Diskussion:Abmahnung (deutsches Arbeitsrecht)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Rat in Abschnitt Verjährung?
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Verjährung?[Quelltext bearbeiten]

"Eine Abmahnung wird durch Zeitablauf wirkungslos, wenn der Arbeitnehmer sich in der Zwischenzeit vertragstreu verhalten hat. Er kann beanspruchen, dass die durch Zeitablauf wirkungslos gewordene Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Allerdings existiert keine Regelfrist, aus der sich automatisch die Wirkungslosigkeit einer früheren Abmahnung ableiten ließe. Eine eventuelle Unwirksamkeit durch Zeitablauf kann nur aufgrund aller Umstände des Einzelfalles festgestellt werden. In der Praxis wird als Anhaltspunkt für die zeitliche Bestimmung der Geltungsdauer häufig eine Frist von zwei Jahren zu Grunde gelegt." Möchte jemand vom Fach ein paar Worte zu diesem Thema hinzufügen?--91.199.65.254 13:05, 13. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Nach einer langen Liste mit u.a. Versetzung, Degradierung, Geldbuße kommt und als schwerste Form der Disziplinarmaßnahme die Abmahnung. Ist das so? Ich habe die Abmahnung immer als deutliche Warnung mit Androhung weiterer Maßnahmen im Wiederholungsfall verstanden. Eventuell gehen im Artikel private Arbeitsverhältnisse und Beamtenrecht etwas durcheinander? Kann man einen Arbeitnehmer in einem privatwirtschaftlichen Arbeitsverhältnis degradieren oder ihn versetzen? --Rat (Diskussion) 17:34, 8. Jul. 2018 (CEST)Beantworten