanten 8 Parlamentssitze wurden nicht aufgeführt. Durch die Zahl 542 sollte offensichtlich vermittelt werden, dass beim ersten Wahlgang um das Präsidentenamt von Abdullah Gül bereits die erforderliche Zahl von 2/3 der Abgeordneten anwesend war.Denn: 2/3 der Stimmen von (angeblich nur) 542 Stimmberechtigten ergibt exakt 361 Stimmen. Wäre die Zahl 542 korrekt, wäre damit die Klage der CHP absolut gegenstandslos.Ist sie aber keineswegs. Denn: 2/3 von (korrekten) 550 Stimmberechtigten ergibt exakt 367 Stimmen.
In der neu angegebenen Quelle (Fussnote) 13 konnte man in einem anderen dort zu findenen Text („The last 24 hours in the run-up to elections“ / Chronologie) nun folgendes nachlesen:
16:03 - ...the MPs began voting alphabetically starting from the city of Adana. (16:03...Die Parlamentarier begannen abzustimmen – in alphabetischer Ordnung, beginnend mit Adana.)
17:53 - The votes were counted and presidential candidate Abdullah Gül received 357 votes, with three votes cancelled and one cast empty. (17:53 – Die Stimmen wurden gezählt und der Präsidentschaftskandidat Abdullah Gül erhielt 357 Stimmen, 3 Stimmen waren ungültig und 1 Stimmzettel leer.)
18:35 - The CHP applied to the Constitutional Court, claiming that the quorum of 367 was not realized and thus the first round of the election should be declared void. (18:35 – Die CHP rief das Verfassungsgericht an, weil ihrer Auffassung nach die für einen Beschluss notwendige Zahl von 367 Parlamentariern nicht anwesend war. Aus diesem Grunde vertraten sie die Ansicht, dass dieser erste Wahlgang für ungültig erklärt werden müsse.)
18:40 - Prime Minister Erdog˘an said there were 368 deputies in the assembly hall. “You know, if you are in the hall, you are counted,” he said. (18:40 – Premierminister Erdogan sagte, dass 368 Abgeordnete im Parlament waren. „Sie wissen, wenn Sie im Parlament sind, werden sie (auch) gezählt.“)
Daraus ergibt sich nun folgendes:
Da die Abgeordneten einzeln aufgerufen wurden (alphabetische Abstimmung) müsste eigentlich klar sein, wer bei der Abstimmung gezählt wurde.
Auf jeden Fall hätte die Stimme jedes einzelnen Abgeordneten auftauchen müssen: Entweder bei / für Abdullah Gül (er war ja der einzige Kandidat), oder bei: Ungültig, oder bei: Leer. Und diese Stimmen sind ja auch verifiziert: 357 für Abdullah Gül, 3 Stimmen ungültig, 1 Stimmzettel leer.
Diese abgegebenen Stimmen addiert ergeben die Zahl von 361 (und nicht die erforderlichen 367 / 2/3 der Stimmen von der Gesamtzahl der Sitze).
Das, was von Erdogan dann gesagt wurde: 18:40 - Prime Minister Erdogan said there were 368 deputies in the assembly hall. “You know, if you are in the hall, you are counted,” he said. ist insofern bedeutungslos, weil ja wie gesagt eine namentliche Abstimmung stattfand. Wenn tatsächlich 368 Abgeordnete anwesend gewesen wären – und zwar in dem Raum, in dem die Abstimmung stattfand (Es kommt ja wohl kaum darauf an, wieviele Parlamentarier irgendwo im Parlamentsgebäude herumlaufen) - dann wären sie ja namentlich aufgerufen worden und hätten irgendeine Regung zeigen müssen. Das heisst: Ihre Stimmen hätten irgendwo in den oben erwähnten drei Rubriken auftauchen müssen: Entweder sie hätten für Abdullah Gül stimmen müssen/können, oder ihre Stimmen wären ungültig gewesen, oder ihre Stimmzettel wären leer gewesen.
Das aber war nicht der Fall.
Es wird von 361 abgegebenen Stimmen gesprochen – und die machten eben nicht 2/3 der Stimmen der Gesamtzahl der Parlamentarier aus.
Summa summarum kommt es auf die Geschäftsordnung des türkischen Parlaments an. Da müsste/sollte klipp und klar drinstehen, wie solche Abstimmungen abzulaufen haben und wann sie gültig bzw. ungültig sind. (Wir konnten das ja vergangenen Freitag im Deutschen Bundestag erleben: Thierse zählte die im Bundestag (und zwar im Sitzungssaal!!!) anwesenden Parlamentarier durch, stellte fest, dass der Bundestag aufgrund der zu geringen Zahl der Anwesenden nicht mehr beschlussfähig war, schloss die Sitzung bzw. wünschte dann allen ein schönes Wochenende.)
Fazit:
Die Zahl 542 und die dazugehörige Quelle (Fussnote) 12 sollte gelöscht werden, da sie in die Irre führt. In ihr werden die 8 z.Zt. vakanten Parlamentssitze einfach weggelassen. Dadurch kommt man auf die Gesamtzahl von 542 Sitzen. Diese Zahl (542) kann aus der Tabelle gestrichen werden, da offensichtlich völlig unwichtig ist, weil bei der 2/3 Diskussion immer von 550 Sitzen ausgegangen wird. (Ausserdem steht in der neu angegebenen Quelle/Fussnote 13 eine Tabelle, die die exakten Zahlen angibt – also auch die vakanten Sitze enthält und damit auf die Gesamtzahl von 550 Sitzen kommt).
Die Zahl 368 (der angeblich) anwesenden Parlamentarier kann aus der Tabelle gestrichen werden, da ihre Stimmen – wären sie tatsächlich anwesend gewesen – dann beim Abstimmungsergebnis (namentliche Abstimmung) wieder hätten auftauchen müssen (als „Pro-Gül“, als „Ungültig“ oder als „Leer“). Das ist jedoch nicht der Fall.
Abgesehen davon: Hätten 368 Abgeordnete an der Abstimmung teilgenommen, wäre ja alles korrekt gewesen, die erforderlichen 2/3 der Abgeordneten hätten an der Abstimmung teilgenommen und man hätte unmittelbar anschliessend einen neuen Präsidenten der Türkei inthronisieren können. 2., 3. und eventuelle 4. Wahlgang wären ja dann völlig unnötig.--80.130.73.54 12:55, 29. Apr. 2007 (CEST)
Eine weitere Bemerkung zur neu angegebenen Quelle / Fussnote 13 (Today’s Zaman vom 28.04.2007:„Presidential election inconclusive in first round“), die „sehr schön“ zeigt, wie offizielle oder halb-offizielle Verlautbarungen einzuschätzen sind:
Text und Tabelle weisen „kleine Unstimmigkeiten“ auf:
Im Text war folgendes zu lesen:
„...Gül won 357 out of 361 votes. Three votes were considered invalid while one was not marked. Those who were present included 352 deputies from the AK Party, four independent deputies and only two deputies from the opposition parties True Path Party (DYP) and Motherland Party (ANAVATAN), which had called on their respective deputies to boycott the vote.“
(dt.:„...Gül gewann 357 von 361 Stimmen. Drei Stimmen wurden als ungültig angesehen, eine Stimme war „leer“. Zu denjenigen, die anwesend waren zählten 352 Abgeordnete von der AKP, 4 Unabhängige und nur (jeweils) 2 Abgeordnete der oppositionellen Parteien DYP und ANAVATAN, die ihre Abgeordneten dazu aufgerufen hatten die Wahl zu boykottieren.“)
Soweit der Text.
Nun zur Tabelle („The situation of seats in parliament during the poll“/ Sitzverteilung im Parlament während der Abstimmung), die in den Text eingebettet war und „etwas“ vom Text abweicht. Es geht um die Spalte: „Participating deputies“ (Abgeordnete, die an der Abstimmung teilgenommen haben): AKP: 352 Abgeordnete, ANAVATAN: 2 und DYP ebenfalls 2 Abgeordnete – wie oben im Text. Soweit o.k.Dann aber erhöht sich die Zahl der Independent (Unabhängigen) auf einmal von 4 auf 5, und es tauchen 7 Abgeordnete der CHP völlig neu auf. So kommt man dann auf eine Gesamtsumme von 368 Abgeordneten. Exakt 1 Stimme mehr, als die von 550 Gesamtsitzen erforderlichen 2/3 (367), die ja anwesend sein mussten, um überhaupt beschlussfähig zu sein.--80.130.108.40 21:13, 29. Apr. 2007 (CEST)

Das türksiche Verfassungsgericht hat die erste Runde für ungültig erklärt.--Zimpuni 18:47, 1. Mai 2007 (CEST)

Artikelsperre

Kann jemand vielleicht den Artikel halbsperren, da in letzter Zeit oft vandaliert wird?--Nérostrateur 23:21, 29. Apr. 2007 (CEST)

Dramatisch war es noch nicht, aber ich habe mal für zwie Tage halbgesperrt. Rainer Z ... 00:09, 30. Apr. 2007 (CEST)
Könnte man den Artikel wieder halbsperren, heute wurde schon 8 Mal vandaliert. --Nérostrateur 14:50, 2. Mai 2007 (CEST)
Jetzt dauerhaft. Rainer Z ... 15:05, 2. Mai 2007 (CEST)

Zitat Onur Öymen

DAs Zitat wurde offenbar von einem Wikipedianer aus dem Türkischen übersetzt und ist sprachlich fehlerhaft. Ich möchte es aber nicht durch sprachliche Korrekturen (weiter) verfälschen. Kann das jemand, der gleichermaßen Türkisch wie Deutsch beherrscht mal überprüfen? Rainer Z ... 12:39, 30. Apr. 2007 (CEST)

Abstimmung

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass bei der Ersten Sitzung mindestens 367 Abgeordnete anwesend sein müssen. Dies ist der Beweis dafür, dass die angegeben Zahl von 368 Abgeordneten falsch ist. Ich fordere die Verbesserung auf 361 Abgeordnete.

Erfolgt, wenn seriöse Quellen zum Urteil und seiner Begründung vorliegen. Mal sehen, was morgen in der Presse steht. Rainer Z ... 20:36, 1. Mai 2007 (CEST)

Tja da müssen wir den lieben Kemalisten recht geben. Wie schon erwartet hat das Verfassungsgericht die Klage der CHP für richtig empfunden und den ersten Wahlgang annuliert. Laut dem Verfassungsgerichtshof hätten 367 Abgeordnete anwesend sein müssen, dem war aber nicht so. Gül zeigte sich nicht überrascht über dieses Urteil. Ich ehrlich gesagt auch nicht. Hier eine seriöse Quelle: Turk court rules presidential vote invalid in englisch auf Today´s Zaman. --Nérostrateur 21:04, 1. Mai 2007 (CEST)

Wie ist denn nun eigentlich diese 368 zustandegekommen? Wäre ja schön, wenn diese Diskrepanz für die Leser auch nachvollziebar ist. Rainer Z ... 21:08, 1. Mai 2007 (CEST)
Das ist eine sehr spekulative Sache. Ich glaube es lag an dem, dass einige Abgeordnete in den Plenarsaal gingen und dann kurz wieder raus - oder so - und diese wurden dann gezählt? Wie gesagt eine spekulative Sache zumal in den Parlamentsprotokollen nichts zu finden ist. Vielleicht steht ja ein Hinweis im Urteil? --Nérostrateur 22:04, 1. Mai 2007 (CEST)
Der Berichterstatter des Verfassungsgerichts, Hikmet Tülen, war (aus welchem Grund auch immer) zunächst zu dem Ergebnis gekommen, dass das Verfahren beim ersten Wahlgang am vergangenen Freitag den Vorgaben der Verfassung entsprochen hätte und hatte eine Abweisung des Oppositionsantrags empfohlen. Die elf Richter des Verfassungsgerichts vermochten jedoch dieser Empfehlung nicht zu folgen und erklärten die erste Wahlrunde für ungültig, weil nicht zwei Drittel oder 367 Abgeordnete anwesend waren. Und weil in Artikel 94 der Türkischen Verfassung gut verständllich geschrieben steht:“...In den ersten beiden Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln und in der dritten Abstimmung die einfache Mehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder erforderlich....“ ist es ja für jeden eigentlich leicht begreifbar, dass bei so einer Abstimmung dann schon (mindestens) 2/3 der Abgeordneten anwesend sein sollten. Die Entscheidung der 11 Verfassungsrichter fiel mit neun zu zwei Stimmen dann auch völlig klar aus. Hatte der Regierungssprecher Cicek am Samstag noch von Verfassungsbruch durch das Militär gesprochen und rechtliche Schritte angedroht, so liess er nun hören, man akzeptiere diese Entscheidung und habe auch nichts gegen vorgezogene Neuwahlen. Darüberhinaus kündigte er an, dass die AKP am Mittwoch (02.05.) „der Form halber“ (whatever that may be) die zweite Runde der Präsidentenwahl wie geplant abhalten werde. Gül wäre erneut der Kandidat der AKP. Allerdings war er auch schon so gut wie sicher, dass die Opposition die Wahl wieder boykottieren wird. Und so liess sich Oppositionschef Baykal auch nicht lange bitten und kündigte eine neue Verfassungsklage an, wenn die Regierung an diesem Plan festhalte – eine zweite Runde sei durch das Urteil unmöglich geworden. (s. WELT-ONLINE, 01.05.2007: Verfassungsgericht annulliert erste Wahlrunde und Verfassungsgericht erzwingt Neuwahl ; FAZ-NET 01.05.2007: Machtkampf in Ankara. Türkisches Verfassungsgericht erklärt Präsidentenwahl für ungültig ;Stern.de - 1.5.2007: Richter annulieren Präsidenschaftswahl)
Somit:
Der Forderung die Zahl „368“ zu löschen kann nur unterstützt werden, handelt es sich bei dieser Zahl doch ganz offensichtlich um eine reine Propagandazahl. Die Richter des türkischen Verfassungsgerichts stellten fest, dass die für diesen Wahlgang notwendige Zahl von 367 Abgeordneten NICHT anwesend war. Von „368“ war überhaupt keine Rede. Ebenso zeigt dies, dass man von der Gesamtzahl 550 ausging – und NICHT von „542“. Diese Zahl ist - ebenso wie die „368“ – in die Tabelle eingeführt worden, um zu verwirren.--80.130.86.254 00:10, 2. Mai 2007 (CEST)
Zur Frage: Wie ist denn die "368" nun eigentlich zustande gekommen?:
Es wurde rumgetrickst. Wird in der von euch selbst angegebenen Quelle/Fussnote (derzeit) 17: http://www.todayszaman.com/tz-web/detaylar.do?load=detay&link=109742 ganz gut beschriebne: Im sechsten Abschnitt dieser Quelle lässt sich folgendes nachlesen:„Parliamentary records of the vote, based on a calculation that added CHP deputies who entered the Assembly Hall during the vote to count the votes of others who were already present, appear to say that there were 368 deputies present for the session. But the CHP rejected the number in the parliamentary records, saying such a count was not valid for a secret vote.“ Es liefen also irgendwelche Abgeordnete der CHP irgendwo herum und wurden dann schnell mitgezählt, damit man die erforderliche Abgeordnetenzahl zusammenbekam. Für die Abstimmung war das völlig unerheblich und auch einfach unzulässig. Und die Richter haben ja auch dementsprechend entschieden – annulliert.--80.130.75.222 00:32, 2. Mai 2007 (CEST)

Beruhigt euch doch mal, das Gericht hat zugunsten der Kemalisten entschieden ihr müsst euch nicht mehr aufregen, die Zahlen werden geändert. --Nérostrateur 00:42, 2. Mai 2007 (CEST)

Es geht doch überhaupt nicht um pro oder contra Kemalisten, sondern um Klarheit in der SACHE. Und richtig zählen sollte man schon können. Ausserdem sollte man die Verfassung und die Geschäftsordnung des Parlaments kennen. "Schön" in diesem Zusammenhang war eine Bemerkung/Zitat des Parlamentspräsidenten Bülent Arinc. Er erklärte zu den Wahlvorgängen:„Manche vertreten die Meinung, dass mindestens 367 Abgeordnete anwesend sein müssen, andere wiederum sagen, dass dies nicht nötig sei.“ (zit. nach: http://www.europolitan.de/cms/?s=ep_tagesmeldungen&mtid=6573&tid=2) Er sollte mal in der Türkischen Verfassung und in der Geschäftsordnung des Parlaments nachlesen. Ich nehme mal an, dass er vor Beginn der Wahl die Beschlussfähigkeit des Parlaments festgestellt hat. (Wie ihm das - bei nur 361 an der Wahl teilnehmenden Abgeordneten - gelungen ist, ist mir allerdings ein Rätsel).--80.130.77.134 09:56, 2. Mai 2007 (CEST)
Wenn der Fall so eindeutig ist, wundert mich, dass heute in der Presse (SZ und Berliner Zeitung) zu lesen ist, dass türkische Juristen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils äußern. Z. B. Samii Selçuk, Ehrenpräsident des Kassationsgerichts, Hikmet Sami Türk, ehemaliger Justizminister, und „führende Verfassungsjuristen“. Laut Kai Strittmatter, dem Türkei-Korrespondenten der SZ sei die Zwei-Drittel-Regle „eine Regel, die so nirgends in der Verfassung festgehalten ist und die noch bei keiner Wahl eine Rolle spielte“. Weiter schreibt er „Selbst der Berichterstatter des Gerichts hatte in seiner Empfehlung an die elf Richter türkischen Medienberichten zufolge von einer Annullierung der Wahlen abgeraten, weil dazu die legalen Grundlagen fehlten“. Die Lage scheint also komplizierter zu sein, als die schlichten Zahlen suggerieren. Rainer Z ... 14:15, 2. Mai 2007 (CEST)
Ich nehme mal an, dass du dich bei der Süddeutschen Zeitung auf die beiden folgenden Artikel beziehst:“Das türkische Labyrinth“ Ein Kommentar von Christiane Schlötzer http://www.sueddeutsche.de/,tt4m2/ausland/artikel/520/112408/ und „Warten auf Schnee in der Hölle“ von Kai Strittmatter http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/504/112392/ . Beide Artikel am 02.05.2007 eingestellt.
Der von dir zitierte Text aber befand sich als Erläuterung unter dem 2. Bild einer Bilderserie, die in BEIDE Artikel eingebettet worden war. Wortlaut war identisch. So dass allein von daher schon anzunehmen ist, dass dieser Text weder von Strittmatter, noch von Schlötzer geschrieben wurde, sondern von einer/einem Dritten. Der vollständige (Bildunterschrifts-) Text hier nochmals zitiert: „Der erste Wahlgang wird annulliert. Das Gericht schloss sich dabei dem Argument der Opposition an, wonach bei der Präsidentenwahl zwei Drittel aller Abgeordneten anwesend sein müssen. Dabei steht diese Regel nirgends in der türkischen Verfassung und spielte auch bei keiner der früheren Wahlen eine Rolle."
Der letzte Satz:“Dabei steht diese Regel nirgends in der türkischen Verfassung...“ ist schlicht falsch und die Journalisten der SZ sollten es eigentlich besser wissen. Ich hatte in meinem vorigen Beitrag bereits den Textauszug aus der Türkischen Verfassung zitiert (s.o.). Du kannst aber gerne selbst nachlesen. Benutze wiki: Leicht zu finden: Artikel Politisches System der Türkei. Hier dann der Abschnitt „Wahlverlauf (Staatspräsident). Nun, ich nehme an, das wird dir immer noch nicht reichen. Deshalb: Zurück zu den Quellen: s. „Weblinks“ in diesem Artikel. Und dann wiederum: Die Türkische Verfassung (auf deutsch). Sollte dir das dann immer noch nicht reichen würde ich vorschlagen, dass du auf den Originaltext zurückgreifst (dann allerdings leider nur in türkisch). Wenn dir das dann immer noch nicht reichen sollte....Als Kind hab’ ich sehr gern Karl Mays „Durchs wilde Kurdistan gelesen“. Texte wie „Reisen nach Absurdistan“ haben mich dann nicht mehr so begeistert und auch heute kann ich solchem Schrifttum nicht wirklich was abgewinnen.
Noch eins:
Das Zitat: Erdogan äußerte bezüglich der Annulierung der Wahlen: „Es wurde eine Kugel gegen die Demokratie abgefeuert.“ soll doch wohl nicht ernsthaft im Artikeltext ohne jeden Kommentar so stehen bleiben. Erinnert zwangsläufig an die „Dolchstoßlegende“. Ich empfehle den lesenswerten Artikel hier in Wikipedia und hab’ ihn dir schon mal verlinkt.--80.130.78.209 00:29, 3. Mai 2007 (CEST)
Warum unterstellst du mir eigentlich, ich hielte das Urteil für falsch oder wollte es so verstehen? Ich habe lediglich auf die Reaktionen hingewiesen, wie sie in der (seriösen) Presse dargestellt wurden. Ansonsten habe ich aus den Druckausgaben und nur aus den Artikeln, nicht aus Bildunterschriften zitiert (Berliner Zeitung: Die Machtprobe von Günter Seufert und Süddeutsche Zeitung: „Gül verhindern, um einen Putsch zu verhindern“ von Kai Strittmatter). Rainer Z ... 01:24, 3. Mai 2007 (CEST)
Ich habe mir den von dir angegebenen Artikel in der BZ (Günter Seufert: „Die Machtprobe“) angesehen. Leider keine neuen Erkenntnisse. Weiterhin: In der Türkischen Verfassung war ganz eindeutig definiert wie die Wahl des Staatspräsidenten ablaufen sollte – Zahl der Wahlgänge, in den einzelnen Wahlgängen notwendige Mehrheiten usw. Und seltsamerweise schienen bis zum Wahltag alle damit einverstanden. Jedenfalls habe ich bis dahin nirgendwo von irgendwie geäusserten Zweifeln, Einwänden oder sonstiges gelesen. Auch nicht von den nun auftretenden Personen, die von dir (bzw. im Artikel der BZ) erwähnt werden: Samii Selçuk, Ehrenpräsident des Kassationsgerichts, Hikmet Sami Türk, ehemaliger Justizminister, und „führende Verfassungsjuristen“. Dann fiel die Wahl nicht so aus, wie von der AK Partei erwartet und plötzlich war das alles nicht mehr in Ordnung: Der Wahlvorgang nicht, die Zahl der Abgeordneten nicht, die Entscheidung des dann angerufenen Verfassungsgerichts auch nicht usw. usw. Wenn man das Prozedere der Wahl (vorher) akzeptiert, sollte man das Wahlergebnis (nachher) ebenso akzeptieren - auch wenn es nicht wie gewünscht ausgefallen ist. Und nochmal zum Text des Artikels in der BZ und der „Aussage“ dieses Textes:
"...Doch das Urteil ist verfassungsrechtlich umstritten und wird von maßgeblichen Experten als fehlerhaft bezeichnet.'Diese Entscheidung ist alles andere als richtig', sagte Sami Selçuk, Ehrenpräsident des Kassationsgerichtshofs. Denn ein dritter Wahlgang sei unwahrscheinlich, solange die Sozialdemokraten die Abstimmung boykottierten. Ähnlich hatten sich zuvor der frühere Justizminister Hikmet Sami Türk und führende Verfassungsjuristen geäußert....“
Wer oder was sollen denn „maßgebliche Experten“ sein. Ich nehme mal an, die dann genannten zwei. „Maßgeblich“ können aber wohl kaum die Personen an sich sein, sondern (wenn überhaupt) doch nur ihre (dann hoffentlich richtigen) Argumente. Von Argumenten aber höre bzw. lese ich nichts. (Jedenfalls nicht in diesem Artikel – Und nur davon kann ich z.Zt. ausgehen). Denn: Ich frage mich: Was soll mir ein so ungeheuer „aussagekräftiger“ Satz wie „Diese Entscheidung ist alles andere als richtig“ sagen? Es geht dann so weiter: „Ähnlich hatten sich zuvor...geäußert...“ Was soll den „ähnlich“ sein? Ein bißchen mehr richtig? Ein bißchen weniger? Völlig falsch? Und genauso ist es mit den von dir hervorgehobenen „führenden Verfassungsjuristen“, die ja von Seufert in den Artikel – ohne Namensangaben - hineingeschrieben wurden, um dem ganzen größeres Gewicht zu verleihen. Welche und wieviele Personen sollen das sein? Ich bin mir ziemlich sicher, daß die Gesamtzahl der „führenden Juristen“ in der Türkei sehr groß ist. Wieviele von dieser großen Zahl? Zwei? Vier? Und dann natürlich noch die Frage: Wieviele andere „führende Juristen“ fanden das Urteil richtig? Überhaupt keiner? Nicht ein einziger? Abgesehen davon ist dies nicht mehr von allzu großen Interesse: Es sind Neuwahlen angesetzt.--80.130.105.184 11:14, 4. Mai 2007 (CEST)

Die von dir bemängelten Unklarheiten im Artikel der Berliner Zeitung sind mir auch aufgefallen. Mir ging es im wesentlichen darum, zu zeigen, dass das Urteil in der Türkei nicht unumstritten ist. Wie man an der ganzen Diskussion erkennen kann, hängt das auch mit der ganzen Rechtslage zusammen. Gegner der AKP bemängeln z. B. jetzt, dass sie mit 34 % der Stimmen eine knappe Zweidrittelmehrheit erringen konnte (was wohl auch mit der 10-%-Klausel zusammenhängt), was tatsächlich erstaunlich ist. Andere kritisieren die Möglichkeit, durch Fernbleiben von Abgeordneten, die weniger als 20 % der Wähler repräsentieren, letztlich Neuwahlen erzwingen zu können. Da scheint ein Fehler im System zu stecken. Aber da scheint ja Bewegung reinzukommen. Rainer Z ... 15:31, 4. Mai 2007 (CEST)

warum steht nirgens, was er 1995 in der "the guardian" gesagt hat?

Was hat er da denn gesagt und wlche Rolle spielt das zwölf Jahre später? Dann könnte man es besser beurteilen. Rainer Z ... 22:19, 8. Mai 2007 (CEST)

Zurückgestutzt

Ich habe die ausufernde Darstellung der Präsidentschaftskandidatur auf das historisch angemessene Maß zurückgestutzt. Es tut mir zwar Leid um die ganze Arbeit der Kollegen, aber die Episode ist eben nur eine Fußnote in der Geschichte der Türkei und auch nur ein Monat im Leben dieses Mannes. Schaut euch's mal an. Viele Grüße --Koenraad Diskussion 06:56, 24. Jun. 2007 (CEST)

Generalstab, Wahlen usw...

Hi, in der von mir gelöschten Version wird behauptet, das die Erklärung des Generalstabes (UND weiteres) die Wahl beeinflusst bzw verhindert haben. Zwar hat der Generalstab eine Erklärung veröffentlicht, doch die Wirkung ist reine spekulation. Dazu müsste man in die Köpfe des Verfassungsgerichtes sehen oder ein Statement dazu haben. Die Behauptung ist jedoch nicht seriös untermauert. --Musbay 09:50, 31. Aug. 2007 (CEST)

Dem möchte ich mich anschliessen. Wir solten hier keine eigenen Spekulationen in den Artikel schreiben. Deswegen solte das auch gelöscht bleiben. --mbm1 12:00, 31. Aug. 2007 (CEST)

Abdullah Gül und Milli Görüs

Zu seiner Amtszeit als türkischer Außenminister hat sich Abdullah Gül soldiarisch gegenüber der von Necmettin Erbakan gegründeten Organisation Milli Görüs geäussert. Milli Görüs wird seit einigen Jahren vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet. Abdullah Gül hat in einem Rundschreiben die diplomatischen Vertretungen aufgefordert, die ``Islamische Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG)`` zu unterstützen.

Vorallem die Kontroversen innerhalb der Türkei über Abdullah Güls Absichten und die der regierenden Partei AKP ist die Begründung diese Tatsache hier einzufügen. Quelle --Benvolio 05:22, 21. Sep. 2007 (CEST)

Ja finde ich gut. Mach einfach, würde ich mal sagen. Gruss, --mbm1 06:56, 21. Sep. 2007 (CEST)

Frau Hayrünnisa Gül

Gerne würde ich es sehen, wenn auch einige Informationen über Frau Gül aus dem Artikel der Süddeutschen auf der wikipedia Seite Platz finden würden.

Austerlitz -- 88.72.30.62 20:46, 21. Sep. 2007 (CEST)

Warum nicht, schreib halt mal was. --mbm1 21:25, 29. Sep. 2007 (CEST)

Rosige Zeiten :D

Sicher nicht sehr relevant, aber der Name Gül bedeutet Rose auf türkisch, finde ich persönlich sehr interessant, v.a. da die meisten türkischen Familiennamen sehr blumig sind. --SchORscHôÔ 18:40, 7. Nov. 2007 (CET)

Medwedew

@Kingbjelica: Show me any reason for placing a photo of Medwedew in this article? And where is the relation to "Präsidentschaftswahlen"? --Kpisimon (Diskussion) 12:13, 7. Sep. 2016 (CEST)

@Kpisimon: Look, English Wkipedia article.. Obama and Gül photo placinng.. Show me any reason for removing a photo of Medwedew in this article? --Kingbjelica (Diskussion) 12:20, 7. Sep. 2016 (CEST)
English article is not interesting for german WP. And the reason is "no recognizable relation to article". There is no mention of Medwedew in the article.
And BTW: I don't need to give you reasons, you want to have the picture, so you got to give reasons! --Kpisimon (Diskussion) 12:26, 7. Sep. 2016 (CEST)

Amtssitz als Präsident

Ist zwar nur eine Kleinigkeit, aber: Ich hatte Güls Amtssitz als Präsident gelöscht, das wurde mit dem mir ironisch erscheinenden Hinweis „Nicht alles, was vergangen ist, ist nicht mehr wichtig“ rückgängig gemacht. Frage: Welche Bedeutung soll der Amtssitz des türkischen Präsidenten für den Artikel über eine Person haben, die nicht mehr Präsident ist und mehrere politische Funktionen bekleidet hat? Im Artikel über Frank-Walter Steinmeier wird sein derzeitiger Amtssitz nicht mal erwähnt. --Bernardoni (Diskussion) 10:59, 5. Nov. 2021 (CET)

Es ist eine Information über ein Detail seiner Amtszeit, ich sehe keinen Grund, weshalb man das löschen sollte. Und was im Artikel über Steinmeier steht, ist hier ohne Belang. Grüße --Kpisimon (Diskussion) 12:33, 5. Nov. 2021 (CET)
Die Sorte von freundlicher, kollegialer Antwort hatte ich schon erwartet. Vielen Dank und weiterhin schöne Tage! --Bernardoni (Diskussion) 16:19, 8. Nov. 2021 (CET)